Bauplätze: Umstrittenes Punktesystem vom Tisch?
Seit Juni 2017 bastelt die Gemeindeverwaltung von Bürgermeister Arms an einer neuen Richtlinie zur Vergabe von Grundstücken. Die jetzt dem Verwaltungsausschuss für die Beratung am 17. Dezember 2020 vorgelegte Entscheidungsvorlage enthält nicht mehr das umstrittene Punktesystem. Vielmehr soll sogar grundsätzlich auf eine Richtline gänzlich verzichtet werden. Die Entscheidung soll vermutlich in der Sitzung Gemeinderates am 04. März 2021 fallen.
Die Verwaltung schlägt jetzt entsprechend unserem Änderungsantrag vom November 2017 ein Lossystem mit drei Töpfen vor. Wie schon üblich, möchte die Verwaltung nicht den Hinweis in der Vorlage auf unseren Änderungsantrag geben.
Entsprechend dem Antrag sollen in der Ortschaft wohnende Interessenten die höchste Priorität erhalten ("Lostopf 1"). Danach sollen Bewerber aus der Gemeinde Sassenburg ("Lostopf 2") berücksichtigt werden und der "Lostopf 3" soll dann alle weiteren Bewerber enthalten. Neu ist, dass die prozentuale Gewichtung der zu vergebenden Grundstücke aus den jeweiligen Töpfen durch die Ortsräte festgelegt werden soll. Im Gegensatz dazu sprechen wir uns für einen einheitlichen Vergabeschlüssel für alle sechs Ortschaften der Gemeinde aus.
Punktesystem verhindert Transparenz
Ursprünglich war geplant, dass die Interessenten für ein Baugrundstück sogar ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen mussten. Für bestimmte Einkommensobergrenzen, Behinderungen, Pflegebedürftigkeit, Anzahl der Kinder und die Ausübung eines Ehrenamtes in der Gemeinde sollte es Punkte geben, mit denen die Priorität der Bewerber in der Interessenliste steigen sollte.
Schon aus Gründen des Datenschutzes würde bei einem Punktesystem die erforderliche Transparenz fehlen, da beispielsweise die Punktzahl aus den Einkommensverhältnisse nicht veröffentlicht werden dürfte.
Kurzfristige Bauverpflichtung
Die Verwaltung schlägt ferner bei Abschluss der Kaufverträge eine Bauverpflichtung mit Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb des Grundstücks vor. Die Bauzeit bis zur Fertigstellung darf vier Jahre nicht überschreiten.
Die Frist für die Bauzeit sollte noch deutlich auf 24 Monate verkürzt und an die Bezugsfähigkeit gekoppelt werden.
Faire Preise gefordert
Wir möchten, dass die Gemeinde Sassenburg eine eigene Vermarktungs- und Erschließungsgesellschaft mbH gründet, um die Vermarktung und Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten selbstständig und gesichert durchzuführen.
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