Kreistag: Geldsegen für die AfD
Geht es um die Freigabe der Gelder für die eigene Partei, schaut keiner, wie auch in der großen Politik, mehr so genau hin. Daher ist es ein bisschen der Kampf zwischen David und Goliat, wenn die B.I.G. als Gruppierung ohne Fraktionsstatus im Kreistag mal genauer auf die Fraktionsfinanzierung der anderen Parteien und Gruppen im Kreistag schaut.
Großer Gewinner der mit der Gegenstimme der B.I.G. neu beschlossenen Fraktionsfinanzierung im Kreistag ist die AfD. Diese profitiert überproportional von diesem Beschluss. Keine der anderen Parteien wollte oder konnte dies mit Dollarzeichen in den eigenen Augen sehen.
Große Frage: Ist die vom Kreistag beschlossene Erhöhung der Fraktionsgelder zulässig? Ist das Berechnungssystem grundsätzlich rechtswidrig?
Unter Berücksichtigung und Interpretation eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 5.7.2012 – 8 C 22/11), sollte die im Landkreis Gifhorn angewendete Berechnung rechtswidrig sein. Nach dem Urteil muss der Sockelbetrag für alle Fraktionen/Gruppen, unabhängig von deren Stärke, gleich sein. Im Gifhorner Modell ist allerdings sowohl der Sockelbetrag als auch der Staffelbetrag abhängig von der Stärke der Fraktion/Gruppe.
Eine Richtlinie oder Satzung, auf deren Basis die Fraktionszuschüsse berechnet werden, ist im Landkreis Gifhorn im Gegensatz zu anderen Gemeinden, Städten oder Landkreisen nicht vorhanden.
Unsere Wählergemeinschaft hat daher die Kommunalaufsicht beim Innenministerium in Hannover um eine Prüfung gebeten.
Welche Summen bekommen die Fraktionen jährilich :
Faktion | ab 01.11.2021 | ab 01.01.2022 |
---|---|---|
CDU | 49.300 € | 53.025 € |
SPD | 49.300 € | 53.025 € |
Grüne | 21.300 € | 22.925 € |
AfD | 16.750 € | 17.938 € |
ULG | 6.800 € | 7.350 € |
FDP | 6.800 € | 7.350 € |
Linke / Partei | 6.200 € | 6.650 € |
Symbolbild pixabay.de