Freitag, 26. Apr. 24
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Bern­stein­see: Wie ist der aktu­elle Stand?

Im Dezem­ber 2019 hatte der Gemein­de­rat mit den Stim­men der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe die Auf­stel­lung eines neuen Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) und gleich­zei­tig eine Ver­än­de­rungs­sperre beschlos­sen. Es wird daher Zeit, den aktu­el­len Stand zusammenzufassen. 

Land­kreis will Nut­zung untersagen

Ende Mai 2020 hatte der Land­kreis Gif­horn als zustän­dige Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hörde Ver­fah­ren gegen eine klei­nere Gruppe von Grund­stück­ei­gen­tü­mern ein­ge­lei­tet. Im ers­ten Schritt hat der Land­kreis mit einer Anhö­rung die Wohn­si­tua­tion ermittelt.

Mitt­ler­weile sind die Ver­fah­ren soweit fort­ge­schrit­ten, dass es "behörd­li­che Andro­hun­gen der Nut­zungs­un­ter­sa­gung" gibt. Betrof­fe­nen Anwoh­nern wurde die Chance zu einer wei­te­ren Stel­lung­nahme inner­halb von zwei Wochen gegeben. 

In den nächs­ten Wochen wird sich ent­schei­den, ob der Land­kreis tat­säch­lich die ange­droh­ten Nut­zungs­un­ter­sa­gun­gen erlas­sen wird, falls die Bewoh­ner kei­nen Haupt­wohn­sitz nach­wei­sen kön­nen. Selbst­ver­ständ­lich kann gegen eine Nut­zungs­un­ter­sa­gung recht­lich vor­ge­gan­gen wer­den. Erst wenn eine Nut­zungs­un­ter­sa­gung rechts­kräf­tig gewor­den ist, könnte der Land­kreis ein Zwangs­geld ver­hän­gen, auch mehr­mals mit anstei­gen­den Beträgen. 

Kaum Akti­vi­tä­ten in der Gemeinde

In der Gemeinde Sas­sen­burg gibt es bis auf die Beauf­tra­gung eines Pla­nungs­bü­ros Ende April 2020 kaum ziel­ge­rich­tete Akti­vi­tä­ten. Meh­rere Anträge auf eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zur Ertei­lung einer Bau­ge­neh­mi­gung wur­den abge­lehnt, da bis­her noch nicht ein­mal die "Ziele der Pla­nung" fest­ge­legt wur­den. Bis­her ist wei­ter unklar, wel­che neuen Inhalte, also bei­spiel­wiese die Größe der Häu­ser, im neuen B-Plan fest­ge­schrie­ben wer­den sol­len. Diese grund­sätz­li­chen Fest­le­gun­gen wären eine zwin­gende Vor­aus­set­zung, um auch Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung bei nach wie vor gül­ti­ger Ver­än­de­rungs­sperre ertei­len zu kön­nen. Aktu­ell wer­den Bau­an­träge auf­grund der Ver­än­de­rungs­sperre nicht bear­bei­tet. Seit Januar hat sich ein gro­ßer Stau aufgebaut. 

Nur in einem ein­zi­gen Fall wurde im Juli 2020 eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung im zwei­ten Durch­lauf erteilt. Dabei han­delt es sich um den Wie­der­auf­bau eines durch einen Brand beschä­dig­ten Hau­ses. Erst nach Redu­zie­rung der Grund­flä­che auf rund 60 m² wurde die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt. Es ist daher davon aus­zu­ge­hen, dass die Gemein­de­ver­wal­tung von Bür­ger­meis­ter Arms eine deut­lich klei­nere Grund­flä­che im B-Plan fest­schrei­ben möchte. Ange­dacht war ursprüng­lich eine Redu­zie­rung der Grund­flä­che der Häu­ser von 120 m² auf 90 m².

Im Ver­wal­tungs­aus­schuss Anfang Okto­ber wurde berich­tet, dass die Ver­wal­tung wei­tere Bera­tungs­ter­mine mit dem betreu­en­den Rechts­an­walt geplant hat. Man möchte recht­lich prü­fen, wel­che Gebiete in ein Feri­en­haus­ge­biet umge­wan­delt wer­den könn­ten. Damit würde man wie­der der Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees vor­ran­gig wei­ter­hel­fen, denn diese betreibt bei­spiel­weise rechts­wid­rig im Wochen­end­haus­ge­biet eine gewerb­li­che Ver­mie­tung von "Strand­bun­ga­lows", also eine Art Hotel­be­trieb mit schnell wech­seln­den Gäs­ten. Für die "Dau­er­woh­ner" würde die Umwand­lung in ein Feri­en­haus­ge­biet keine Lösung darstellen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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