Freitag, 26. Apr. 24
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Gewer­be­ge­biet kommt nicht in Fahrt

In der Stadt Gif­horn boomt die Ansie­de­lung von Gewer­be­be­trie­ben. Bei­spiels­weise sind im Gewer­be­ge­biet "Wes­ter­feld" in Gam­sen alle Grund­stü­cke im ers­ten Bau­ab­schnitt ver­kauft wor­den. Gerade wird mit der Ver­mark­tung im zwei­ten, sechs Hektar gro­ßen, Bau­ab­schnitt begonnen.

Trotz einem äußerst attrak­ti­ven und hoch geför­der­ten Gesamt­kauf­preis von 22,50 €/m² (5 € Grund­stück / 17,50 € Erschlie­ßung) kommt das "Gewer­be­ge­biet Rohr­wie­sen" zwi­schen Tri­an­gel und Wes­ter­beck nicht rich­tig in Fahrt. In letz­ten Jahr haben nur wenige Betriebe tat­säch­lich eine Betriebs­tä­tig­keit dort auf­ge­nom­men. Die erhoff­ten Ein­nah­men aus der Gewer­be­steuer sind bis­her aus­ge­blie­ben. Nur rund 50.000 € Gewer­be­steuer sind durch die Neu­an­sie­de­lun­gen in die chro­nisch leere Gemein­de­kasse geflossen.

Was sind die Gründe:

  • Kein Ver­mark­tungs­kon­zept
    Die Flä­chen im Gewer­be­ge­biet Rohr­wie­sen wer­den nicht pro­fes­sio­nell ver­mark­tet. In der Gemein­de­ver­wal­tung war­tet man sprich­wört­lich dar­auf, dass die Inter­es­sen­ten vor der Tür ste­hen. Auch nach vie­len Jah­ren hat es Bür­ger­meis­ter Arms nicht ein­mal geschafft, ein Wer­be­schild an der viel befah­re­nen B 188 aufzustellen. 
  • Kein Nut­zungs­kon­zept
    Damit die Gemeinde durch die zu ent­rich­tende Gewer­be­steuer der Unter­neh­men pro­fi­tiert, müs­sen Betriebe mit einer Wert­schöp­fung ange­sie­delt wer­den. Durch eine mög­lichst hohe pro­duk­tive Tätig­keit oder Dienst­leis­tung muss vor Ort ein höhe­rer Geld­wert erzielt wer­den. Lager­flä­chen, Stell­plätze für Autos, Mate­ri­al­la­ger etc. erfül­len nicht die­sen Grundsatz.
  • Kein loka­ler Fir­men­sitz
    Damit die Gemeinde die Gewer­be­steuer ein­neh­men kann, muss der Fir­men­sitz in der Gemeinde gemel­det sein. Dies ist bis­her kein Ver­kaufs­kri­te­rium! Ansons­ten wan­dern die Gel­der zum Firmen(haupt)sitz ab und eine andere Gemeinde oder Stadt pro­fi­tiert von unse­ren Investitionen. 
  • Keine Zweck­bin­dung
    Ein Groß­teil der Grund­stü­cke wurde ohne eine Zweck­bin­dung ver­kauft. Dem Käu­fer war es mög­lich das Grund­stück nach Belie­ben, auch völ­lig abwei­chend vom ange­ge­be­nen Nut­zungs­zweck, zu nut­zen. Erst nach unse­rem Antrag aus dem Jahr 2018 wer­den seit Mitte 2019 ent­spre­chende Nut­zungs­zwe­cke in die Ver­träge aufgenommen. 
  • Keine Bau­ver­pflich­tung
    Viele der ver­kauf­ten Grund­stü­cke sind seit Jah­ren unge­nutzt, weil ent­we­der keine oder eine sehr lang­fris­tige Bau­ver­pflich­tung in den Kauf­ver­trä­gen ent­hal­ten war. Viele Käu­fer haben Grund­stü­cke auf Vor­rat gekauft.

Spä­tes­tens nach der Wahl 2021 wer­den wir uns mit neuen Mehr­heits­ver­hält­nis­sen der zuvor genann­ten Pro­blem­stel­lun­gen anneh­men. Die Gemeinde muss die Ein­nah­men­seite im Haus­halt stark erhö­hen, um aus der Schul­den­falle her­aus­zu­kom­men. Mit dem aktu­el­len Gemein­de­rat ist dies nicht möglich! 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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