Torfabbau endet 2023 - aber nicht ganz
Der wirtschaftliche Torfabbau im Naturschutzgebiet "Großen Moor" sollte eigentlich im Jahr 2023 enden. Die zuletzt im Jahr 2014 verlängerte Abbaugenehmigung läuft bis zum Ende diesen Jahres.
Allerdings soll in den Jahren 2024 und 2025, bei ungünstiger Witterung ggf. auch etwas länger, der in Fläche gelagerter Torf noch in den bestehenden Abbauflächen entnommen werden. Ist nicht beides ein Abbau? Um den Unterschied zwischen „Abbau“ und „in der Fläche gelagerter Torf entnommen“ verstehen zu können, benötigt man vermutlich ein langjähriges Studium in Verwaltungsrecht. Vielmehr scheint mit einem Wortspiel die auslaufende Abbaugenehmigung unterlaufen zu werden.
Der Landkreis Gifhorn teilt dazu auf Anfrage mit, dass in den gewachsenen Boden des "Großen Moores" nicht mehr eingegriffen werden darf, um neue Abbauflächen erschließen zu können. Die Entnahme des bereits gewonnenen Torfs ist eine Folge des Bodenabbaus mit einer vollständig anderen Qualität des Eingriffs. Gewachsener Boden wird nicht geschädigt. Der freigelegte Torf erfüllt keine positive Funktion, wenn er in der Moorfläche verbleibt. Eine Verlängerung von wirtschaftlichen Abbaugenehmigungen ist nicht vorgesehen, es finden künftig nur noch Maßnahmen statt, die langfristig dem Natur-, Moor- und Klimaschutz dienen.
Dazu sollen in den nächsten Jahren die noch erforderlichen Renaturierungsarbeiten stattfinden, um Pütten anzulegen und die betreffenden Flächen auf ein vernässungsfähiges Niveau zu bringen. Vorrang hat dabei in jedem Fall eine ordnungsgemäße Renaturierung der Abbauflächen, damit diese künftig einer neuen Moorentwicklung wieder zur Verfügung stehen.
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