Montag, 16. Juni 25
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Nut­zungs­ge­büh­ren für Ver­an­stal­tun­gen stei­gen bis zu 70 %

Die nächste Gebüh­ren­er­hö­hung! Die Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ver­wal­tung schlägt der Poli­tik vor, die Nut­zungs­ge­büh­ren für pri­vate Ver­an­stal­tun­gen der Dorf­ge­mein­schafts­häu­ser, Mehr­zweck­hal­len etc. für Fei­er­lich­kei­ten deut­lich zu erhö­hen. Davon betrof­fen sind das Dorf­ge­mein­schafts­haus (DGH) in Gru­ßen­dorf, das Bür­ger­haus in Stüde, die Sport- und Frei­zeit­stätte in Tri­an­gel und die Bür­ger­be­g­nungs­stätte in Wes­ter­beck.

Nach der Erwei­te­rung ist beson­ders das Bür­ger­haus in Stüde betrof­fen. So soll bei­spiels­weise die Gebühr für die ganz­tä­gige Nut­zung aller Räum­lich­kei­ten incl. Küche von der­zeit 200 Euro auf 335 Euro erhöht wer­den, was einer Erhö­hung von rund 70 Pro­zent ent­spricht. Auch die Kau­tion soll von der­zeit 100 Euro auf 200 Euro erhöht werden. 

Wei­tere Räum­lich­kei­ten wie bei­spiels­weise die Mehr­zweck­halle und die Kul­tur­stätte in Neu­dorf-Pla­ten­dorf wer­den nicht für pri­vate Ver­an­stal­tun­gen ver­mie­tet. Ins­be­son­dere die Kul­tur­stätte ist auf­grund der Anfor­de­run­gen des Denk­mal­schut­zes nicht für eine Viel­zahl von Ver­an­stal­tun­gen aus­ge­legt. Aus­ge­nom­men von die­ser Reg­lung sind Ver­an­stal­tun­gen der Sas­sen­bur­ger Ver­eine und Orga­ni­sa­tio­nen, die alle öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen nut­zen können. 

Ist die Gebüh­ren­er­hö­hung wirk­lich gerecht­fer­tigt? Bei­spiels­weise ver­sucht Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt (B.I.G.) über den Haus­halt der Gemeinde seit eini­gen Jah­ren die Elek­tro­gräte in der Küche des Stü­der Bür­ger­hau­ses erneu­ern zu las­sen. Dies wurde durch die Gemein­de­ver­wal­tung mehr­fach mit der Begrün­dung zurück­ge­stellt, dass keine Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten vor­han­den sind. Für die Ände­rung der Gebüh­ren­sat­zung schein­bar schon. 

Die neue Gebüh­ren­sat­zung wird auch in allen Orts­rä­ten bera­ten. Begin­nend am 27. März 2025 im Orts­rat Tri­an­gel und am 31. März 2025 im Orts­rat von Neudorf-Platendorf.

Die Gebühren­über­sicht:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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