Samstag, 20. Apr. 24
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Bür­ger kri­ti­sie­ren Bebau­ung in Dannenbüttel

Dan­nen­büt­te­ler Bür­ger haben in der Ein­woh­ner­fra­ge­stunde wäh­rend letz­ten Sit­zung des Dan­nen­büt­te­ler Orts­ra­tes die Bebau­ung im Bau­ge­biet "Maschgar­ten­berg 2" als nicht orts­ty­pisch und nicht dörf­lich kritisiert. 

Orts­bür­ger­meis­ter Horst Loos (SPD) hatte, ver­mut­lich aus Unkennt­nis, erklärt, dass die Gemeinde kaum Mög­lich­kei­ten hat, dies zu steu­ern. Dem ist deut­lich zu wider­spre­chen, denn die Gemeinde könnte in der Bau­leit­pla­nung sogar Klei­nig­kei­ten wie die Farbe der Klin­ker, Dach­zie­geln oder Fens­ter vor­schrei­ben. Sicher muss man diese Details nicht den Bau­her­ren vor­schrei­ben, aber in die­sem Bau­ge­biet hät­ten der Erschlie­ßungs­ge­sell­schaft enge Gren­zen gesetzt wer­den müssen. 

Rats­ent­schei­dung auf ande­rer Basis

Grund­lage für die Ent­schei­dung des Gemein­de­ra­tes für den Bebau­ungs­plan war ein Ent­wurf der Erschlie­ßungs­ge­sell­schaft wie unten dargestellt.

Quelle: CGP Bau­leit­pla­nung / Munte Bau

Die Pro­ble­ma­tik ist aller­dings, dass Gemein­de­bür­ger­meis­ter Arms mit der Erschlie­ßungs­ge­sell­schaft einen Ver­trag gemacht hat, der den Ent­wurf nicht ver­bind­lich berück­sich­tigt. Die Erschlie­ßungs­ge­sell­schaft hat dann zur Gewinn­ma­xi­mie­rung eine andere Auf­tei­lung, mit einer ver­dich­te­ten Bebau­ung, umge­setzt. Für die Unter­neh­men zählt nur "cash", und nicht, ob die Ort­schaft schön gestal­tet wird. 

Bei­spiels­weise war es nicht vor­ge­se­hen, ent­lang der "Wes­ter­be­cker Straße" Mehr- und Ein­fa­mi­li­en­häu­ser im Mix zu bauen. Viel­mehr soll­ten, gemäß unse­rem Antrag, schöne zwei­ge­schos­sige Häu­ser mit Miet­woh­nun­gen ent­ste­hen, um den drin­gen­den Bedarf zu decken. Beson­ders für 2-Zim­mer-Woh­nun­gen mit 60 bis 70 m² besteht ein große Nachfrage.

Bür­ger­meis­ter Arms hat sich nicht nur bezüg­lich der Ver­kaufs­preise von der Erschlie­ßungs­ge­sell­schaft über den Tisch zie­hen las­sen , son­dern auch noch über die Art der Bebau­ung. Von den hohen Gewin­nen aus der Erschlie­ßung des Bau­ge­bie­tes bleibt nicht ein Cent in der Gemeinde. Viel­mehr muss die Gemeinde mit Steu­er­mit­teln für die Infra­struk­tur, wie Ein­rich­tun­gen zur Kin­der­be­treu­ung oder Schu­len, draufzahlen. 

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