Dienstag, 17. Feb. 26
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Müh­len­mu­seum - 300.000 Euro Rück­stand bei Kauf

Bür­ger­meis­ter Mat­thias Ner­lich (CDU) schwieg zumin­dest die ers­ten bei­den Stun­den bis zur Pause und über­ließ es sei­nem Stadt­bau­rat Oli­ver Bley den Sach­ver­halt zur Causa Müh­len­mu­seum vor­zu­tra­gen und die Fra­gen der Aus­schuss­mit­glie­der zu beant­wor­ten. Ein Insol­venz­ver­wal­ter, der der Sit­zung fern­ge­blie­ben ist und nur eine ziem­lich inhalts­leere Stel­lung­nahme ohne kon­krete Zah­len durch den Stadt­bau­rat ver­le­sen lies. Ein Geschäfts­füh­rer der kurz an der Aus­schuss­sit­zung nur als Zuhö­rer teil­ge­nom­men hat. Eine Sit­zung die mehr Fra­gen offen lässt, als beant­wor­tet wor­den sind. So nüch­tern lässt sich die erste Sit­zung des Son­der­aus­schus­ses Müh­len­mu­seum in ein paar Sät­zen zusammenfassen.

Gleich zu Beginn der Sit­zung wurde deut­lich, dass der Aus­schuss nicht für eine umfas­sende Auf­klä­rung und Trans­pa­renz sor­gen wird. Dies zeigt auch, dass sich wäh­rend der Bera­tung Horst Ganz (CDU) dar­über echauf­fierte, dass der Son­der­prü­fungs­be­richt gele­akt und damit der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht wurde. Aber genau das wird benö­tigt - mutige Whist­le­b­lower! Mit gro­ßer Mehr­heit wurde auch noch ein Antrag abge­lehnt, den Pacht­ver­trag öffent­lich zu bera­ten. Spä­tes­tens damit wurde die letzte Chance ver­tan, für umfas­sende Trans­pa­renz und Auf­klä­rung zu sorgen. 

300.000 Euro Rück­stand bei Kauf

In einem Rück­blick wurde deut­lich, dass das Müh­len­mu­seum unter Füh­rung der Fami­lie Wro­bel beim Ankauf durch die Stadt Gif­horn einen Zah­lungs­rück­stand von 300.000 Euro bei die­ser hatte. Der Kauf­preis lag näm­lich bei 2,6 Mil­lio­nen Euro in bar, abzüg­lich der Außen­stände von 300.000 Euro. Öffent­lich wurde bis­her der Kauf­preis immer auf 2,3 Mil­lio­nen Euro taxiert. 

Auf­grund der vor­ge­stell­ten Kauf­preis­er­mitt­lung muss man zu dem Rück­schluss kom­men, dass der Kauf­preis im Ver­hält­nis zum Zustand der Gebäude und Ein­rich­tun­gen, sowie dem Zustand der Außen­an­la­gen viel zu hoch war. 

Dilet­tan­ti­scher Betreibervertrag

Nach ein­stim­mi­gem Rats­be­schluss sollte der spä­tere Betrei­ber­ver­trag mit der VT Vision & Trust GmbH in Wol­fen­büt­tel geschlos­sen wer­den. Die Gif­hor­ner Stadt­ver­wal­tung hat dann aber eigen­mäch­tig den Ver­trag mit der V&T Int. Müh­len­mu­seum GmbH in Gif­horn geschlos­sen, die zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses noch nicht voll­stän­dig rechts­fä­hig war. Vor dem Abschluss des Ver­tra­ges musste der zukünf­tige Betrei­ber kei­nen Busi­ness­plan und keine Finan­zie­rungs­be­stä­ti­gung vor­le­gen. Nai­ver geht es kaum! 

Mit dem Betrei­ber­ver­trag sicherte sich die Stadt Gif­horn von dem rund 110.000 m² gro­ßen Gelände rund 18.000 m² zur Mit­be­nut­zung für Events. Dafür wurde ein Gestal­tungs­bei­rat zur Koor­di­na­tion von Events zwi­schen der Stadt Gif­horn und dem Betrei­ber gegrün­det. Die Flä­che für die Park­plätze par­al­lel zur B188 blieb im Eigen­tum der Stadt Gif­horn und war nicht Bestand­teil des Betrei­ber­ver­tra­ges.

Auf Anfrage wurde bestä­tigt, dass der durch die Kanz­lei Appel­ha­gen in Braun­schweig erar­bei­tete Betrei­ber­ver­trag keine Klau­sel für Betriebs­kos­ten­vor­aus­zah­lun­gen ent­hält. Kaum zu glau­ben, dass eine renom­mierte Kanz­lei so etwas ver­gisst, was in jedem pri­va­ten Miet­ver­trag eigent­lich Stan­dard ist. Hier ist eher ein Ein­wir­ken durch die Stadt­ver­wal­tung denkbar.

Die Pacht von 8900 Euro/Jahr ergibt sich aus den Zah­lun­gen der Stadt Gif­horn an den Land­kreis Gif­horn für den Erb­pacht­zins, der nur 1:1 wei­ter­ge­ge­ben wurde. Die eige­nen Flä­chen der Stadt Gif­horn hat man an die Betrei­ber­ge­sell­schaft für 0 Euro "ver­pach­tet". Plus einer Gewinn­be­tei­li­gung bei einem Gewinn von 50.000 - 100.000 Euro von 10 Pro­zent und >100.000 Euro von 20 Pro­zent. Bis­her kam diese Rege­lung man­gels Gewinn nicht zum Zug. 

Son­der­prü­fungs­be­richt war Auslöser 

Aus­lö­ser der Debatte waren die Insol­venz der Betrei­ber­ge­sell­schaft Ende des Jah­res 2025 und der ver­öf­fent­lichte Son­der­prü­fungs­be­richt, der sowohl der Gif­hor­ner Stadt­ver­wal­tung als auch dem Stadt­rat erheb­li­che Ver­säum­nisse vorwirft.

Die Prü­fer bemän­geln ins­be­son­dere das man­gelnde Con­trol­ling und die unzu­rei­chende Wahr­neh­mung von Auf­sichts­pflich­ten, wodurch finan­zi­elle Risi­ken nicht recht­zei­tig erkannt und Gegen­maß­nah­men ver­säumt wurden.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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