Mittwoch, 8. Mai. 24
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Kreis­tag: Geld­se­gen für die AfD

Geht es um die Frei­gabe der Gel­der für die eigene Par­tei, schaut kei­ner, wie auch in der gro­ßen Poli­tik, mehr so genau hin. Daher ist es ein biss­chen der Kampf zwi­schen David und Goliat, wenn die B.I.G. als Grup­pie­rung ohne Frak­ti­ons­sta­tus im Kreis­tag mal genauer auf die Frak­ti­ons­fi­nan­zie­rung der ande­ren Par­teien und Grup­pen im Kreis­tag schaut. 

Gro­ßer Gewin­ner der mit der Gegen­stimme der B.I.G. neu beschlos­se­nen Frak­ti­ons­fi­nan­zie­rung im Kreis­tag ist die AfD. Diese pro­fi­tiert über­pro­por­tio­nal von die­sem Beschluss. Keine der ande­ren Par­teien wollte oder konnte dies mit Dol­lar­zei­chen in den eige­nen Augen sehen.

Große Frage: Ist die vom Kreis­tag beschlos­sene Erhö­hung der Frak­ti­ons­gel­der zuläs­sig? Ist das Berech­nungs­sys­tem grund­sätz­lich rechtswidrig?

Unter Berück­sich­ti­gung und Inter­pre­ta­tion eines Urteils des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­rich­tes (Urt. v. 5.7.2012 – 8 C 22/11), sollte die im Land­kreis Gif­horn ange­wen­dete Berech­nung rechts­wid­rig sein. Nach dem Urteil muss der Sockel­be­trag für alle Fraktionen/Gruppen, unab­hän­gig von deren Stärke, gleich sein. Im Gif­hor­ner Modell ist aller­dings sowohl der Sockel­be­trag als auch der Staf­fel­be­trag abhän­gig von der Stärke der Fraktion/Gruppe.

Eine Richt­li­nie oder Sat­zung, auf deren Basis die Frak­ti­ons­zu­schüsse berech­net wer­den, ist im Land­kreis Gif­horn im Gegen­satz zu ande­ren Gemein­den, Städ­ten oder Land­krei­sen nicht vorhanden.

Unsere Wäh­ler­ge­mein­schaft hat daher die Kom­mu­nal­auf­sicht beim Innen­mi­nis­te­rium in Han­no­ver um eine Prü­fung gebeten.

Wel­che Sum­men bekom­men die Frak­tio­nen jährilich : 

Fak­tionab 01.11.2021ab 01.01.2022
CDU49.300 €53.025 €
SPD49.300 €53.025 €
Grüne21.300 €22.925 €
AfD16.750 €17.938 €
ULG6.800 €7.350 €
FDP6.800 €7.350 €
Linke / Partei6.200 €6.650 €

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