Schock - Steigt der Abwasserpreis um bis zu 84 Prozent?
Steigen die Lebenshaltungskosten für unsere Bürger weiter stark an? Wie bereits im Mai 2024 berichtet , plant der Wasserverband Gifhorn die Preise für die Abwasserentsorgung zu vereinheitlichen. Zunächst soll ein Abrechnungsgebiet aus den Samtgemeinden Isenbüttel und Meinersen sowie den Gemeinden Wendeburg und Sassenburg gebildet werden.
Nach einer jetzt vorgelegten Berechnung für das nächste Jahr 2025 könnten der Abwasserpreise für die Bürger in der Gemeinde Sassenburg von derzeit 1,17 Euro/m³ um rund 45 Prozent auf dann einheitliche 1,70 Euro/m³ ansteigen. Für die Bürger in der Samtgemeinde Isenbüttel würde die Erhöhung sogar rund 84 Prozent betragen.
Die Preisübersicht im neuen Abrechnungsgebiet:
Gebiet | Abwasserpreis (€/m³) 2024 | Abwasserpreis (€/m³) 2025 | |
---|---|---|---|
Samtgemeinde Meinersen | 1,60 € | 1,70 € | + 6,3 % |
Samtgemeinde Isenbüttel | 1,08 € | 1,70 € | + 83,6 % |
Gemeinde Sassenburg | 1,17 € | 1,70 € | + 45,3 % |
Gemeinde Wendeburg | 1,56 € | 1,70 € | + 9,0 % |
Durchschnitt | 1,35 € |
In dem neuen Abrechnungsgebiet sind die beispielsweise hochpreisigen Gebietseinheiten im Norden des Landkreises wie die Samtgemeinde Hankensbüttel (Preis von aktuell 2,95 Euro/m³) und die Stadt Wittingen (Preis von 3,42 Euro/m³) zunächst nicht enthalten. Die Betonung liegt hier aber bei zunächst. Sonst wäre ein zusammengefasster Abwasserpreis sicher noch einmal deutlich höher. Scheinbar für den Wasserverband nur eine Frage der Zeit.
Der Wasserverband gibt als Begründung an, mit dem neuen Preismodell stärkere Preissprünge je nach Aufwand/Investitionen in den örtlichen Klärwerken zu glätten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Auf Kosten der Bürger?
In der Gemeinde Sassenburg erfolgt wieder keine öffentliche Vorberatung! Diese soll nur im nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschuss am 12. September 2024 erfolgen. Die Entscheidung fällt dann bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 21. November 2024.
Das neue Abrechnungsgebiet wird nur gegründet wenn 3 der 4 betroffenen Gebietseinheiten für den Zusammenschluss stimmen.
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