Donnerstag, 2. Mai. 24
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Stra­ßen­lärm - Grenz­werte an vie­len Gebäu­den überschritten

Jetzt ist es offi­zi­ell - der Stra­ßen­lärm ist zu hoch! An einer Viel­zahl von Gebäu­den ent­lang der Bun­des­straße 188 ("Aller­straße", B188) in Dan­nen­büt­tel und in Wes­ter­beck ent­lang der Lan­de­straße 289 ("Haupt­straße", L289) wer­den die Grenz­werte der zuläs­si­gen Lärm­be­las­tung in den Nacht­stun­den nach den durch­ge­führ­ten Berech­nun­gen über­schrit­ten. Das ist das Ergeb­nis der von der Euro­päi­schen Union (EU) vor­ge­schrie­be­nen "Lärm­ak­ti­ons­pla­nung".

Gekenn­zeich­net sind die Objekte mit einem roten Punkt in der Über­sichts­karte (Bei­trags­bild). Die Berech­nung ist auf Basis von theo­re­ti­schen Wer­ten erfolgt, was nicht aus­schließt, dass die tat­säch­li­che Belas­tung in der Pra­xis noch höher ist. In der Regel dürfte das der Fall sein, wenn die B188 bei Sper­rung oder Stau auf der Auto­bahn 2 (A2) als Aus­weich­stre­cke genutzt wird. Hinzu kommt die Belas­tung von dem LKW-Ver­kehr durch Dan­nen­büt­tel von und zum neuen Logis­tik­zen­trum im Gewer­be­ge­biet bei Triangel.

Das zustän­dige Pla­nungs­büro bringt daher u. a. fol­gende Maß­nah­men zur Lärm­min­de­rung ins Spiel:

  • Tempo 30 in den Nacht­stun­den inner­halb der kom­plet­ten Orts­durch­fahrt der B188 in Dan­nen­büt­tel (blaue Linie im Beitragsbild)
  • Tempo 30 ganz­tä­gig im Bereich "Haupt­straße" von der Orts­mitte bis nörd­li­che Orts­grenze inner­halb der Ort­schaft Wes­ter­beck (grüne Linie im Beitragsbild)
  • Auf­bau von Lärm­schutz­wän­den im Bereich der west­li­chen Orts­grenze in Dan­nen­büt­tel (vio­lette Linie)
  • Erweiterung/Verlängerung der bestehen­den Lärm­schutz­wände im Bereich der süd­li­chen Orts­grenze von Westerbeck
  • Die Ver­wen­dung von lärm­dämp­fen­den Asphalt bei der Stra­ßen­sa­nie­rung, bereits für die Sanie­rung der Orts­durch­fahrt in Wes­ter­beck vorgesehen
  • Maß­nah­men an den pri­va­ten Gebäu­den wie der Ein­bau von Lärmschutzfenstern
Lärm­schutz­wände in Dannenbüttel

Aus der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung las­sen sich lei­der keine Rechts­an­sprü­che für die betrof­fe­nen Anlie­ger ablei­ten. Trotz­dem bleibt die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ein wich­ti­ges Instru­ment, um tat­säch­lich Maß­nah­men gegen die Lärm­be­las­tung aus dem Stra­ßen­ver­kehr umzu­set­zen. Hier ist ein­fach die Sas­sen­bur­ger Poli­tik gefor­dert, trotz des feh­len­den Rechts­an­spru­ches die Anlie­ger vor der Lärm­be­las­tung aus dem Stra­ßen­ver­kehr zu schützen. 

Vor­aus­sicht­lich ab Ende April kön­nen sich Bür­ger inner­halb eines Monats mit Stel­lung­nah­men am Ver­fah­ren betei­li­gen. Wir infor­mie­ren über den genauen Zeit­raum in einem wei­te­ren Bei­trag. Jeder Bür­ger, also nicht nur die betrof­fe­nen Anlie­ger, ist berech­tigt Stel­lung­nah­men abzugeben. 

Lärm­schutz­wände in Westerbeck

Der Lärm­ak­ti­ons­plan gegen den Lärm durch den Stra­ßen­ver­kehr muss euro­pa­weit, also auch in unse­rer Gemeinde, bis zum 17. August 2024 neu erstellt wer­den. Bereits 2018 wurde ein Ver­fah­ren für die Dan­nen­büt­te­ler Orts­durch­fahrt im Ver­lauf der B188 durch­ge­führt. Das ver­wun­der­li­che Ergeb­nis war damals, dass für die Sas­sen­bur­ger Poli­tik keine Maß­nah­men erfor­der­lich waren. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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