Vergabe von Grundstücken neu geregelt
In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden die Weichen für die Vergabe von Grundstücken gestellt und der Bebauungsplan (B-Plan) für ein Baugebiet in Neudorf-Platendorf beschlossen.
Lossystem für Wohnbaugrundstücke
Mit den Stimmen der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe wurde festgelegt, dass wie schon berichtet ein Lossystem zur Vergabe der Grundstücke eingeführt wird. Dazu soll es drei Lostöpfe mit Bewerbern aus der Ortschaft, aus der Gemeinde und sonstigen Bewerbern geben, woraus die Grundstücke jeweils zu einem Drittel vergeben werden. Das Lossystem entspricht zwar grob unserem Antrag, enthält aber keine genauen Regelungen, wie die Verlosung durchgeführt wird. Bisher wurden die Grundstücke zum Teil auch verlost, aber an der Transparenz fehlte es völlig. Weiterhin fehlen Regelungen zum Umgang von mehreren Bewerbungen aus einem Haushalt und eine Sperrung von bereits berücksichtigten Bewerbern.
Keine Regelung für Gewerbegrundstücke
Rückgängig mit den Stimmen der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe wurde ein Beschluss des Gemeinderates zum Verkauf von gewerblichen und landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Gemeinde Sassenburg gemacht. Unsere Wählergemeinschaft hatte 2018 betragt, verbindliche Regelungen zur Nutzung der geförderten Gewerbegrundstücke aufzustellen. Dies wurde jetzt völlig verworfen.
Käufern wird es jetzt weiterhin möglich sein, die gekauften Grundstücke, anders als beim Kauf angegeben, zu nutzen bzw. mit diesen zu spekulieren oder auch gar nicht zu nutzen (Flächenvorhaltung). Wir sehen eine Regelung für den Verkauf nach wie vor als dringend erforderlich an, damit die Gemeinde aus den mit Steuermittel subventionierten Grundstücken letztendlich auch Einnahmen aus der Gewerbesteuer generieren kann.
B-Plan für "Mitte II" beschlossen
Der B-Plan für den zweiten Bauabschnitt des Baugebietes "Mitte" in Neudorf-Platendorf wurde beschlossen. Mit der Vermarktung ist noch in diesem Jahr zu rechnen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses im April oder Mai soll der Erschließungsvertrag beschlossen werden.
Leider wurden trotz der negativen Erfahrungen aus den Baugebieten in Westerbeck und Dannenbüttel keine Vorgaben zur Begrenzung der Grundstücke und damit zur Größe der Gebäude gemacht. Der Antrag von unserer Wählergemeinschaft, die Grundstücksgrößen auf 600 bis 800 Quadratmeter festzuschreiben, wurde von Bauausschuss angenommen, von den fast gleichen Personen im Verwaltungsausschuss wieder gekippt und durch den Rat bestätigt. Der Erhalt des Ortsbildes ist der Mehrheitsgruppe egal!
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