Einstimmigkeit für neue Halle in Neudorf-Platendorf
Es geht voran, aber mit der Schwere und Langwierigkeit der Geburt eines Elefantenbabys. Das es in Neudorf-Platendorf voran geht, ist mal wieder der Initiative von Ortsbürgermeister Fabian Hoffmann (B.I.G.) zu verdanken, der einen entsprechenden Antrag einreichte. Daher war Schwerpunktthema der Sitzung des Ortsrates von Neudorf-Platendorf, der erstmalig noch vor der offiziellen Eröffnung in der neuen Kulturstätte tagte, die Nutzung der Mehrzweckhalle und der mögliche Neubau einer Schulsport- oder Multifunktionshalle. Aber zuerst die gute Nachricht: die Mehrzweckhalle kann bis zur Fertigstellung eines Neubaus trotz der baulichen Mängel weiterhin für Veranstaltungen genutzt werden, für die die Kulturstätte nicht ausreichend Platz bietet.
Verwaltung und Ortsrat sind sich einig, dass eine Erweiterung und Entwicklung der Findorff-Schule in Richtung Ganztagsbetreuung nur auf der Fläche der Mehrzweckhalle erfolgen kann. Ergebnisoffene Planungen für einen Neubau, ggf. mit Einbindung des Sportvereines TuS Neudorf-Platendorf, sollen endlich im nächsten Jahr begonnen werden. Entsprechende Planungskosten in Höhe von 300.000 Euro sollen im Haushalt 2024 bereitgestellt werden. Die Realisierung soll ab dem Jahr 2025 erfolgen. Vermutlich nicht schnell genug, um rechtzeitig die Grundschule zu erweitern. Ein fraktionsübergreifend neu formulierter Beschlussvorschlag an den Gemeinderat wurde einstimmig angenommen.
Für unnötiges Störfeuer in der Beratung sorgte ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der mit keinem Mitglied des Ortsrates abgestimmt war, den Vorgang erneut zurückzustellen. Wäre dem Antrag gefolgt worden, hätte sich der Stillstand auch in Neudorf-Platendorf fortgesetzt.
Weitere Wünsche des Ortsrates für den Haushalt 2024 sind eine netzunabhängige LED-Beleuchtung mit Solarpanel für die Bushaltestellen mit geschätzten Kosten von 15.000 Euro und eine Sanierung/Reinigung der Gedenksteine und des Ehrenmales mit Erneuerung der Schriftzüge für geschätzte 6.000 Euro. Weiterhin sollen auch noch die nicht begonnenen/abgeschlossenen Maßnahmen aus dem Haushalt 2023 in den Haushalt 2024 übertragen werden.
Der eingereichte Antrag zur :
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