Sassenburger Windpark wird öffentlich beraten
Geht doch! Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2023 noch keine Vorentscheidung zum Windpark in der Gemeinde Sassenburg getroffen, sondern entsprechend unserem Antrag den Vorgang an den Bau- und Umweltausschuss zur öffentlichen Beratung verwiesen. Zu Beginn des nächsten Jahres, vermutlich Ende Januar bzw. Anfang Februar 2024 soll es eine gemeinsame Sitzung des Bau- Und Umweltausschusses zusammen mit den betroffenen Ortsräten von Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck geben. Die Vorentscheidung, ob ein Zielabweichungsverfahren beantragt werden soll, wird dann voraussichtlich in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01. März 2024 getroffen werden.
Was ist bisher bekannt: Es sollen zwei Gebiete, die auch der Teil der Windflächenpotenzialflächen in Niedersachsen sind, über einen Flächennutzungsplan (F-Plan) ausgewiesen werden. Fläche 1 liegt westlich des Elbe-Seitenkanal (ESK) und nördlich/nordöstlich von Dannenbüttel und Westerbeck. Fläche 2 liegt östlich des Elbe-Seitenkanal (ESK) und südwestlich von Grußendorf in einem Waldgebiet. Für eine Windkraft-Anlage in einem Waldgebiet müssten auf einer Fläche von 15.000 m² alle Bäume gefällt werden.

In der Fläche 1 könnten 10 bis 15 Anlagen mit einer Leistung von jeweils 7 - 8 MW aufgebaut werden. Die Gesamthöhe dürfte je nach Modell bis zu 285 Metern liegen. Der Rotor könnte einen Durchmesser von 170 Meter bei einer Nabenhöhe von 170 bis 200 Metern haben. Für die Fläche 2 gibt es noch keine konkrete Aussagen.
Über den Windpark in der Fläche 1 können voraussichtlich zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde Sassenburg zwischen 250.000 und 300.000 Euro jährlich aus der Einspeisevergütung erwirtschaftet werden. Auch die Gemeinden Bokensdorf sowie Osloß, die Stadt Gifhorn und auch die Gemeinde Weyhausen würden über das Gemeindeverteilungsgebiet Zahlungen in einem wesentlich geringen Anteil erhalten. Zusätzlich kommen Einnahmen aus der Gewerbesteuer hinzu. Je Windkraft-Anlage sollen zusätzlich 10.000 Euro im Jahr in einen sozialen Fond eingezahlt werden, aus dem Projekte von Sassenburger Vereinen und Organisationen bezahlt werden könnten.
Kommentar zur Vorgehenswiese
Nach wie vor ist die Vorgehensweise der Verwaltung um Bürgermeister Koslowski zu kritisieren. Der richtige Schritt für ein Projekt in dieser Tragweite wäre eine frühzeitige Information der Bürger in der Gemeinde Sassenburg gewesen. Ergebnisoffen, selbstverständlich mit dem Aufzeigen der möglichen Vor- und Nachteile. Baurecht ist nicht ohne Grund öffentliches Recht. Es darf erst gar nicht der Verdacht aufkommen, dass etwas hinter dem Rücken der Bürger entschieden werden soll. Ähnlich wie beim Projektstart zu den Freiflächen-PV-Anlagen, hätte der Projektierer seine umfangreiche Präsentation zu den möglichen Planungen in einer öffentlichen Sitzung abhalten können. Die Bereitschaft dazu seitens der beteiligten Grundstückseigentümer, Investoren und des Projektierers war deutlich wahrnehmbar. Transparenz geht anders Herr Koslowski!
Andreas Kautzsch
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