Samstag, 12. Okt. 24
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Viel Geld für die Feuerwehr

Gibt der Haus­halt der Gemeinde diese Aus­ga­ben her? In der letz­ten Sit­zung des Feu­er­schutz- und Ord­nungs­aus­schus­ses unter dem Vor­sitz von Fabian Hoff­mann (B.I.G.) wurde viel Geld bewegt. Nach­dem bereits das Feu­er­wehr-Bud­get von rund 190.000 Euro auf rund 222.000 Euro in die­sem Jahr erhöht wird, soll der Neu­bau des Feu­er­wehr Gerä­te­hau­ses in Gru­ßen­dorf wie­der auf den ursprüng­li­chen Ter­min vor­ge­zo­gen wer­den. Zuletzt war auf­grund der schlech­ten Finanz­lage eine Ver­schie­bung auf das nächste Jahr vor­ge­se­hen. 1 Mil­lion Euro müss­ten dadurch zusätz­lich kre­dit­fi­nan­ziert wer­den, da eine Gegen­fi­nan­zie­rung fehlt. Die Gesamt­kre­dit­auf­nahme im Jahr 2022 würde dadurch fast auf rekord­ver­däch­tige 6 Mil­lio­nen Euro stei­gen. So kann der Haus­halt der Gemeinde nicht wei­ter­ge­führt wer­den! Der Gemein­de­rat wird dazu das letzte Wort haben. 

Auf Antrag aus der SPD-Frak­tion soll auf die Beschaf­fung von Geschwin­dig­keits­mess­an­la­gen im Wert von 8.500 Euro ver­zich­tet wer­den. Begrün­det wird der Ver­zicht damit, dass diese durch die Ver­wal­tung zu sel­ten genutzt wer­den. Wäre nicht der bes­sere Ansatz dafür zu sor­gen, dass eine Nut­zung z. B. zur Schul­weg­si­che­rung durch die Ver­wal­tung sicher­ge­stellt wird?

Statt­des­sen sol­len für 5.000 Euro zwei Ber­li­ner Kis­sen, gegen deren Instal­la­tion sich die SPD-Frak­tion der letz­ten Wahl­pe­ri­ode noch mas­siv ver­sperrt hat, beschafft wer­den. Die Kos­ten pro Kis­sen lie­gen nur bei ca. 1000 Euro/Stück. Beide Anträge wur­den mehr­heit­lich mit den Stim­men aus der AfD-, CDU- und SPD-Frak­tion angenommen. 

Schieds­frau bestätigt

Der Aus­schuss hat ein­stim­mig emp­foh­len, die Amts­zeit von Schieds­frau Marita Lemme aus Wes­ter­beck um wei­tere fünf Jahre zu ver­län­gern. Frau Lemme führt die­ses Ehren­amt bereits seit 2007 aus und hat in die­ser Zeit große Erfah­rung sam­meln kön­nen. Die Wie­der­wahl fin­det am 24. Februar 2022 in der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes statt.

Das Schieds­amt hat eine wich­tige außer­ge­richt­li­che Schlich­tungs­funk­tion und kann zum Bei­spiel bei nach­bar­schaft­li­chen Strei­tig­kei­ten ange­ru­fen werden.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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