Maskenpflicht: Landkreis und Gemeinde nicht vorbereitet
Welche Maßnahmen haben Landkreis und Gemeinde getroffen, um die Bürger bei der Umsetzung der Maskenpflicht zu unterstützen? - Keine!
Unsere Mitmenschen werden daher bei der Umsetzung der Maskenpflicht völlig allein gelassen. Eine Verteil- oder Verkaufsaktion, wie sie beispielsweise in Wolfsburg stattgefunden haben, ist bisher nicht vorgesehen.
Nach einem langen, scheinbar nicht gut abgestimmten, hin und her gilt auch in Niedersachsen ab Montag, den 27.04.2020, zunächst im Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht, Mund und Nase mit einem Schutz abzudecken. Von der Pflicht ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Menschen mit Erkrankungen, die das Tragen einer Maske nicht erlauben.
Wir wollten Vorsorge treffen
Um für die Bürger, Verwaltungsmitarbeiter, Kameraden der Feuerwehren, Lehrer, Erzieher, Schüler etc. vorzusorgen, hatten wir einen Dringlichkeitsantrag als Eilentscheidung zur Beschaffung von 30.000 kurzfristig verfügbaren Schutzmasken gestellt. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister sowie von der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe abgelehnt.
Im Nachgang wurde uns sogar von Bürgermeister Arms für unser vorausschauendes Handeln in einem Medienbericht das Betreiben von "billigem Politikpopulismus" vorgeworfen. Populismus scheint es immer dann zu sein, wenn unser Antrag richtig ist, Vorteile für Gemeinde und Bürger bringt, dem aber aus parteipolitischem, kleinkariertem und engstirnigem Denken selbst in Krisenzeiten nicht zugestimmt werden kann.
Schutzmasken sind nach wie vor Mangelware und die Preise explodieren entsprechend der Nachfrage.
Kuriose "Schutzmaßnahme" im Rathaus
Beim Betreten des Rathauses müssen Besucher, für Bürger nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich, eine Erklärung zu einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus unterschreiben. Ein Betreten des Rathauses ohne diese Erklärung ist nicht möglich. Es stehen keine Masken oder Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Nur mit dieser Maßnahme sollten die Mitarbeiter der Verwaltung geschützt werden. Wie kann so eine Erklärung geeignet sein, einen Infektionsschutz darzustellen? Gar nicht, denn die Unterzeichner der Erklärung können eine Infektion nicht sicher ausschließen. Es ist hinreichend bekannt, dass es auch Infizierte gibt, die selbst keine Symptome aufweisen und trotzdem das Virus weitertragen können. Typische Vorgehensweise einer Verwaltung, wo mit Vorliebe Papier erzeugt wird…
Wir möchten empfehlen, die Erklärung nicht zu unterzeichnen, weil auch der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten nicht sichergestellt ist! Verzichten Sie auf einen persönlichen Besuch im Rathaus.
Symbolbild von Klaus Hausmann auf Pixabay