Montag, 2. Dez. 24
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Ver­kehrs­be­ru­hi­gung kommt nach lan­ger Diskussion

Der Anfang ist gemacht! Im Wes­ter­be­cker "Müh­len­weg" wird zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung ein soge­nann­tes "Ber­li­ner Kis­sen" mon­tiert. Bereits im Novem­ber 2019 hat­ten wir einen Antrag als Ergeb­nis einer Ein­woh­ner­ver­samm­lung zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung in den Wes­ter­be­cker Orts­rat ein­ge­bracht. Nach kur­zer Bera­tung erfolgte ein ein­stim­mi­ges Votum, mit dem die Gemein­de­ver­wal­tung zur Umset­zung auf­ge­for­dert wurde.

Die Gemein­de­ver­wal­tung wei­gerte sich aller­dings den Beschluss umzu­set­zen und beauf­tragte sogar eigen­mäch­tig eine Ver­kehrs­mes­sung zur Aus­he­be­lung des Beschlus­ses des Orts­ra­tes. Auf Basis der Ergeb­nisse erfolgte dann eine erneute Bera­tung im Orts­rat, Ord­nungs- sowie im Ver­wal­tungs­aus­schuss. Alles nur, weil der Gemein­de­bür­ger­meis­ter und die Fach­be­reichs­lei­tung per­sön­lich diese Maß­nahme nicht befürworten. 

Die Ver­kehrs­be­ru­hi­gung kos­tet nur 1000 Euro

Obwohl diese Ver­kehrs­be­ru­hi­gungs­maß­nahme nur 1.000 Euro kos­ten soll, hat die Ver­wal­tung min. den gleich­wer­ti­gen Auf­wand mit drei zusätz­li­chen Sit­zun­gen, der exter­nen Ver­kehrs­mes­sung und dem inter­nen Ver­wal­tungs­auf­wand zur Ver­hin­de­rung betrieben. 

So rech­nete die Fach­be­reichs­lei­tung bei­spiels­weise vor, dass der Bau einer ent­spre­chen­den gepflas­ter­ten Ver­kehrs­be­ru­hi­gung wahr­schein­lich 5.000 Euro kos­ten würde. Für eine Flä­che von 4 m² Pflas­ter? Sie mer­ken sicher selbst, dass mit völ­lig über­höh­ten Zah­len und fal­schen Infor­ma­tio­nen Druck auf die Poli­tik aus­ge­übt wer­den soll. 

Wie­der ein Bei­spiel dafür, wie sich die Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ver­wal­tung selbst im Weg steht. Diese ist ver­pflich­tet, mit bau­li­chen Maß­nah­men die Ein­hal­tung von Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen in "Tempo-30-Zonen" sicherzustellen. 

Umset­zung auf "Probe"

Nach erneut ein­stim­mi­gem Votum des Wes­ter­be­cker Orts­ra­tes stimmte auch der Ord­nungs­aus­schuss mehr­heit­lich und letzt­end­lich auch der Ver­wal­tungs­aus­schuss (VA) für die Umset­zung. Aller­dings soll laut VA dies nur zur Probe für ein Jahr erfolgen.

Die Umset­zung auf Probe ist nur eine Macht­de­mons­tra­tion des VA, denn jede Maß­nahme, jedes Han­deln erfor­dert eine Über­prü­fung auf Wirk­sam­keit nach einem Zeit­raum X. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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