Dienstag, 17. Feb. 26
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Dau­er­streit­thema Win­ter­dienst - Wer muss schippen?

Der hat nicht geräumt! - Der benutzt Salz! In den letz­ten Tagen und Wochen haben uns sehr viele Beschwer­den zum Dau­er­streit­thema Win­ter­dienst erreicht. Ein wei­te­res Pro­blem ist, dass unsere Bür­ger beim Ord­nungs­dienst der Gemeinde keine offe­nes Ohr fin­den. Der Ord­nungs­dienst wird auf­grund von feh­len­den Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten - auch ein Dau­er­thema - nicht aktiv werden. 

Offi­zi­ell ist die Räum- und Rei­ni­gungs­pflicht in der "Stra­ßen­rei­ni­gung­sat­zung" der Gemeinde Sas­sen­burg von 1986 gere­gelt. So heißt es bei­spiels­weise in der § 3 der Satzung: 

Die den Anlie­gern über­tra­gene Rei­ni­gungs­pflicht umfasst: "Den Win­ter­dienst, ins­be­son­dere die Schnee- und Eis­räu­mung, sowie bei Glätte das Bestreuen der Geh­wege und der Hal­te­stel­len öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel." Letz­te­res über­nimmt in der Regel der Bau­hof der Gemeinde. 

Nach dem Begriff Anlie­ger sind die Eigen­tü­mer bebau­ter und unbe­bau­ter Grund­stü­cke gemeint, die inner­orts an Stra­ßen oder Wege angren­zen. "Angren­zende Grund­stü­cke im Sinne die­ser Bestim­mung sind auch sol­che die durch öffent­li­che Anla­gen wie Grä­ben, Grün­strei­fen, Mau­ern, Böschun­gen oder ähn­li­che Anla­gen von der Straße getrennt sind." Der größte Streitpunkt!

In der letz­ten Sit­zung des Orts­ra­tes von Neu­dorf-Pla­ten­dorf wurde auch über die The­ma­tik Win­ter­dienst für den Geh- und Rad­weg par­al­lel zur K 31 gespro­chen. Bür­ger beklag­ten die feh­lende Räu­mung. Auch dafür sieht die Sat­zung eigent­lich eine ein­deu­tige Rege­lung vor: 

"Für den Geh- und Rad­weg im Zuge der K 31 in der Ort­schaft Neu­dorf-Pla­ten­dorf gilt fol­gende Rege­lung: Vom 01. bis 15. eines jeden Monats oblie­gen die Stra­ßen­rei­ni­gungs­pflich­ten den Anlie­gern des Orts­teils Neu­dorf und vom 16. eines jeden Monats bis zum Monats­ende den Anlie­gern des Orts­teils Pla­ten­dorf." Nur die beste Rege­lung bringt nichts, wenn deren Durch­set­zung nie­mand kon­trol­liert. Und schon sind wir wie­der beim Thema Ord­nungs­dienst.

Außer­orts erfolgt der Win­ter­dienst durch die Stra­ßen­meis­te­reien des Land­krei­ses Gif­horn oder durch die Stra­ßen­meis­te­rei des Lan­des Nie­der­sach­sen in Vors­felde.

Reform der Sat­zung erforderlich 

Ob diese Sat­zung noch zeit­ge­mäß und vor allem in der Pra­xis durch die Anlie­ger ohne tech­ni­sche Hilfs­mit­tel umsetz­bar ist, muss bezwei­felt wer­den. Meh­rere Anträge/Initiativen von unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft, die Sat­zung von 1986 zu refor­mie­ren, sprich umsetz­bar zu gestal­ten, und einen gemeind­li­chen Win­ter­dienst bei­spiels­weise auf den wich­ti­gen Stra­ßen von und zur Kita, Schule etc. umzu­set­zen, ist mal wie­der am poli­ti­schen Wil­len der Mehr­gruppe im Gemein­de­rat geschei­tert. Auf­grund der mil­den Win­ter der letz­ten Jahre stand das Thema nur nicht so im Fokus.

Die Sat­zung von 1986:

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Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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