Sonntag, 28. Apr. 24
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Klar­text von Den­nis Ehr­hoff im Bol­de­cker Land

Am Mon­tag, den 04. März 2024 wurde im Bol­de­cker Land Klar­text gespro­chen. Unsere Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Andreas Kau­t­zsch und Jens Dürkop haben die Info-Ver­an­stal­tung vom Bür­ger­meis­ter der Samt­ge­meinde, Den­nis Ehr­hoff, besucht, dem ein Abwahl­ver­fah­ren droht. Das ein direkt von den Bür­gern gewähl­ter Bür­ger­meis­ter, initi­iert durch den Samt­ge­mein­de­rat, abge­wählt wer­den soll, ist ziem­lich ein­zig­ar­tig. Das öffent­li­che Inter­esse ist groß. Die Mensa der Ober­schule Wey­hau­sen mit 230 Sitz­plät­zen war bis auf den letz­ten Platz besetzt. Zahl­rei­che Gäste haben kei­nen Platz mehr gefunden.

Es ist zu hof­fen, dass der Samt­ge­mein­de­rat dem Bür­ger wirk­lich die Mög­lich­keit einer Wahl gibt. Die Samt­ge­mein­de­rats­mit­glie­der soll­ten sich daher vor der Rats­sit­zung am 7. März 2024 selbst ver­pflich­ten, zurück­zu­tre­ten und auch nicht erneut wie­der kan­di­die­ren, wenn Den­nis Ehr­hoff im Amt bestä­tigt wer­den sollte. Der Samt­ge­mein­de­rat müsste auch nicht auf­ge­löst wer­den, son­dern die Nach­rü­cker auf den Lis­ten der Par­teien könn­ten in die erste Reihe treten.

Wel­chen Feh­ler hat der Bür­ger­meis­ter gemacht? Wir den­ken, die Arbeit und die Dyna­mik von Den­nis Ehr­hoff ist zu modern für die meis­ten Mit­glie­der des Rates. Zudem wird wie immer ein Grund in den per­sön­li­chen Befind­lich­kei­ten zu suchen sein.

Das Ver­fah­ren ist schon als eine Art ein Putsch­ver­such zu sehen. Den­nis Ehr­hoff war gut vor­be­rei­tet und hat trans­pa­rent und offen aus der "Akte Ehr­hoff" berich­tet. Offi­zi­ell wurde auch ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen Den­nis Ehr­hoff beim Land­kreis Gif­horn durch sie­ben nament­lich genannte Per­so­nen eröff­net, dass 295 Sei­ten umfasst. Die Vor­würfe wur­den sau­ber entkräftet.

Einen Gefal­len, abge­se­hen von den Kos­ten, tut sich der Samt­ge­mein­de­rat mit dem gan­zen Ver­fah­ren nicht. Er scha­det mit dem Kin­der­gar­ten­spiel der Samt­ge­meinde, der Region und der Demo­kra­tie. Erken­nen Sie Par­al­le­len zur Sassenburg?

Zu beden­ken ist fer­ner, dass bei einem Ter­min für das Abwahl­ver­fah­ren bei­spiels­weise im Juni 2024 die Amts­zeit bis zur nächs­ten Kom­mu­nal­wahl ohne­hin nur noch 29 Monate betra­gen würde, und ggf. das Gehalt für zwei Bür­ger­meis­ter zu bezah­len wäre.

Von der Info-Ver­an­stal­tung wurde mitt­ler­weile auch ein Video veröffentlicht:

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