Sonntag, 28. Apr. 24
Beiträge/ThemenKommunalwahl 2021Stüde

Bern­stein­see: Inves­tor zahlt keine Gewerbesteuern

Uns vor­lie­gende, ver­trau­lich her­an­ge­tra­gene, Infor­ma­tio­nen aus dem Umfeld der Geschäfts­füh­rung legen nah, dass das undurch­sich­tige Fir­men­ge­flecht aus vie­len Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH) der Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees in der Gemeinde Sas­sen­burg bis­her keine bzw. keine nen­nens­wer­ten Gewer­be­steu­ern gezahlt hat. 

Wo fließt das Geld hin? Wird es zwi­schen den Gesell­schaf­ten hin und her trans­fe­riert? Ins­be­son­dere aus der Ver­mark­tung von Grund­stü­cken und der Bau­trä­ger­tä­tig­keit soll­ten Steu­er­ab­ga­ben erwirt­schaf­tet wer­den, die vor Ort ent­rich­tet wer­den soll­ten. Die Gewer­be­steuer fällt auch bei einem gewerb­li­chen Han­del mit Immo­bi­lien und Grund­stü­cken an. Die erwirt­schaf­te­ten Gewinne soll­ten bei Grund­stück­preise von bis zu 120 €/m² rie­sig sein. 

Warum för­dert die Gemeinde einen Inves­tor, von dem die öffent­li­che und chro­nisch leere Gemein­de­kasse nicht profitiert?

Im Stü­der Orts­rat und im Bau- und Umwelt­aus­schuss wer­den in Kürze die Bebau­ungs­pläne (B-Plan) für das Gelände des Bern­stein­sees und für das neue Quar­tier in der Gru­ßen­dor­fer Orts­mitte bera­ten. Das Grund­stück in Gru­ßen­dorf befin­det sich im Eigen­tum der glei­chen Inves­to­ren­gruppe, die auch schon am Bern­stein­see aktiv ist.

Die Ände­rung des B-Pla­nes in Gru­ßen­dorf beschert dem Invers­tor viele Mil­lio­nen an zusätz­li­chem Gewinn. Dies wird erst durch den neuen B-Plan mög­lich, in dem eine viel inten­si­vere und höhere Bebau­ung zuge­las­sen wird. Wie bereits 2012 am Bern­stein­see gesche­hen, bestimmt erneut der Inves­tor die Fest­le­gun­gen im B-Plan, die die Poli­tik völ­lig unbe­küm­mert über­nimmt. Zusätz­lich soll auch noch die neue Kita vom Inves­tor lang­fris­tig gemie­tet werden. 

Wen wun­dert es dann, dass die glei­che Inves­to­ren­gruppe auch für das Gelände des Bern­stein­sees der große Gewin­ner bei der Ände­rung des B-Pla­nes sein wird. Die­ser eröff­net der Inves­to­ren­gruppe eben­falls eine zusätz­li­che und inten­si­vere Bebauung. 

Wo fließt das Geld hin? 😉

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt