Großteil der Bewerber nicht aus der Gemeinde
Seit ungefähr vier Jahren wird in der Gemeinde Sassenburg politisch diskutiert, wie die Baugrundstücke an die Bewerber vergeben werden sollen. Jetzt geht es fasst "nur" noch um die Vergabequote!
Unsere Wählergemeinschaft setzt sich für eine faire und transparente Vergabe ein. Sowohl für die Vergabe als auch für faire Preise haben wir Vorschläge und Anträge gestellt. Beispielsweise möchten wir, dass die Gemeinde Sassenburg dazu eine eigene Vermarktungs- und Erschließungsgesellschaft mbH gründet, um die Vermarktung und Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten selbstständig und gesichert durchzuführen.
Einheitliche Quote für alle Ortschaften gefordert
Entsprechend unserem Antrag aus dem Jahr 2017 favorisieren wir ein einfaches Lossystem mit drei Lostöpfen (Lostopf 1: Bewerber aus der Ortschaft, Lostopf 2: Bewerber aus der Gemeinde, Lostopf 3: Sonstige Bewerber). Wie hoch der Anteil der Bewerber ist zeigt die folgende Auswertung:
Ortschaft | Bewerber aus der Ortschaft | Bewerber aus der Gemeinde | Sonstige Bewerber |
---|---|---|---|
Dannenbüttel | 6,62 % | 29,90 % | 63,48 % |
Grußendorf | 11,94 % | 25,37 % | 62,69 % |
Neudorf-Platendorf | 15,63 % | 24,31 % | 60,07 % |
Stüde | 5,42 % | 29,56 % | 65,02 % |
Triangel | 14,16 % | 26,82 % | 59,01 % |
Westerbeck | 21,01% | 21,20 % | 57,79 % |
Wir sprechen uns aufgrund der aktuellen Zahlen für folgende einheitliche Quoten in der Gemeinde aus:
- Bewerber aus der Ortschaft: 35 Prozent
- Bewerber aus der Gemeinde: 35 Prozent
- Sonstige Bewerber: 30 Prozent
Durch die Quoten erfolgt eine deutliche Förderung von Bewerbern aus den Ortschaften. Deren Chancen erhöhen sich bis um das Sechsfache, um bei der Grundstückvergabe berücksichtigt zu werden.
Weitere Regelungen für Bewerber erforderlich
Um die Vergabe fair zu gestalten, sind mindestens drei weitere Regelungen erforderlich:
- Geben mehrere Personen aus einer häuslichen Gemeinschaft einen Antrag ab, so zählt dieser als ein Antrag.
- Eine kurzfriste Bauverpflichtung, sodass 24 Monate nach Vertragsabschluss eine Bezugsfähigkeit erreicht wird. Damit soll verhindert werden, dass Grundstücke auf Vorrat oder zur Spekulation gekauft werden.
- Nach einem Zuschlag wird ein Bewerber für einen Zeitraum von 5 Jahren gesperrt.
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