Dienstag, 28. Okt. 25
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Stall­pflicht wegen Geflü­gel­pest im Land­kreis Gifhorn

Im Land­kreis Gif­horn wurde die Geflü­gel­pest (hoch­pa­tho­gene aviäre Influ­enza) nach­ge­wie­sen. Zum Schutz der Haus- und Nutz­ge­flü­gel­be­stände tritt ab Sams­tag, den 24. Okto­ber 2025 eine all­ge­meine Stall­pflicht (Auf­stal­lung) für alle Geflü­gel­tiere in Kraft. Diese Maß­nahme gilt bis auf Weiteres.

Ver­hal­ten bei Wildvögeln

  • Infi­zierte Kra­ni­che oder andere Wild­vö­gel kön­nen geschwächt oder ster­bend auch in Gär­ten oder Sied­lungs­nähe auftauchen.
  • Sol­che Tiere sind nicht anzu­fas­sen und dür­fen nicht erlöst wer­den. Bitte las­sen Sie die Tiere in Ruhe, bis sie ver­en­det sind.
  • Hunde und Kat­zen soll­ten – wenn mög­lich – von den Tie­ren fern­ge­hal­ten werden.

Mel­dung von toten Vögeln

  • Ver­en­dete Vögel jeg­li­cher Art bitte nicht berüh­ren.
  • Fund­orte sind per E-Mail an Veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de zu melden.
  • Auf­grund der aktu­ell sehr hohen Zahl an Mel­dun­gen bit­tet das Vete­ri­när­amt um Ver­ständ­nis, dass eine Rück­mel­dung nicht in jedem Fall sofort erfol­gen kann.

Hin­weise zu Fundorten

  • Vor­ran­gig ent­sorgt wer­den Tiere, die in Wohn­ge­bie­ten oder an Gewäs­sern gefun­den werden.
  • Funde im Moor oder auf abge­le­ge­nen Wie­sen kön­nen gemel­det wer­den, wer­den jedoch nach­ran­gig behandelt.
  • Für eine prä­zise Stand­ort­mel­dung: Bitte in Google Maps den Fund­ort mar­kie­ren, einen Screen­shot erstel­len und eine kurze Weg­be­schrei­bung beifügen.

Ver­hal­tens­emp­feh­lun­gen für die Bevölkerung

  • Betre­ten Sie das Moor und bekannte Wie­sen­flä­chen der­zeit mög­lichst nicht.
  • Füh­ren Sie Hunde unbe­dingt an der Leine.

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