Wieder ein "Deal" in Grußendorf
In Grußendorf und im Rathaus wollen die Verantwortlichen offenbar nichts dazu lernen. Nach dem geplatzten 1-Euro-Deal für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) an eine Investorengemeinschaft und dem erneuten Kniefall vor den Investoren des Bernsteinsees zur Erschließung des neuen Quartiers an der "Steingartenstraße" läuft bereits der nächste Deal. Selbstverständlich ohne jegliche öffentliche Beteiligung.
Eigentlich müsste den verantwortlichen "Dealmakern" doch langsam mal bewusst werden, dass es seit Jahren durch unsere Wählergemeinschaft eine starke Opposition in der Gemeinde gibt, wodurch solche Deals nicht mehr möglich sind. Eine Veröffentlichung des Vorgangs sehen wir als Pflicht gegenüber Bürgern und Anwohnern.
Diesmal soll ein Grundstück (gekennzeichnete Fläche) an der Lindenstraße verkauft werden, welches laut Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist und auch als Festplatz genutzt wird. Dort soll nach den Planungen ein Gebäude für eine Arztpraxis entstehen. Auf der restlichen Fläche, die im Eigentum der Gemeinde bleiben soll, sollen Parkplätze entstehen. Diese sollen nicht nur durch die Praxis, sondern auch durch Schule und Kita genutzt werden. Für die Parkplätze ist eine Kostenteilung zwischen Praxisbetreiber und Gemeinde geplant, was wieder eine unzulässige Förderung darstellen würde. Die betroffenen Grundstückseigentümer, deren Häuser in die zweite Reihe rücken würden, haben keinerlei Kenntnisse von den Verkaufsabsichten der Gemeinde.
Ortsrat hat schon zugestimmt
Der Grußendorfer Ortsrat hat in der Sitzung am 22. Oktober 2020 im nichtöffentlichen Teil bereits dem Verkauf zugestimmt. Am 19.11.2020 soll der Verwaltungsausschuss und 03.12.2020 der Gemeinderat den verkauf besiegeln - wieder in nicht öffentlicher Sitzung. Wir setzen uns dafür ein, dass solche Vorgänge öffentlich im Ortsrat und im Bauausschuss beraten werden.
Damit das Grundstück bebaut werden kann, müsste der Bebauungsplan geändert werden. Dieses Verfahren muss öffentlich geführt werden. Mit dem zweckgebundenen Verkauf des Grundstücks greift man dem Verfahren vor und bricht einmal mehr eigene Vorgaben. Wieder ein Beispiel für unsaubere Entscheidungsprozesse…
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