Donnerstag, 18. Apr. 24
Beiträge/ThemenGemeinde

Mas­ken­pflicht: Land­kreis und Gemeinde nicht vorbereitet

Wel­che Maß­nah­men haben Land­kreis und Gemeinde getrof­fen, um die Bür­ger bei der Umset­zung der Mas­ken­pflicht zu unter­stüt­zen? - Keine!

Unsere Mit­men­schen wer­den daher bei der Umset­zung der Mas­ken­pflicht völ­lig allein gelas­sen. Eine Ver­teil- oder Ver­kaufs­ak­tion, wie sie bei­spiels­weise in Wolfs­burg statt­ge­fun­den haben, ist bis­her nicht vorgesehen.

Nach einem lan­gen, schein­bar nicht gut abge­stimm­ten, hin und her gilt auch in Nie­der­sach­sen ab Mon­tag, den 27.04.2020, zunächst im Nah­ver­kehr und im Ein­zel­han­del eine Pflicht, Mund und Nase mit einem Schutz abzu­de­cken. Von der Pflicht aus­ge­nom­men sind nur Kin­der bis zum voll­ende­ten 6. Lebens­jahr sowie Men­schen mit Erkran­kun­gen, die das Tra­gen einer Maske nicht erlauben. 

Wir woll­ten Vor­sorge treffen

Um für die Bür­ger, Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, Kame­ra­den der Feu­er­weh­ren, Leh­rer, Erzie­her, Schü­ler etc. vor­zu­sor­gen, hat­ten wir einen Dring­lich­keits­an­trag als Eil­ent­schei­dung zur Beschaf­fung von 30.000 kurz­fris­tig ver­füg­ba­ren Schutz­mas­ken gestellt. Die­ser Antrag wurde vom Bür­ger­meis­ter sowie von der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe abgelehnt. 

Im Nach­gang wurde uns sogar von Bür­ger­meis­ter Arms für unser vor­aus­schau­en­des Han­deln in einem Medi­en­be­richt das Betrei­ben von "bil­li­gem Poli­tik­po­pu­lis­mus" vor­ge­wor­fen. Popu­lis­mus scheint es immer dann zu sein, wenn unser Antrag rich­tig ist, Vor­teile für Gemeinde und Bür­ger bringt, dem aber aus par­tei­po­li­ti­schem, klein­ka­rier­tem und eng­stir­ni­gem Den­ken selbst in Kri­sen­zei­ten nicht zuge­stimmt wer­den kann.

Schutz­mas­ken sind nach wie vor Man­gel­ware und die Preise explo­die­ren ent­spre­chend der Nachfrage. 

Kuriose "Schutz­maß­nahme" im Rathaus

Beim Betre­ten des Rat­hau­ses müs­sen Besu­cher, für Bür­ger nur nach tele­fo­ni­scher Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich, eine Erklä­rung zu einer mög­li­chen Infek­tion mit dem Coro­na­vi­rus unter­schrei­ben. Ein Betre­ten des Rat­hau­ses ohne diese Erklä­rung ist nicht mög­lich. Es ste­hen keine Mas­ken oder Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Verfügung.

Nur mit die­ser Maß­nahme soll­ten die Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung geschützt wer­den. Wie kann so eine Erklä­rung geeig­net sein, einen Infek­ti­ons­schutz dar­zu­stel­len? Gar nicht, denn die Unter­zeich­ner der Erklä­rung kön­nen eine Infek­tion nicht sicher aus­schlie­ßen. Es ist hin­rei­chend bekannt, dass es auch Infi­zierte gibt, die selbst keine Sym­ptome auf­wei­sen und trotz­dem das Virus wei­ter­tra­gen kön­nen. Typi­sche Vor­ge­hens­weise einer Ver­wal­tung, wo mit Vor­liebe Papier erzeugt wird…

Wir möch­ten emp­feh­len, die Erklä­rung nicht zu unter­zeich­nen, weil auch der Schutz von sen­si­blen Gesund­heits­da­ten nicht sicher­ge­stellt ist! Ver­zich­ten Sie auf einen per­sön­li­chen Besuch im Rathaus.

Sym­bol­bild von Klaus Haus­mann auf Pixabay

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt