Mühlenmuseum - 300.000 Euro Rückstand bei Kauf
Bürgermeister Matthias Nerlich (CDU) schwieg zumindest die ersten beiden Stunden bis zur Pause und überließ es seinem Stadtbaurat Oliver Bley den Sachverhalt zur Causa Mühlenmuseum vorzutragen und die Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Ein Insolvenzverwalter, der der Sitzung ferngeblieben ist und nur eine ziemlich inhaltsleere Stellungnahme ohne konkrete Zahlen durch den Stadtbaurat verlesen lies. Ein Geschäftsführer der kurz an der Ausschusssitzung nur als Zuhörer teilgenommen hat. Eine Sitzung die mehr Fragen offen lässt, als beantwortet worden sind. So nüchtern lässt sich die erste Sitzung des Sonderausschusses Mühlenmuseum in ein paar Sätzen zusammenfassen.
Gleich zu Beginn der Sitzung wurde deutlich, dass der Ausschuss nicht für eine umfassende Aufklärung und Transparenz sorgen wird. Dies zeigt auch, dass sich während der Beratung Horst Ganz (CDU) darüber echauffierte, dass der Sonderprüfungsbericht geleakt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Aber genau das wird benötigt - mutige Whistleblower! Mit großer Mehrheit wurde auch noch ein Antrag abgelehnt, den Pachtvertrag öffentlich zu beraten. Spätestens damit wurde die letzte Chance vertan, für umfassende Transparenz und Aufklärung zu sorgen.
300.000 Euro Rückstand bei Kauf
In einem Rückblick wurde deutlich, dass das Mühlenmuseum unter Führung der Familie Wrobel beim Ankauf durch die Stadt Gifhorn einen Zahlungsrückstand von 300.000 Euro bei dieser hatte. Der Kaufpreis lag nämlich bei 2,6 Millionen Euro in bar, abzüglich der Außenstände von 300.000 Euro. Öffentlich wurde bisher der Kaufpreis immer auf 2,3 Millionen Euro taxiert.
Aufgrund der vorgestellten Kaufpreisermittlung muss man zu dem Rückschluss kommen, dass der Kaufpreis im Verhältnis zum Zustand der Gebäude und Einrichtungen, sowie dem Zustand der Außenanlagen viel zu hoch war.
Dilettantischer Betreibervertrag
Nach einstimmigem Ratsbeschluss sollte der spätere Betreibervertrag mit der VT Vision & Trust GmbH in Wolfenbüttel geschlossen werden. Die Gifhorner Stadtverwaltung hat dann aber eigenmächtig den Vertrag mit der V&T Int. Mühlenmuseum GmbH in Gifhorn geschlossen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vollständig rechtsfähig war. Vor dem Abschluss des Vertrages musste der zukünftige Betreiber keinen Businessplan und keine Finanzierungsbestätigung vorlegen. Naiver geht es kaum!
Mit dem Betreibervertrag sicherte sich die Stadt Gifhorn von dem rund 110.000 m² großen Gelände rund 18.000 m² zur Mitbenutzung für Events. Dafür wurde ein Gestaltungsbeirat zur Koordination von Events zwischen der Stadt Gifhorn und dem Betreiber gegründet. Die Fläche für die Parkplätze parallel zur B188 blieb im Eigentum der Stadt Gifhorn und war nicht Bestandteil des Betreibervertrages.
Auf Anfrage wurde bestätigt, dass der durch die Kanzlei Appelhagen in Braunschweig erarbeitete Betreibervertrag keine Klausel für Betriebskostenvorauszahlungen enthält. Kaum zu glauben, dass eine renommierte Kanzlei so etwas vergisst, was in jedem privaten Mietvertrag eigentlich Standard ist. Hier ist eher ein Einwirken durch die Stadtverwaltung denkbar.
Die Pacht von 8900 Euro/Jahr ergibt sich aus den Zahlungen der Stadt Gifhorn an den Landkreis Gifhorn für den Erbpachtzins, der nur 1:1 weitergegeben wurde. Die eigenen Flächen der Stadt Gifhorn hat man an die Betreibergesellschaft für 0 Euro "verpachtet". Plus einer Gewinnbeteiligung bei einem Gewinn von 50.000 - 100.000 Euro von 10 Prozent und >100.000 Euro von 20 Prozent. Bisher kam diese Regelung mangels Gewinn nicht zum Zug.
Sonderprüfungsbericht war Auslöser
Auslöser der Debatte waren die Insolvenz der Betreibergesellschaft Ende des Jahres 2025 und der veröffentlichte Sonderprüfungsbericht, der sowohl der Gifhorner Stadtverwaltung als auch dem Stadtrat erhebliche Versäumnisse vorwirft.
Die Prüfer bemängeln insbesondere das mangelnde Controlling und die unzureichende Wahrnehmung von Aufsichtspflichten, wodurch finanzielle Risiken nicht rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen versäumt wurden.
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