Dauerstreitthema Winterdienst - Wer muss schippen?
Der hat nicht geräumt! - Der benutzt Salz! In den letzten Tagen und Wochen haben uns sehr viele Beschwerden zum Dauerstreitthema Winterdienst erreicht. Ein weiteres Problem ist, dass unsere Bürger beim Ordnungsdienst der Gemeinde keine offenes Ohr finden. Der Ordnungsdienst wird aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten - auch ein Dauerthema - nicht aktiv werden.
Offiziell ist die Räum- und Reinigungspflicht in der "Straßenreinigungsatzung" der Gemeinde Sassenburg von 1986 geregelt. So heißt es beispielsweise in der § 3 der Satzung:
Die den Anliegern übertragene Reinigungspflicht umfasst: "Den Winterdienst, insbesondere die Schnee- und Eisräumung, sowie bei Glätte das Bestreuen der Gehwege und der Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel." Letzteres übernimmt in der Regel der Bauhof der Gemeinde.
Nach dem Begriff Anlieger sind die Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke gemeint, die innerorts an Straßen oder Wege angrenzen. "Angrenzende Grundstücke im Sinne dieser Bestimmung sind auch solche die durch öffentliche Anlagen wie Gräben, Grünstreifen, Mauern, Böschungen oder ähnliche Anlagen von der Straße getrennt sind." Der größte Streitpunkt!
In der letzten Sitzung des Ortsrates von Neudorf-Platendorf wurde auch über die Thematik Winterdienst für den Geh- und Radweg parallel zur K 31 gesprochen. Bürger beklagten die fehlende Räumung. Auch dafür sieht die Satzung eigentlich eine eindeutige Regelung vor:
"Für den Geh- und Radweg im Zuge der K 31 in der Ortschaft Neudorf-Platendorf gilt folgende Regelung: Vom 01. bis 15. eines jeden Monats obliegen die Straßenreinigungspflichten den Anliegern des Ortsteils Neudorf und vom 16. eines jeden Monats bis zum Monatsende den Anliegern des Ortsteils Platendorf." Nur die beste Regelung bringt nichts, wenn deren Durchsetzung niemand kontrolliert. Und schon sind wir wieder beim Thema Ordnungsdienst.
Außerorts erfolgt der Winterdienst durch die Straßenmeistereien des Landkreises Gifhorn oder durch die Straßenmeisterei des Landes Niedersachsen in Vorsfelde.
Reform der Satzung erforderlich
Ob diese Satzung noch zeitgemäß und vor allem in der Praxis durch die Anlieger ohne technische Hilfsmittel umsetzbar ist, muss bezweifelt werden. Mehrere Anträge/Initiativen von unserer Wählergemeinschaft, die Satzung von 1986 zu reformieren, sprich umsetzbar zu gestalten, und einen gemeindlichen Winterdienst beispielsweise auf den wichtigen Straßen von und zur Kita, Schule etc. umzusetzen, ist mal wieder am politischen Willen der Mehrgruppe im Gemeinderat gescheitert. Aufgrund der milden Winter der letzten Jahre stand das Thema nur nicht so im Fokus.
Die Satzung von 1986:
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