Samstag, 27. Apr. 24
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Kri­te­rien für Frei­flä­chen-PV-Anla­gen erforderlich

Immer mehr frucht­ba­rer Acker­bo­den, Fel­der und Grün­flä­chen wer­den für Frei­flä­chen-PV-Anla­gen ver­wen­det. Die Stadt Gif­horn hat daher in einem frak­ti­ons­über­grei­fen­den Kom­pro­miss der Gruppe CDU/SPD Kri­te­rien für Frei­flä­chen-PV-Anla­gen fest­ge­legt. Die Bau­leit­pla­nung soll nur auf Flä­chen erfol­gen, deren Boden­wert­punkte ≤ 25 betra­gen. Boden­wert­punkte sind eine Mess­größe für die Qua­li­tät des Bodens. 

Damit in der Region mög­lichst einheit­li­che Kri­te­rien fest­ge­legt wer­den, hat unsere Frak­tion bean­tragt, diese Werte auch für die Gemeinde Sas­sen­burg zu über­neh­men. Eine ein­heit­li­che Vor­ge­hens­weise ist wich­tig, damit die Kom­mu­nen nicht zum Spiel­ball von Inves­to­ren und Pro­jek­tie­rern wer­den. In dem Busi­ness geht es wie­der ein­mal um rich­tig viel Geld, dass mit einer land­wirt­schaft­li­chen Nut­zung der Flä­chen nie­mals ein­ge­spielt wer­den kann. 

Bis­her ist die Gemeinde Sas­sen­burg einen eige­nen abwei­chen­den Weg gegan­gen. Die Auf­stel­lung ist bis­her völ­lig ohne Anwen­dung von emp­foh­le­nen Kri­te­rien für die Aus­wei­sung von Flä­chen für Frei­feld-PV-Anla­gen erfolgt, son­dern aus­schließ­lich auf Inter­es­sen­be­kun­dun­gen. Aber Städte und Gemein­den müs­sen in der Bau­leit­pla­nung genau abwä­gen, wel­che Flä­chen der lang­fris­ti­gen Nut­zung zuge­führt wer­den kön­nen. Es soll­ten nur Flä­chen von min­de­rer Boden­be­schaf­fen­heit aus­ge­wählt wer­den. Eine Fest­set­zung zum jet­zi­gen Zeit­punkt schafft Pla­nungs­si­cher­heit und ver­hin­dert eine Blind­leis­tung in der Ver­wal­tung und beim Planungsbüro.

In der Sit­zung des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses am 05. Dezem­ber 2023 wurde zudem ein Zwi­schen­stand des Umwelt­be­rich­tes, des­sen Erstel­lung für die Bau­leit­pla­nung erfor­der­lich ist, vor­ge­stellt. Die bis­her beplante Flä­che 2 in Wes­ter­beck (Kiesabbau/Renaturierungsfläche) sowie die Flä­che 6 in Neu­dorf-Pla­ten­dorf (Nähe "Mit­tel­punkt") sind bereits aus der Pla­nung raus­ge­fal­len. Für die Flä­chen 1 (Nähe Bio­gas-Anlage Neu­dorf-Pla­ten­dorf), 4 (Gru­ßen­dorf) sowie 5 und 7 (Dan­nen­büt­tel) sind erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen von der nutz­ba­ren Flä­che erfor­der­lich. Die Gemeinde Sas­sen­burg liegt in der öko­lo­gisch wert­vol­len Region. 

Gebiets­ab­gren­zung Freiflächen-PV-Anlagen 

Zudem wurde berich­tet, dass auf auf­grund der geplan­ten Frei­feld-PV-Anla­gen und der Pla­nung für einen Wind­park ein neues Umspann­werk in der Nähe einer 110kV-Hoch­span­nung-Frei­lei­tung erfor­der­lich wird. Die pas­sende Lei­tung (gelbe Line in der Karte) ver­läuft nörd­lich von Dan­nen­büt­tel, süd­lich von Tri­an­gel und dem IGS-Schul­zen­trum Sas­sen­burg. Die benö­tigte Flä­che für das Umspann­werk beträgt 8.000 - 10.000 m². Auch für diese Flä­che muss ein Umwelt­be­richt erstellt wer­den, was in der Regel ein gan­zes Jahr beansprucht. 

Frei­lei­tungs­netz

Der Antrag:

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