Montag, 2. Dez. 24
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Wie­der ein "Deal" in Grußendorf

In Gru­ßen­dorf und im Rat­haus wol­len die Ver­ant­wort­li­chen offen­bar nichts dazu ler­nen. Nach dem geplatz­ten 1-Euro-Deal für das Dorf­ge­mein­schafts­haus (DGH) an eine Inves­to­ren­ge­mein­schaft und dem erneu­ten Knie­fall vor den Inves­to­ren des Bern­stein­sees zur Erschlie­ßung des neuen Quar­tiers an der "Stein­gar­ten­straße" läuft bereits der nächste Deal. Selbst­ver­ständ­lich ohne jeg­li­che öffent­li­che Beteiligung.

Eigent­lich müsste den ver­ant­wort­li­chen "Deal­ma­kern" doch lang­sam mal bewusst wer­den, dass es seit Jah­ren durch unsere Wäh­ler­ge­mein­schaft eine starke Oppo­si­tion in der Gemeinde gibt, wodurch sol­che Deals nicht mehr mög­lich sind. Eine Ver­öf­fent­li­chung des Vor­gangs sehen wir als Pflicht gegen­über Bür­gern und Anwohnern. 

Dies­mal soll ein Grund­stück (gekenn­zeich­nete Flä­che) an der Lin­den­straße ver­kauft wer­den, wel­ches laut Bebau­ungs­plan als öffent­li­che Grün­flä­che aus­ge­wie­sen ist und auch als Fest­platz genutzt wird. Dort soll nach den Pla­nun­gen ein Gebäude für eine Arzt­pra­xis ent­ste­hen. Auf der rest­li­chen Flä­che, die im Eigen­tum der Gemeinde blei­ben soll, sol­len Park­plätze ent­ste­hen. Diese sol­len nicht nur durch die Pra­xis, son­dern auch durch Schule und Kita genutzt wer­den. Für die Park­plätze ist eine Kos­ten­tei­lung zwi­schen Pra­xis­be­trei­ber und Gemeinde geplant, was wie­der eine unzu­läs­sige För­de­rung dar­stel­len würde. Die betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, deren Häu­ser in die zweite Reihe rücken wür­den, haben kei­ner­lei Kennt­nisse von den Ver­kaufs­ab­sich­ten der Gemeinde. 

Grund­stück an der Lin­den­straße in Grußendorf

Orts­rat hat schon zugestimmt

Der Gru­ßen­dor­fer Orts­rat hat in der Sit­zung am 22. Okto­ber 2020 im nicht­öf­fent­li­chen Teil bereits dem Ver­kauf zuge­stimmt. Am 19.11.2020 soll der Ver­wal­tungs­aus­schuss und 03.12.2020 der Gemein­de­rat den ver­kauf besie­geln - wie­der in nicht öffent­li­cher Sit­zung. Wir set­zen uns dafür ein, dass sol­che Vor­gänge öffent­lich im Orts­rat und im Bau­aus­schuss bera­ten werden.

Damit das Grund­stück bebaut wer­den kann, müsste der Bebau­ungs­plan geän­dert wer­den. Die­ses Ver­fah­ren muss öffent­lich geführt wer­den. Mit dem zweck­ge­bun­de­nen Ver­kauf des Grund­stücks greift man dem Ver­fah­ren vor und bricht ein­mal mehr eigene Vor­ga­ben. Wie­der ein Bei­spiel für unsau­bere Ent­schei­dungs­pro­zesse

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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