Regionalverband lehnt Änderungen am Bernsteinsee ab
Andreas Kautzsch (B.I.G.) hatte in der Sitzung des Bauausschusses am 10. Oktober 2019 beantragt, dass die Gemeindeverwaltung "mit Nachdruck eine Anpassung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP)… …beim Regionalverband Braunschweig einfordern soll". Dazu sollte, ähnlich wie auf dem Gelände des Tankumsees, die Wohnbebauung aus dem Tourismusschwerpunkt herausgenommen wird.
Mittlerweile liegt eine Stellungnahme des Regionalverbandes vom 21.10.2019 vor, in der die Veränderungen auf dem Gebiet des Bernsteinsees grundsätzlich abgelehnt werden. Der Regionalverband sieht keine Erfordernisse, dass die bestehenden raumplanerischen Festlegungen für den Erholungsbereich Bernsteinsee bei der Neuaufstellung des RROP 3.0 geändert werden müssen. Ferner schreibt der Regionalverband , dass ein Dauerwohnen im Sondergebiet Wochenendhausgebiet am Bernsteinsee mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar ist.
Seine ablehnende Haltung begründet der Regionalverband damit, dass die aktuelle Rechtslage am Bernsteinsee eindeutig ist und von den Festlegungen im RROP 2008 bestimmt wird. Der Bernsteinsee soll als Vorranggebiet für eine intensive Erholung und als regional bedeutsamer Erholungsschwerpunkt erhalten bleiben.
Touristische Nutzung nicht möglich
Trotz der Ausweisung des kompletten Geländes des Bernsteinsees als "Tourismusschwerpunkt", kann das Wochenendhausgebiet nicht touristisch genutzt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.10.2019 noch einmal bestätigt, dass Wochenendhäuser nicht vermietet werden dürfen. Schon gar nicht sei es zulässig, mit ständig wechselnden Gästen eine Art Hotelbetrieb im Wochenendhausgebiet zu betreiben. Von diesem Verbot sind auch die "Strandbungalows" des Bernsteinsee-Hotelbetreibers betroffen, denn auch diese Gebäude befinden sich im Wochenendhausgebiet.
Wenn der Regionalverband das Gelände tatsächlich als "Tourismusschwerpunkt" genutzt sehen will, müssten auch zwangsläufig die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Aktuell widersprechen sich die Festlegungen des RROP zur touristischen Nutzung! Aufgrund dieser Umstände sollte das Nutzungskonzept für das Gelände am Bernsteinsee incl. RROP und B-Plan sinnvoll überarbeitet werden. Dabei müssen Rahmenbedingungen für die jetzt schon stattfindende Vermietung und Wohnen geschaffen werden.
Klageweg sehr risikoreich
Aufgrund unserer Klageerfahrung vor den Verwaltungsgerichten, sehen wir mögliche Klageverfahren in der Thematik "Dauerwohnen" als sehr risikoreich an. Verwaltungsgerichte treffen nach unseren Erfahrungen reine "Schwarz-Weiß-Entscheidungen" entsprechend der Gesetzeslage ohne jeglichen Spielraum für Härtefälle oder besondere Umstände.
Insbesondere ein Klageverfahren gegen die Festlegung des Datums des Stichtages für die "Duldung" des Dauerwohnens könnte unsere Erfahrungen bestätigen. Die Duldung stellt schon jetzt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Graustufe dar, welche es nicht geben darf.
Darüber hinaus muss bei einer Verfahrensdauer über mehrere Jahre und mit sehr hohen Kosten angezweifelt werden, ob die Klageverfahren für die Betroffenen nützlich sind.
In der jetzigen Situation scheint der von uns vorgeschlagene Weg mit einer Änderung des Nutzungskonzeptes der aussichtsreichste zu sein.
Bildnachweis: ©B.I.G.-Sassenburg