Samstag, 9. Nov. 24
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Unsau­bere Ent­schei­dungs­pro­zesse in den Bauämtern

Extrem lange War­te­zeit für die Bau­ge­neh­mi­gung, gemeind­li­che Zustim­mun­gen die nur Kopf­schüt­teln erzeu­gen, rechts­wid­rige Bau­ge­neh­mi­gun­gen und Untä­tig­keit selbst bei schwe­ren Sicher­heits­män­geln an Wohn­ge­bäu­den, sind nur einige Bei­spiele für unsau­bere Ent­schei­dungs­pro­zesse und die Krise in den Bau­äm­tern der Gemeinde Sas­sen­burg und des Land­krei­ses Gifhorn. 

Andreas Kau­t­zsch, B.I.G.-Fraktionsvorsitzender: "Die zur­zeit lau­fende öffent­li­che Dis­kus­sion zur Ver­set­zung einer Abtei­lungs­lei­te­rin in der Kreis­ver­wal­tung kann nur als Spitze des Eis­bergs bezeich­net wer­den. Ins­be­son­dere nach der rechts­wid­ri­gen Ertei­lung einer Bau­ge­neh­mi­gung für ein Apart­ment­haus im Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see durch den Land­kreis Gif­horn, for­dern wir per­so­nelle und orga­ni­sa­to­ri­sche Kon­se­quen­zen. Nur der Wech­sel der Abtei­lungs­lei­tung wird aller­dings die Situa­tion nicht nach­hal­tig ver­bes­sern. Land­rat Ebel hat es ver­säumt, seine Kreis­ver­wal­tung ent­spre­chend dem Bau­boom und dem Wachs­tum im Speck­gür­tel um die Stadt Wolfs­burg rich­tig auf­zu­stel­len. Er trägt als Ver­wal­tungs­chef allein die Verantwortung."

Land­kreis ver­steckt sich hin­ter dem Datenschutz

Anfra­gen zu Bau­vor­ha­ben in der Gemeinde Sas­sen­burg oder zu den Grün­den, auf wel­cher Rechts­grund­lage eine Bau­ge­neh­mi­gung erteilt wurde, beant­wor­tet der Land­kreis­ver­wal­tung in der Regel mit einem Ver­weis auf den Daten­schutz nicht. 

Gewählte Bür­ger­ver­tre­ter, also Mit­glie­der des Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ra­tes, wer­den sei­tens des Bau­am­tes des Land­krei­ses Gif­horn auf­ge­for­dert, ihre per­sön­li­che Betrof­fen­heit nach­zu­wei­sen bzw. die Ver­let­zung von nach­bar­schaft­li­chen Belan­gen dar­zu­le­gen. Weil dies in der Regel selbst­ver­ständ­lich nicht mög­lich ist, kann bei­spiel­weise nicht geklärt wer­den, warum für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser mit 6 Wohn­ein­hei­ten in abso­lut ver­gleich­ba­ren Vor­gän­gen unter­schied­lich ein­mal 10 und ein­mal 12 Park­plätze gefor­dert wer­den. Ohne eine voll­stän­dige Trans­pa­renz schaf­fen sol­che Ent­schei­dun­gen Spiel­raum für Spekulationen. 

Selbst bei wirk­lich schwe­ren Abwei­chun­gen von den geneh­mig­ten Bau­plä­nen oder schwe­ren Sicher­heits­män­geln wird die Kreis­ver­wal­tung nicht aktiv. Trotz sogar mehr­fa­cher per­sön­li­cher Anspra­che wird igno­riert, dass bei­spiel­weise Absturz­si­che­run­gen an Bal­ko­nen feh­len und das Gebäude seit Jah­ren als Wohn­haus genutzt wird.

Gemeinde gibt sel­ten Infor­ma­tion preis

Auch in der Gemeinde Sas­sen­burg fehlt es an trans­pa­ren­ten Ent­schei­dungs­pro­zes­sen. Wenn über­haupt, wer­den zu oft Ent­schei­dun­gen in den poli­ti­schen Gre­mien getrof­fen, zu denen die Gemein­de­ver­wal­tung von Bür­ger­meis­ter Arms fal­sche Infor­ma­tio­nen streut bzw. Infor­ma­tion bewusst zurück hält. Die Behand­lung von Bau­an­trä­gen erfolgt mehr oder weni­ger "indi­vi­du­ell" ohne sich an "einem roten Faden" zu orientieren. 

Andreas Kau­t­zsch, B.I.G.-Fraktionsvorsitzender: "Fer­ner ist nicht klar gere­gelt ,wel­che Vor­gänge den Gre­mien zur Ent­schei­dung vor­ge­legt wer­den. So kommt es vor, dass wir im Bau­aus­schuss über einen Befrei­ungs­an­trag für eine um wenige Zen­ti­me­ter zu hohe Dach­rinne ent­schei­den sol­len, aber zu Bau­vor­ha­ben mit ort­bild­be­stim­men­den Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern die Ver­wal­tung ohne jeg­li­che Infor­ma­tion und mit völ­li­ger Gleich­gül­tig­keit selbst dann die gemeind­li­che Zustim­mung erteilt, wenn in den Bau­plä­nen nur 1,9 m breite Park­plätze nach­ge­wie­sen wer­den. Für Park­plätze besteht eine Min­dest­breite von 2,5 m."

Anfra­gen wer­den eben­falls nicht oder nur mit gro­ßer Zeit­ver­zö­ge­rung beant­wor­tet. Oft ver­langt die Ver­wal­tung eine über den Gemein­de­rat lau­fen­den Antrag zur Akteneinsicht. 

Chefs der Ver­wal­tung haben es in der Hand

Die Chefs der Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ver­wal­tung, Bür­ger­meis­ter Arms, und der Kreis­ver­wal­tung, Land­rat Ebel, haben es in der Hand. Beide kön­nen in den Bau­äm­tern mit Trans­pa­renz, öffent­li­chen und nach­voll­zieh­ba­ren Ent­schei­dungs­pro­zes­sen für Klar­heit sor­gen. Ob beide Füh­rungs­per­sön­lich­kei­ten der Auf­gabe gewach­sen sind?

Sym­bol­bild von Hans Brax­meier auf Pixabay

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