Dienstag, 23. Apr. 24
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Regio­nal­ver­band lehnt Ände­run­gen am Bern­stein­see ab

Andreas Kau­t­zsch (B.I.G.) hatte in der Sit­zung des Bau­aus­schus­ses am 10. Okto­ber 2019 bean­tragt, dass die Gemein­de­ver­wal­tung "mit Nach­druck eine Anpas­sung des Regio­na­len Raum­ord­nungs­pro­gram­mes (RROP)…  …beim Regio­nal­ver­band Braun­schweig ein­for­dern soll". Dazu sollte, ähn­lich wie auf dem Gelände des Tank­um­sees, die Wohn­be­bau­ung aus dem Tou­ris­mus­schwer­punkt her­aus­ge­nom­men wird.

Mitt­ler­weile liegt eine Stel­lung­nahme des Regio­nal­ver­ban­des vom 21.10.2019 vor, in der die Ver­än­de­run­gen auf dem Gebiet des Bern­stein­sees grund­sätz­lich abge­lehnt wer­den. Der Regio­nal­ver­band sieht keine Erfor­der­nisse, dass die bestehen­den raum­pla­ne­ri­schen Fest­le­gun­gen für den Erho­lungs­be­reich Bern­stein­see bei der Neu­auf­stel­lung des RROP 3.0 geän­dert wer­den müs­sen. Fer­ner schreibt der Regio­nal­ver­band , dass ein Dau­er­woh­nen im Son­der­ge­biet Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see mit den Zie­len der Raum­ord­nung nicht ver­ein­bar ist.

Seine ableh­nende Hal­tung begrün­det der Regio­nal­ver­band damit, dass die  aktu­elle Rechts­lage am Bern­stein­see ein­deu­tig ist und von den Fest­le­gun­gen im RROP 2008 bestimmt wird. Der Bern­stein­see soll als Vor­rang­ge­biet für eine inten­sive Erho­lung und als regio­nal bedeut­sa­mer Erho­lungs­schwer­punkt erhal­ten bleiben.

Tou­ris­ti­sche Nut­zung nicht möglich

Trotz der Aus­wei­sung des kom­plet­ten Gelän­des des Bern­stein­sees als "Tou­ris­mus­schwer­punkt", kann das Wochen­end­haus­ge­biet nicht tou­ris­tisch genutzt werden.

Die Gemein­de­ver­wal­tung hat in der Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses  am 24.10.2019 noch ein­mal bestä­tigt, dass Wochen­end­häu­ser nicht ver­mie­tet wer­den dür­fen. Schon gar nicht sei es zuläs­sig, mit stän­dig wech­seln­den Gäs­ten eine Art Hotel­be­trieb im Wochen­end­haus­ge­biet zu betrei­ben. Von die­sem Ver­bot sind auch die "Strand­bun­ga­lows" des Bern­stein­see-Hotel­be­trei­bers betrof­fen, denn auch diese Gebäude befin­den sich im Wochenendhausgebiet.

Wenn der Regio­nal­ver­band das Gelände tat­säch­lich als "Tou­ris­mus­schwer­punkt" genutzt sehen will, müss­ten auch zwangs­läu­fig die Rah­men­be­din­gun­gen dafür geschaf­fen wer­den. Aktu­ell wider­spre­chen sich die Fest­le­gun­gen des RROP zur tou­ris­ti­schen Nut­zung! Auf­grund die­ser Umstände sollte das Nut­zungs­kon­zept für das Gelände am Bern­stein­see incl. RROP und B-Plan sinn­voll über­ar­bei­tet wer­den.  Dabei müs­sen Rah­men­be­din­gun­gen für die jetzt schon statt­fin­dende Ver­mie­tung und Woh­nen geschaf­fen werden. 

Kla­ge­weg sehr risikoreich

Auf­grund unse­rer Kla­ge­er­fah­rung vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten, sehen wir mög­li­che Kla­ge­ver­fah­ren in der The­ma­tik "Dau­er­woh­nen" als sehr risi­ko­reich an. Ver­wal­tungs­ge­richte tref­fen nach unse­ren Erfah­run­gen reine "Schwarz-Weiß-Ent­schei­dun­gen" ent­spre­chend der Geset­zes­lage ohne jeg­li­chen Spiel­raum für Här­te­fälle oder beson­dere Umstände. 

Ins­be­son­dere ein Kla­ge­ver­fah­ren gegen die Fest­le­gung des Datums des Stich­ta­ges für die "Dul­dung" des Dau­er­woh­nens könnte unsere Erfah­run­gen bestä­ti­gen. Die Dul­dung stellt schon jetzt in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit eine Grau­stufe dar, wel­che es nicht geben darf.

Dar­über hin­aus muss bei einer Ver­fah­rens­dauer über meh­rere Jahre und mit sehr hohen Kos­ten ange­zwei­felt wer­den, ob die Kla­ge­ver­fah­ren für die Betrof­fe­nen nütz­lich sind.

In der jet­zi­gen Situa­tion scheint der von uns vor­ge­schla­gene Weg mit einer Ände­rung des Nut­zungs­kon­zep­tes der aus­sichts­reichste zu sein.

 

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg

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