Montag, 29. Apr. 24
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Sas­sen­bur­ger Wind­park wird öffent­lich beraten

Geht doch! Der Ver­wal­tungs­aus­schuss hat in sei­ner Sit­zung am 07. Dezem­ber 2023 noch keine Vor­ent­schei­dung zum Wind­park in der Gemeinde Sas­sen­burg getrof­fen, son­dern ent­spre­chend unse­rem Antrag den Vor­gang an den Bau- und Umwelt­aus­schuss zur öffent­li­chen Bera­tung ver­wie­sen. Zu Beginn des nächs­ten Jah­res, ver­mut­lich Ende Januar bzw. Anfang Februar 2024 soll es eine gemein­same Sit­zung des Bau- Und Umwelt­aus­schus­ses zusam­men mit den betrof­fe­nen Orts­rä­ten von Dan­nen­büt­tel, Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck geben. Die Vor­ent­schei­dung, ob ein Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­ren bean­tragt wer­den soll, wird dann vor­aus­sicht­lich in der öffent­li­chen Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am 01. März 2024 getrof­fen werden. 

Was ist bis­her bekannt: Es sol­len zwei Gebiete, die auch der Teil der Wind­flä­chen­po­ten­zi­al­flä­chen in Nie­der­sach­sen sind, über einen Flä­chen­nut­zungs­plan (F-Plan) aus­ge­wie­sen wer­den. Flä­che 1 liegt west­lich des Elbe-Sei­ten­ka­nal (ESK) und nördlich/nordöstlich von Dan­nen­büt­tel und Wes­ter­beck. Flä­che 2 liegt öst­lich des Elbe-Sei­ten­ka­nal (ESK) und süd­west­lich von Gru­ßen­dorf in einem Wald­ge­biet. Für eine Wind­kraft-Anlage in einem Wald­ge­biet müss­ten auf einer Flä­che von 15.000 m² alle Bäume gefällt werden. 

Grobe Dar­stel­lung der Flächen

In der Flä­che 1 könn­ten 10 bis 15 Anla­gen mit einer Leis­tung von jeweils 7 - 8 MW auf­ge­baut wer­den. Die Gesamt­höhe dürfte je nach Modell bis zu 285 Metern lie­gen. Der Rotor könnte einen Durch­mes­ser von 170 Meter bei einer Naben­höhe von 170 bis 200 Metern haben. Für die Flä­che 2 gibt es noch keine kon­krete Aussagen.

Über den Wind­park in der Flä­che 1 kön­nen vor­aus­sicht­lich zusätz­li­che Ein­nah­men für die Gemeinde Sas­sen­burg zwi­schen 250.000 und 300.000 Euro jähr­lich aus der Ein­spei­se­ver­gü­tung erwirt­schaf­tet wer­den. Auch die Gemein­den Bokens­dorf sowie Osloß, die Stadt Gif­horn und auch die Gemeinde Wey­hau­sen wür­den über das Gemein­de­ver­tei­lungs­ge­biet Zah­lun­gen in einem wesent­lich gerin­gen Anteil erhal­ten. Zusätz­lich kom­men Ein­nah­men aus der Gewer­be­steuer hinzu. Je Wind­kraft-Anlage sol­len zusätz­lich 10.000 Euro im Jahr in einen sozia­len Fond ein­ge­zahlt wer­den, aus dem Pro­jekte von Sas­sen­bur­ger Ver­ei­nen und Orga­ni­sa­tio­nen bezahlt wer­den könnten. 

Kom­men­tar zur Vorgehenswiese 

Nach wie vor ist die Vor­ge­hens­weise der Ver­wal­tung um Bür­ger­meis­ter Koslow­ski zu kri­ti­sie­ren. Der rich­tige Schritt für ein Pro­jekt in die­ser Trag­weite wäre eine früh­zei­tige Infor­ma­tion der Bür­ger in der Gemeinde Sas­sen­burg gewe­sen. Ergeb­nis­of­fen, selbst­ver­ständ­lich mit dem Auf­zei­gen der mög­li­chen Vor- und Nach­teile. Bau­recht ist nicht ohne Grund öffent­li­ches Recht. Es darf erst gar nicht der Ver­dacht auf­kom­men, dass etwas hin­ter dem Rücken der Bür­ger ent­schie­den wer­den soll. Ähn­lich wie beim Pro­jekt­start zu den Frei­flä­chen-PV-Anla­gen, hätte der Pro­jek­tie­rer seine umfang­rei­che Prä­sen­ta­tion zu den mög­li­chen Pla­nun­gen in einer öffent­li­chen Sit­zung abhal­ten kön­nen. Die Bereit­schaft dazu sei­tens der betei­lig­ten Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, Inves­to­ren und des Pro­jek­tie­rers war deut­lich wahr­nehm­bar. Trans­pa­renz geht anders Herr Koslow­ski!

Andreas Kau­t­zsch

Sym­bol­bild pixabay.com

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