Bernsteinsee: Wie ist der aktuelle Stand?
Im Dezember 2019 hatte der Gemeinderat mit den Stimmen der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes (B-Plan) und gleichzeitig eine Veränderungssperre beschlossen. Es wird daher Zeit, den aktuellen Stand zusammenzufassen.
Landkreis will Nutzung untersagen
Ende Mai 2020 hatte der Landkreis Gifhorn als zuständige Baugenehmigungsbehörde Verfahren gegen eine kleinere Gruppe von Grundstückeigentümern eingeleitet. Im ersten Schritt hat der Landkreis mit einer Anhörung die Wohnsituation ermittelt.
Mittlerweile sind die Verfahren soweit fortgeschritten, dass es "behördliche Androhungen der Nutzungsuntersagung" gibt. Betroffenen Anwohnern wurde die Chance zu einer weiteren Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben.
In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob der Landkreis tatsächlich die angedrohten Nutzungsuntersagungen erlassen wird, falls die Bewohner keinen Hauptwohnsitz nachweisen können. Selbstverständlich kann gegen eine Nutzungsuntersagung rechtlich vorgegangen werden. Erst wenn eine Nutzungsuntersagung rechtskräftig geworden ist, könnte der Landkreis ein Zwangsgeld verhängen, auch mehrmals mit ansteigenden Beträgen.
Kaum Aktivitäten in der Gemeinde
In der Gemeinde Sassenburg gibt es bis auf die Beauftragung eines Planungsbüros Ende April 2020 kaum zielgerichtete Aktivitäten. Mehrere Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Erteilung einer Baugenehmigung wurden abgelehnt, da bisher noch nicht einmal die "Ziele der Planung" festgelegt wurden. Bisher ist weiter unklar, welche neuen Inhalte, also beispielwiese die Größe der Häuser, im neuen B-Plan festgeschrieben werden sollen. Diese grundsätzlichen Festlegungen wären eine zwingende Voraussetzung, um auch Ausnahmegenehmigung bei nach wie vor gültiger Veränderungssperre erteilen zu können. Aktuell werden Bauanträge aufgrund der Veränderungssperre nicht bearbeitet. Seit Januar hat sich ein großer Stau aufgebaut.
Nur in einem einzigen Fall wurde im Juli 2020 eine Ausnahmegenehmigung im zweiten Durchlauf erteilt. Dabei handelt es sich um den Wiederaufbau eines durch einen Brand beschädigten Hauses. Erst nach Reduzierung der Grundfläche auf rund 60 m² wurde die Ausnahmegenehmigung erteilt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gemeindeverwaltung von Bürgermeister Arms eine deutlich kleinere Grundfläche im B-Plan festschreiben möchte. Angedacht war ursprünglich eine Reduzierung der Grundfläche der Häuser von 120 m² auf 90 m².
Im Verwaltungsausschuss Anfang Oktober wurde berichtet, dass die Verwaltung weitere Beratungstermine mit dem betreuenden Rechtsanwalt geplant hat. Man möchte rechtlich prüfen, welche Gebiete in ein Ferienhausgebiet umgewandelt werden könnten. Damit würde man wieder der Betreibergesellschaft des Bernsteinsees vorrangig weiterhelfen, denn diese betreibt beispielweise rechtswidrig im Wochenendhausgebiet eine gewerbliche Vermietung von "Strandbungalows", also eine Art Hotelbetrieb mit schnell wechselnden Gästen. Für die "Dauerwohner" würde die Umwandlung in ein Ferienhausgebiet keine Lösung darstellen.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg