Straßenlärm - Grenzwerte an vielen Gebäuden überschritten
Jetzt ist es offiziell - der Straßenlärm ist zu hoch! An einer Vielzahl von Gebäuden entlang der Bundesstraße 188 ("Allerstraße", B188) in Dannenbüttel und in Westerbeck entlang der Landestraße 289 ("Hauptstraße", L289) werden die Grenzwerte der zulässigen Lärmbelastung in den Nachtstunden nach den durchgeführten Berechnungen überschritten. Das ist das Ergebnis der von der Europäischen Union (EU) vorgeschriebenen "Lärmaktionsplanung".
Gekennzeichnet sind die Objekte mit einem roten Punkt in der Übersichtskarte (Beitragsbild). Die Berechnung ist auf Basis von theoretischen Werten erfolgt, was nicht ausschließt, dass die tatsächliche Belastung in der Praxis noch höher ist. In der Regel dürfte das der Fall sein, wenn die B188 bei Sperrung oder Stau auf der Autobahn 2 (A2) als Ausweichstrecke genutzt wird. Hinzu kommt die Belastung von dem LKW-Verkehr durch Dannenbüttel von und zum neuen Logistikzentrum im Gewerbegebiet bei Triangel.
Das zuständige Planungsbüro bringt daher u. a. folgende Maßnahmen zur Lärmminderung ins Spiel:
- Tempo 30 in den Nachtstunden innerhalb der kompletten Ortsdurchfahrt der B188 in Dannenbüttel (blaue Linie im Beitragsbild)
- Tempo 30 ganztägig im Bereich "Hauptstraße" von der Ortsmitte bis nördliche Ortsgrenze innerhalb der Ortschaft Westerbeck (grüne Linie im Beitragsbild)
- Aufbau von Lärmschutzwänden im Bereich der westlichen Ortsgrenze in Dannenbüttel (violette Linie)
- Erweiterung/Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwände im Bereich der südlichen Ortsgrenze von Westerbeck
- Die Verwendung von lärmdämpfenden Asphalt bei der Straßensanierung, bereits für die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Westerbeck vorgesehen
- Maßnahmen an den privaten Gebäuden wie der Einbau von Lärmschutzfenstern

Aus der Lärmaktionsplanung lassen sich leider keine Rechtsansprüche für die betroffenen Anlieger ableiten. Trotzdem bleibt die Lärmaktionsplanung ein wichtiges Instrument, um tatsächlich Maßnahmen gegen die Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr umzusetzen. Hier ist einfach die Sassenburger Politik gefordert, trotz des fehlenden Rechtsanspruches die Anlieger vor der Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr zu schützen.
Voraussichtlich ab Ende April können sich Bürger innerhalb eines Monats mit Stellungnahmen am Verfahren beteiligen. Wir informieren über den genauen Zeitraum in einem weiteren Beitrag. Jeder Bürger, also nicht nur die betroffenen Anlieger, ist berechtigt Stellungnahmen abzugeben.

Der Lärmaktionsplan gegen den Lärm durch den Straßenverkehr muss europaweit, also auch in unserer Gemeinde, bis zum 17. August 2024 neu erstellt werden. Bereits 2018 wurde ein Verfahren für die Dannenbütteler Ortsdurchfahrt im Verlauf der B188 durchgeführt. Das verwunderliche Ergebnis war damals, dass für die Sassenburger Politik keine Maßnahmen erforderlich waren.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg