Pferdestreit erneut vor dem Amtsrichter
Zwei Verhandlungen in Sachen eines seit Jahren schwelenden Streits zwischen Pferdehaltern und dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn fanden am Dienstag, den 11. Februar 2025 vor dem Amtsgericht Gifhorn statt, da die Beschuldigten gegen zuvor ergangene Strafbefehle fristgerecht Einspruch eingelegt hatten. Die Verhandlungen wurde von geschätzt 30 Zuhörern aufmerksam verfolgt. Der Landkreis Gifhorn hat in den Jahren 2023 und 2024 drei Strafanzeigen wegen Verleumdung und in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 24 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Im ersten Fall wurde eine Angestellte eines Reiterhofes aus dem Nordkreis der Verleumdung gegenüber Mitarbeitern des Veterinäramtes des Landkreises Gifhorn beschuldigt, der auch die Strafanzeige erstellt hatte. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte zuvor das Amtsgericht Gifhorn einen Strafbefehl in Höhe von 4.500 Euro erlassen.
Schnell wurde in der Verhandlung durch die Vernehmung einer Mitarbeiterin des Landkreises als Zeugin deutlich, dass sich der Vorwurf nicht einfach erhärten lässt. So hatte die Zeugin beispielsweise Erinnerungslücken, wie oft diese bei der Beschuldigten vor Ort war, um ein Zwangsgeld aus einer Tierschutzkontrolle einzutreiben. Da auch der Bescheid über das festgelegte Zwangsgeld zwischenzeitlich durch den Landkreis aufgrund fehlender Sachverhalte zurückgezogen wurde, fehlte dem Konflikt der Grund für die Auseinandersetzung. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 150 Euro an den Tierschutz eingestellt, um insgesamt den Streit zu befrieden.
Im zweiten Fall wurde eine Tierhalterin aus der Samtgemeinde Isenbüttel wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beschuldigt. Dabei handelt es sich um den gleichen Fall, bei dem der Landkreis Gifhorn bei einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig im November 2024 einen als rechtswidrig beanstandeten Bescheid zum Tierhalte- und Betreuungsverbot von Pferden gegen die Beschuldigte zurücknehmen musste.
Die Verhandlung wurde kurz nach Beginn durch den Amtsrichter abgebrochen, da der Verteidiger der Beschuldigten wichtige Entlastungszeugen, wie beispielsweise die behandelnde Tierärztin des zwischenzeitlich verstorbenen Pferdes, benennen wollte. Durch das Amtsgericht wird ein neuer Termin festgesetzt, obwohl auch hier bereits durch die Rücknahme des Bescheides die Grundlage für eine Verurteilung fehlen dürfte.
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