Stallpflicht wegen Geflügelpest im Landkreis Gifhorn
Im Landkreis Gifhorn wurde die Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) nachgewiesen. Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände tritt ab Samstag, den 24. Oktober 2025 eine allgemeine Stallpflicht (Aufstallung) für alle Geflügeltiere in Kraft. Diese Maßnahme gilt bis auf Weiteres.
Verhalten bei Wildvögeln
- Infizierte Kraniche oder andere Wildvögel können geschwächt oder sterbend auch in Gärten oder Siedlungsnähe auftauchen.
- Solche Tiere sind nicht anzufassen und dürfen nicht erlöst werden. Bitte lassen Sie die Tiere in Ruhe, bis sie verendet sind.
- Hunde und Katzen sollten – wenn möglich – von den Tieren ferngehalten werden.
Meldung von toten Vögeln
- Verendete Vögel jeglicher Art bitte nicht berühren.
- Fundorte sind per E-Mail an Veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de zu melden.
- Aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl an Meldungen bittet das Veterinäramt um Verständnis, dass eine Rückmeldung nicht in jedem Fall sofort erfolgen kann.
Hinweise zu Fundorten
- Vorrangig entsorgt werden Tiere, die in Wohngebieten oder an Gewässern gefunden werden.
- Funde im Moor oder auf abgelegenen Wiesen können gemeldet werden, werden jedoch nachrangig behandelt.
- Für eine präzise Standortmeldung: Bitte in Google Maps den Fundort markieren, einen Screenshot erstellen und eine kurze Wegbeschreibung beifügen.
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
- Betreten Sie das Moor und bekannte Wiesenflächen derzeit möglichst nicht.
- Führen Sie Hunde unbedingt an der Leine.
Symbolbild pixabay.com
