Neue Kriterien für die Vergabe von Bauplätzen
Update direkt aus dem Verwaltungsausschuss: Die Vorentscheidung ist wie befürchtet getroffen wurden.
Die Vergabe von Baugrundstücken in der Gemeinde Sassenburg soll neu geregelt werden. Das jetzt von der Sassenburger Gemeindeverwaltung vorgestellte Regelwerk entspricht allerdings nicht mehr unserem ursprünglichen Ansinnen, ein einfaches, aber faires und vor allem transparentes Vergabeverfahren für Baugrundstücke durchzuführen. In der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.09.2019 soll bereits eine Vorentscheidung zum vorgestellten Entwurf fallen. Eine Neuregelung halten wir grundsätzlich für erforderlich, da Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe durch die Erschließungsträger in den letzten Baugebieten zu beobachten waren.
Was sind die neuen Kriterien?
Nach der neuen Richtlinie soll mit einem Punktesystem die Rangfolge für die Vergabe von Baugrundstücken festgelegt werden. Nicht mehr vorrangig wird die Ansässigkeit in der Ortschaft oder in der Gemeinde gefördert, sondern soll der "sozioökonomische Aspekt" der "Einkommensschwäche bzw. der Vermögensschwäche" stärker berücksichtigt werden. Dafür sollen die Einkommensobergrenzen (Brutto) für Einzelpersonen auf 51.000 € und bei Zusammenveranlagung 102.000 € plus einem Kinderfreibetrag von 7.000 € für jedes Kind festgelegt werden. Die Vermögenswerte dürfen in Summe 100.000 € nicht überschreiten.
Für was gibt es Punkte:
- je 10.000 € weniger als Einkommensobergrenzen: 1 Punkt
- je 5.000 € weniger als die Obergrenze: 1 Punkt
- Menschen mit Behinderung, GdB min. 80%: 1 Punkt
- Pflegebedürftigkeit, min. Pflegegrad 3: 1 Punkt
- Kindergeldberechtigung: je Kind 2 Punkte
- Ausübung eines Ehrenamtes in der Gemeinde: 1 Punkt
- Hauptwohnsitz bzw. hauptberuflich in der Gemeinde tätig: 1 Punkt/Jahr (maximal 5 Jahre)
Bewerber müssen sich komplett "nackig" machen
Wir sprechen uns nach wie vor für ein einfaches und transparentes Auswahlverfahren aus. Eine Vielzahl von Gründen zwingt uns den Vorschlag abzulehnen, werden aber selbstverständlich Änderungen beantragen.
Beispielweise bietet das geplante Verfahren für uns nicht die erforderliche Transparenz, da die Rangfolge aus Gründen des Datenschutzes über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bewerber nicht veröffentlicht werden darf. Ferner müssen sich die Bewerber wie bei einer Vermögensauskunft (Offenbarungseid / Eidesstattliche Versicherung) gegenüber der Gemeinde vollständig offenbaren. Darüber hinaus ist für eine langfristig stabile Finanzierung in der Regel ein Eigenkapital von 20 Prozent erforderlich, was bei dieser Richtlinie bestraft werden soll.
Grob zusammengefasst: Die neue Zielgruppe für die Vergabe von Baugrundstücken in der Gemeinde Sassenburg sollen Personen mit geringen Einkommen und ohne Ersparnisse, also ohne Bonität und mit vielen Kindern sein, die dann keinen Platz in der Kindertagesstätte und Schule finden.
Vielmehr sollte die Abwanderung von jungen Leuten verhindert und eine solide Existenzgründung gefördert werden, was durch die neue Richtlinie nicht erreicht wird.
Die Richtlinie im Detail:
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