Montag, 16. Juni 25
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Pfer­de­streit erneut vor dem Amtsrichter

Zwei Ver­hand­lun­gen in Sachen eines seit Jah­ren schwe­len­den Streits zwi­schen Pfer­de­hal­tern und dem Vete­ri­när­amt des Land­krei­ses Gif­horn fan­den am Diens­tag, den 11. Februar 2025 vor dem Amts­ge­richt Gif­horn statt, da die Beschul­dig­ten gegen zuvor ergan­gene Straf­be­fehle frist­ge­recht Ein­spruch ein­ge­legt hat­ten. Die Ver­hand­lun­gen wurde von geschätzt 30 Zuhö­rern auf­merk­sam ver­folgt. Der Land­kreis Gif­horn hat in den Jah­ren 2023 und 2024 drei Straf­an­zei­gen wegen Ver­leum­dung und in den Jah­ren 2021 bis 2024 ins­ge­samt 24 Straf­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen das Tier­schutz­ge­setz eingeleitet. 

Im ers­ten Fall wurde eine Ange­stellte eines Rei­ter­ho­fes aus dem Nord­kreis der Ver­leum­dung gegen­über Mit­ar­bei­tern des Vete­ri­när­am­tes des Land­krei­ses Gif­horn beschul­digt, der auch die Straf­an­zeige erstellt hatte. Nach Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft Hil­des­heim hatte zuvor das Amts­ge­richt Gif­horn einen Straf­be­fehl in Höhe von 4.500 Euro erlassen. 

Schnell wurde in der Ver­hand­lung durch die Ver­neh­mung einer Mit­ar­bei­te­rin des Land­krei­ses als Zeu­gin deut­lich, dass sich der Vor­wurf nicht ein­fach erhär­ten lässt. So hatte die Zeu­gin bei­spiels­weise Erin­ne­rungs­lü­cken, wie oft diese bei der Beschul­dig­ten vor Ort war, um ein Zwangs­geld aus einer Tier­schutz­kon­trolle ein­zu­trei­ben. Da auch der Bescheid über das fest­ge­legte Zwangs­geld zwi­schen­zeit­lich durch den Land­kreis auf­grund feh­len­der Sach­ver­halte zurück­ge­zo­gen wurde, fehlte dem Kon­flikt der Grund für die Aus­ein­an­der­set­zung. Das Ver­fah­ren wurde gegen eine Geld­auf­lage in Höhe von 150 Euro an den Tier­schutz ein­ge­stellt, um ins­ge­samt den Streit zu befrieden. 


Im zwei­ten Fall wurde eine Tier­hal­te­rin aus der Samt­ge­meinde Isen­büt­tel wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Tier­schutz­ge­setz beschul­digt. Dabei han­delt es sich um den glei­chen Fall, bei dem der Land­kreis Gif­horn bei einer Ver­hand­lung vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Braun­schweig im Novem­ber 2024 einen als rechts­wid­rig bean­stan­de­ten Bescheid zum Tier­halte- und Betreu­ungs­ver­bot von Pfer­den gegen die Beschul­digte zurück­neh­men musste. 

Die Ver­hand­lung wurde kurz nach Beginn durch den Amts­rich­ter abge­bro­chen, da der Ver­tei­di­ger der Beschul­dig­ten wich­tige Ent­las­tungs­zeu­gen, wie bei­spiels­weise die behan­delnde Tier­ärz­tin des zwi­schen­zeit­lich ver­stor­be­nen Pfer­des, benen­nen wollte. Durch das Amts­ge­richt wird ein neuer Ter­min fest­ge­setzt, obwohl auch hier bereits durch die Rück­nahme des Beschei­des die Grund­lage für eine Ver­ur­tei­lung feh­len dürfte. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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