Freitag, 29. Mrz. 24
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Kreu­zung soll Ampel­an­lage erhalten

Die regel­mä­ßig tagende Unfall­kom­mis­sion mit Ver­tre­tern von Poli­zei, Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den, der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­hörde für Stra­ßen­bau und wei­te­ren Insti­tu­tio­nen hat ent­schie­den, dass im Bereich der Ein­mün­dung der L289 auf die B188 bei Wes­ter­beck im Jahr 2024 eine Ampel­an­lage instal­liert wer­den soll.

Wie­der ein­mal ohne Betei­li­gung der Gemeinde Sas­sen­burg - wie­der ein­mal ohne poli­ti­sche Bera­tung, Betei­li­gung oder Anhö­rung - wie­der ein­mal ohne Berück­sich­ti­gung von Bürgerwünschen.

Vor knapp einem Jahr wurde die Vor­fahrts­re­ge­lung für Rad­fah­rer eben­falls ohne jeg­li­che Ein­bin­dung der Gemeinde Sas­sen­burg ver­än­dert. Der Kreu­zungs­be­reich B 188 / L 289 ist eine soge­nannte Unfall­häu­fungs­stelle. Immer wie­der ereig­nen sich schwere Unfälle, auch mit schwe­ren Personenschäden. 

Deut­li­che Mehr­heit gegen Ampelanlage

Bei einer von unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft im Sep­tem­ber 2020 durch­ge­führ­ten Online-Umfrage hat­ten sich rund 77 Pro­zent der Teil­neh­mer für die Errich­tung eines Kreis­ver­kehrs­plat­zes ent­schie­den. 15 Pro­zent waren der Mei­nung, dass die Kreu­zung so blei­ben soll wie sie der­zeit ist. Nur schlappe 8 Pro­zent waren der Mei­nung, dass eine Ampel­an­lage instal­liert wer­den.

Die jet­zige Ent­schei­dung ist somit eine Ent­schei­dung gegen den Bür­ger­wil­len. Warum soll die Maß­nahme zur Ver­kehrs­re­ge­lung die Errich­tung einer Ampel­an­lage sein? Dies dürfte eine Ent­schei­dung auf Basis der Kos­ten sein. Die Errich­tung eines Kreis­ver­kehrs­plat­zes dürfte durch umfang­rei­che Erd­ar­bei­ten deut­lich teu­rer sein. Eine Ampel­an­lage könnte beson­ders im Berufs­ver­kehr lange Rück­staus wie in Wey­hau­sen oder Osloß erzeugen.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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