Freitag, 19. Apr. 24
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Bau­plätze: Umstrit­te­nes Punk­te­sys­tem vom Tisch?

Seit Juni 2017 bas­telt die Gemein­de­ver­wal­tung von Bür­ger­meis­ter Arms an einer neuen Richt­li­nie zur Ver­gabe von Grund­stü­cken. Die jetzt dem Ver­wal­tungs­aus­schuss für die Bera­tung am 17. Dezem­ber 2020 vor­ge­legte Ent­schei­dungs­vor­lage ent­hält nicht mehr das umstrit­tene Punk­te­sys­tem. Viel­mehr soll sogar grund­sätz­lich auf eine Richt­line gänz­lich ver­zich­tet wer­den. Die Ent­schei­dung soll ver­mut­lich in der Sit­zung Gemein­de­ra­tes am 04. März 2021 fallen. 

Die Ver­wal­tung schlägt jetzt ent­spre­chend unse­rem Ände­rungs­an­trag vom Novem­ber 2017 ein Los­sys­tem mit drei Töp­fen vor. Wie schon üblich, möchte die Ver­wal­tung nicht den Hin­weis in der Vor­lage auf unse­ren Ände­rungs­an­trag geben. 

Ent­spre­chend dem Antrag sol­len in der Ort­schaft woh­nende Inter­es­sen­ten die höchste Prio­ri­tät erhal­ten ("Los­topf 1"). Danach sol­len Bewer­ber aus der Gemeinde Sas­sen­burg ("Los­topf 2") berück­sich­tigt wer­den und der "Los­topf 3" soll dann alle wei­te­ren Bewer­ber ent­hal­ten. Neu ist, dass die pro­zen­tuale Gewich­tung der zu ver­ge­ben­den Grund­stü­cke aus den jewei­li­gen Töp­fen durch die Orts­räte fest­ge­legt wer­den soll. Im Gegen­satz dazu spre­chen wir uns für einen ein­heit­li­chen Ver­ga­be­schlüs­sel für alle sechs Ort­schaf­ten der Gemeinde aus. 

Punk­te­sys­tem ver­hin­dert Transparenz

Ursprüng­lich war geplant, dass die Inter­es­sen­ten für ein Bau­grund­stück sogar ihre Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­hält­nisse offen­le­gen muss­ten. Für bestimmte Ein­kom­mens­ober­gren­zen, Behin­de­run­gen, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Anzahl der Kin­der und die Aus­übung eines Ehren­am­tes in der Gemeinde sollte es Punkte geben, mit denen die Prio­ri­tät der Bewer­ber in der Inter­es­sen­liste stei­gen sollte. 

Schon aus Grün­den des Daten­schut­zes würde bei einem Punk­te­sys­tem die erfor­der­li­che Trans­pa­renz feh­len, da bei­spiels­weise die Punkt­zahl aus den Ein­kom­mens­ver­hält­nisse nicht ver­öf­fent­licht wer­den dürfte. 

Kurz­fris­tige Bauverpflichtung

Die Ver­wal­tung schlägt fer­ner bei Abschluss der Kauf­ver­träge eine Bau­ver­pflich­tung mit Bau­be­ginn inner­halb von zwei Jah­ren nach Erwerb des Grund­stücks vor. Die Bau­zeit bis zur Fer­tig­stel­lung darf vier Jahre nicht überschreiten.

Die Frist für die Bau­zeit sollte noch deut­lich auf 24 Monate ver­kürzt und an die Bezugs­fä­hig­keit gekop­pelt werden. 

Faire Preise gefordert

Wir möch­ten, dass die Gemeinde Sas­sen­burg eine eigene Ver­mark­tungs- und Erschlie­ßungs­ge­sell­schaft mbH grün­det, um die Ver­mark­tung und Erschlie­ßung von Bau- und Gewer­be­ge­bie­ten selbst­stän­dig und gesi­chert durchzuführen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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