Sonntag, 13. Okt. 24
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Bern­stein­see - Aus für Zielabweichungsverfahren

Der Sas­sen­bur­ger Gemein­de­rat hat sich in sei­ner letz­ten Sit­zung am 11. April 2024 in einer kon­tro­ver­sen Debatte mit den Stim­men von CDU/Grünen/SPD mehr­heit­lich die Ein­lei­tung eines Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­rens beim Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig für das Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see abgelehnt. 

Der vom Stü­der Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt (B.I.G.) für unsere Frak­tion ein­ge­reichte Antrag hat nur 8 "Ja"-Stimmen und 16 Gegen­stim­men erhal­ten. Erneut haben sich damit die Mehr­heit der Sas­sen­bur­ger Poli­tik und Bür­ger­meis­ter Koslow­ski ver­wei­gert, end­lich eine wie im Wahl­kampf 2021 ver­spro­chene soziale und vor allem rechts­si­chere Lösung für ein Pro­blem zu schaf­fen, das Poli­tik und Ver­wal­tung im Jahr 2012 selbst geschaf­fen haben. Da auch der neue Bebau­ungs­plan (B-Plan) keine Rechts­si­cher­heit für die Bewoh­ner am Bern­stein­see geschaf­fen hat, bleibt es bei dem Sta­tus einer Dul­dung.

Der sehr gut und umfang­reich begrün­dete Antrag von einem Frei­zeit­po­li­ti­ker ver­dient allein des­we­gen Respekt und sucht sei­nes Glei­chen. Selbst im Kreis­tag gibt es kei­nen gleich qua­li­fi­zier­ten Antrag aus einer poli­ti­schen Grup­pie­rung. Neben inhalt­li­chen Beden­ken wurde kri­ti­siert und nicht ver­stan­den, warum der Zeit­punkt für die­sen Antrag gewählt wurde. Dazu hätte man Syn­er­gie­ef­fekte mit dem mög­li­chen Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­ren für die Errich­tung von zwei Wind­ener­gie­parks nahe der Ort­schaf­ten Dan­nen­büt­tel, Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck nut­zen kön­nen. Aber die Sas­sen­bur­ger Poli­tik ver­wei­gert sich auch dies­be­züg­lich, fle­xi­bel auf neue Sach­la­gen einzugehen. 

Frech ist, dass dem Stü­der Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt (B.I.G.) aus der SPD-Frak­tion vor­ge­wor­fen wurde, per­sön­li­che Inter­es­sen zu ver­fol­gen. Wer dies behaup­tet, hat das Demo­kra­tie-Prin­zip nicht ver­stan­den. Die Bewoh­ner am Bern­stein­see haben bei der Kom­mu­nal­wahl im Jahr 2021 mit ihrem Wahl­recht demo­kra­tisch einen poli­ti­schen Ver­tre­ter gewählt, der ihre Inter­es­sen ver­tritt. Und das genau macht Tris­tan Schmidt mit die­sem Antrag und wird dadurch von einem Groß­teil der Rats­mit­glie­der als "Ver­tre­ter der Rechts­bre­cher" beti­telt. Und ja, Tris­tan Schmidt wohnt mit einer Dul­dung im Wochen­haus­ge­biet wie auch wei­tere rund 900 Sas­sen­bur­ger Bür­ger.

Viele Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes enga­gie­ren sich poli­tisch, weil bis­her ihre Inter­es­sen nicht ver­tre­ten wor­den sind, was genau dem Demo­kra­tie-Prin­zip ent­spricht. Die Macht geht vom Volke selbst aus! Nicht gewählt wur­den hin­ge­gen Per­so­nen und Par­teien, die nicht die Inter­es­sen der Bür­ger ver­tre­ten, son­dern statt­des­sen den Bür­gern etwas auf­zwin­gen und das Geld aus der Tasche zie­hen wol­len. Ver­glei­che mit der Bun­des­po­li­tik sind hier aus­drück­lich zu zie­hen, wenn die Ampel-Par­teien bei der nächs­ten Wahl für die Bevor­mun­dung der Bür­ger abge­straft werden.

Neue Ver­mark­tungs­kam­pa­gne am Bern­stein­see gestartet

Beson­dere Bri­sanz hat die The­ma­tik dadurch gewon­nen, dass die Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees eine neue und umfang­rei­che Ver­mark­tungs­kam­pa­gne für das Wochen­end­haus­ge­biet gestar­tet hat. Durch eine neue Tei­lung der Grund­stü­cke sol­len jetzt auf bis zu 400 Grün­stü­cken wei­tere Wochen­end­häu­ser in unter­schied­li­chen Aus­füh­run­gen bis hin zum mobi­len Tinyhouse ent­ste­hen. Ins­be­son­dere vor der Neu­auf­tei­lung der Grund­stü­cke haben wir gewarnt. Wie befürch­tet, hat der neue B-Plan eine noch inten­si­vere Bebau­ung zur Folge. Wie­der wurde ein haus­ge­mach­tes "Sas­sen­bur­ger Pro­blem" mehr geschaf­fen, statt eines zu beseitigen. 

Teil der Wer­bung ist es, dass die Gemeinde Sas­sen­burg ver­pflich­tet sei, eine Anmel­dung als Erst­wohn­sitz anzu­neh­men, wenn Per­so­nen ihren Lebens­mit­tel­punkt am Bern­stein­see haben. Erneut wer­den durch sol­che Aus­sa­gen fahr­läs­sig das Melde- und Bau­recht unzu­läs­si­ger Weise in Ver­bin­dung gebracht, um poten­ti­el­len Käu­fern den Kauf einer Immo­bi­lie oder eines Grund­stücks schmack­haft zu machen. Mit "Nutzen Sie diese ein­zig­ar­tige Gele­gen­heit, ein Wochen­end­haus in die­sem begehr­ten Wohn­ge­biet zu erwer­ben…" nimmt man sogar Falsch­aus­sa­gen in Kauf, die die Ver­träge anfecht­bar machen dürften. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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