Samstag, 12. Okt. 24
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Fol­gen­schwe­rer Ver­spre­cher - Vor­sit­zen­der kün­digt Rück­tritt an

Der Vor­sit­zende des Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ra­tes Sieg­fried Weh­meier (CDU), auf dem Bei­trags­bild rechts neben Bür­ger­meis­ter Koslow­ski, hat in einer Email vom 10. März 2024 an die Mit­glie­der des Rates sei­nen Rück­tritt vom Vor­sitz ange­kün­digt. Wirk­sam soll der Rück­tritt nach der nächs­ten Sit­zung des Rates wer­den, die ver­mut­lich Mitte April 2024 statt­fin­den wird. Offi­zi­el­ler Grund für den Rück­tritt sind "per­sön­li­che Gründe".

Zu der Ent­schei­dung dürfte aber auch bei­getra­gen haben, dass dem Vor­sit­zen­den in der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am 01. Februar 2024 ein fol­gen­schwe­rer Ver­spre­cher pas­siert ist. Bei der Beschluss­fas­sung für den Haus­halt 2024 wurde fälsch­li­cher­weise die „Grund­steuer für pri­vate Grund­stü­cke"(Grund­steuer B) ein Hebe­satz von „500 von 500“ vor­ge­tra­gen und beschlos­sen. Durch die aktu­elle Beschluss­lage würde die Gemeinde kei­nen Hebe­satz anwen­den. Dadurch würde die Grund­steuer für die Bür­ger stark sin­ken, aber die Gemeinde hätte starke Ver­luste bei den Ein­nah­men in Höhe 1,8 Mil­lio­nen Euro. Rich­tig wäre die von unse­rer Frak­tion kate­go­risch abge­lehnte Erhö­hung der Grund­steuer von 450 auf 500 Pro­zent zu beschlie­ßen, was der Gemeinde zusätz­li­che Ein­nah­men von rund 250.000 Euro beschert.

Da zum Zeit­punkt der Abstim­mung die Haus­halts­sat­zung aus­schließ­lich dem Vor­sit­zen­den vor­lag, sind die Inhalte des gespro­che­nen Wor­tes gül­tig und beschlos­sen wor­den. Mit den zuvor beschrie­be­nen Kon­se­quen­zen. Bereits nach der Abstim­mung, nach Rück­ver­si­che­rung inner­halb unse­rer Frak­tion, wurde auf den Ver­spre­cher hin­ge­wie­sen, was aber noch nicht wirk­lich ernst genom­men wurde. 

Daher muss die Beschluss­fas­sung zur Rechts­si­cher­heit in einer Son­der­sit­zung des Rates Mitte April wie­der­holt wer­den. Diese Vor­ge­hens­weise emp­fiehlt auch die zwi­schen­zeit­lich von der Gemein­de­ver­wal­tung ange­fragte Kom­mu­nal­auf­sicht des Land­krei­ses Gif­horn. Zu groß ist sonst das Risiko, in einem Kla­ge­ver­fah­ren zur Grund­steuer, neben hohen Ver­fah­rens­kos­ten auch die Ein­nah­men zu verlieren. 

Durch die Son­der­sit­zung Mitte April kommt auch die ganze Sit­zungs­pla­nung des Rates für das erste Halb­jahr des Jah­res durch­ein­an­der. Bei­spiels­weise wird die für Ende Mai 2024 geplante Sit­zung ent­fal­len, in der über das Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­ren zur Errich­tung von Wind­parks ent­schie­den wer­den sollte. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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