Donnerstag, 25. Apr. 24
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Neue Kri­te­rien für die Ver­gabe von Bauplätzen

Update direkt aus dem Ver­wal­tungs­aus­schuss: Die Vor­ent­schei­dung ist wie befürch­tet getrof­fen wur­den.  

Die Ver­gabe von Bau­grund­stü­cken in der Gemeinde Sas­sen­burg soll neu gere­gelt wer­den. Das jetzt von der Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ver­wal­tung vor­ge­stellte Regel­werk ent­spricht aller­dings nicht mehr unse­rem ursprüng­li­chen Ansin­nen, ein ein­fa­ches, aber fai­res und vor allem trans­pa­ren­tes Ver­ga­be­ver­fah­ren für Bau­grund­stü­cke durch­zu­füh­ren. In der nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses am 19.09.2019 soll bereits eine Vor­ent­schei­dung zum vor­ge­stell­ten Ent­wurf fal­len. Eine Neu­re­ge­lung hal­ten wir grund­sätz­lich für erfor­der­lich, da Unre­gel­mä­ßig­kei­ten bei der Ver­gabe durch die Erschlie­ßungs­trä­ger in den letz­ten Bau­ge­bie­ten zu beob­ach­ten waren. 

Was sind die neuen Kriterien?

Nach der neuen Richt­li­nie soll mit einem Punk­te­sys­tem die Rang­folge für die Ver­gabe von Bau­grund­stü­cken fest­ge­legt wer­den.  Nicht mehr vor­ran­gig wird die Ansäs­sig­keit in der Ort­schaft oder in der Gemeinde geför­dert,  son­dern soll der "sozio­öko­no­mi­sche Aspekt" der "Ein­kom­mens­schwä­che bzw. der Ver­mö­gens­schwä­che" stär­ker berück­sich­tigt wer­den. Dafür sol­len die Ein­kom­mens­ober­gren­zen (Brutto) für Ein­zel­per­so­nen auf 51.000 € und bei Zusam­men­ver­an­la­gung 102.000 € plus einem Kin­der­frei­be­trag von 7.000 € für jedes Kind fest­ge­legt wer­den. Die Ver­mö­gens­werte dür­fen in Summe 100.000 € nicht überschreiten. 

Für was gibt es Punkte: 

  • je 10.000 € weni­ger als Ein­kom­mens­ober­gren­zen: 1 Punkt
  • je 5.000 € weni­ger als die Ober­grenze: 1 Punkt
  • Men­schen mit Behin­de­rung, GdB min. 80%: 1 Punkt
  • Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, min. Pfle­ge­grad 3: 1 Punkt
  • Kin­der­geld­be­rech­ti­gung: je Kind 2 Punkte
  • Aus­übung eines Ehren­am­tes in der Gemeinde: 1 Punkt
  • Haupt­wohn­sitz bzw. haupt­be­ruf­lich in der Gemeinde tätig: 1 Punkt/Jahr (maxi­mal 5 Jahre)

Bewer­ber müs­sen sich kom­plett "nackig" machen

Wir spre­chen uns nach wie vor für ein ein­fa­ches und trans­pa­ren­tes Aus­wahl­ver­fah­ren aus. Eine Viel­zahl von Grün­den zwingt uns den Vor­schlag abzu­leh­nen, wer­den aber selbst­ver­ständ­lich Ände­run­gen beantragen.

Bei­spiel­weise bie­tet das geplante Ver­fah­ren für uns nicht die erfor­der­li­che Trans­pa­renz, da die Rang­folge aus Grün­den des Daten­schut­zes über die Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­hält­nisse der  Bewer­ber nicht ver­öf­fent­licht wer­den darf. Fer­ner müs­sen sich die Bewer­ber wie bei einer Ver­mö­gens­aus­kunft (Offen­ba­rungs­eid / Eides­statt­li­che Ver­si­che­rung) gegen­über der Gemeinde voll­stän­dig offen­ba­ren. Dar­über hin­aus ist für eine lang­fris­tig sta­bile Finan­zie­rung in der Regel ein Eigen­ka­pi­tal von 20 Pro­zent erfor­der­lich, was bei die­ser Richt­li­nie bestraft wer­den soll.

Grob zusam­men­ge­fasst: Die neue Ziel­gruppe für die Ver­gabe von  Bau­grund­stü­cken in der Gemeinde Sas­sen­burg sol­len Per­so­nen mit gerin­gen Ein­kom­men und ohne Erspar­nisse, also ohne Boni­tät und mit vie­len Kin­dern sein, die dann kei­nen Platz in der Kin­der­ta­ges­stätte und Schule finden.

Viel­mehr sollte die Abwan­de­rung von jun­gen Leu­ten ver­hin­dert und eine solide Exis­tenz­grün­dung geför­dert wer­den, was durch die neue Richt­li­nie nicht erreicht wird. 

Die Richt­li­nie im Detail:

Bild­nach­weis: pixabay

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