Dienstag, 23. Apr. 24
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Groß­teil der Bewer­ber nicht aus der Gemeinde

Seit unge­fähr vier Jah­ren wird in der Gemeinde Sas­sen­burg poli­tisch dis­ku­tiert, wie die Bau­grund­stü­cke an die Bewer­ber ver­ge­ben wer­den sol­len. Jetzt geht es fasst "nur" noch um die Vergabequote!

Unsere Wäh­ler­ge­mein­schaft setzt sich für eine faire und trans­pa­rente Ver­gabe ein. Sowohl für die Ver­gabe als auch für faire Preise haben wir Vor­schläge und Anträge gestellt. Bei­spiels­weise möch­ten wir, dass die Gemeinde Sas­sen­burg dazu eine eigene Ver­mark­tungs- und Erschlie­ßungs­ge­sell­schaft mbH grün­det, um die Ver­mark­tung und Erschlie­ßung von Bau- und Gewer­be­ge­bie­ten selbst­stän­dig und gesi­chert durchzuführen. 

Ein­heit­li­che Quote für alle Ort­schaf­ten gefordert

Ent­spre­chend unse­rem Antrag aus dem Jahr 2017 favo­ri­sie­ren wir ein ein­fa­ches Los­sys­tem mit drei Los­töp­fen (Los­topf 1: Bewer­ber aus der Ort­schaft, Los­topf 2: Bewer­ber aus der Gemeinde, Los­topf 3: Sons­tige Bewer­ber). Wie hoch der Anteil der Bewer­ber ist zeigt die fol­gende Auswertung:

Ort­schaftBewer­ber aus
der Ort­schaft
Bewer­ber aus
der Gemeinde
Sons­tige
Bewer­ber
Dan­nen­büt­tel6,62 %29,90 %63,48 %
Gru­ßen­dorf11,94 %25,37 %62,69 %
Neu­dorf-Pla­ten­dorf15,63 %24,31 %60,07 %
Stüde5,42 %29,56 %65,02 %
Tri­an­gel14,16 %26,82 %59,01 %
Wes­ter­beck21,01%21,20 %57,79 %

Wir spre­chen uns auf­grund der aktu­el­len Zah­len für fol­gende ein­heit­li­che Quo­ten in der Gemeinde aus:

  • Bewer­ber aus der Ort­schaft: 35 Pro­zent
  • Bewer­ber aus der Gemeinde: 35 Pro­zent
  • Sons­tige Bewer­ber: 30 Pro­zent

Durch die Quo­ten erfolgt eine deut­li­che För­de­rung von Bewer­bern aus den Ort­schaf­ten. Deren Chan­cen erhö­hen sich bis um das Sechs­fa­che, um bei der Grund­stück­ver­gabe berück­sich­tigt zu werden.

Wei­tere Rege­lun­gen für Bewer­ber erforderlich

Um die Ver­gabe fair zu gestal­ten, sind min­des­tens drei wei­tere Rege­lun­gen erforderlich:

  • Geben meh­rere Per­so­nen aus einer häus­li­chen Gemein­schaft einen Antrag ab, so zählt die­ser als ein Antrag.
  • Eine kurz­friste Bau­ver­pflich­tung, sodass 24 Monate nach Ver­trags­ab­schluss eine Bezugs­fä­hig­keit erreicht wird. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass Grund­stü­cke auf Vor­rat oder zur Spe­ku­la­tion gekauft werden. 
  • Nach einem Zuschlag wird ein Bewer­ber für einen Zeit­raum von 5 Jah­ren gesperrt. 

Sym­bol­bild von ann­ca­pic­tures auf Pixabay

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