Freitag, 29. Mrz. 24
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Bern­stein­see: Haus­größe zukünf­tig nur 60 m²?

Dür­fen zukünf­tig im Wochen­end­haus­ge­biet Bern­stein­see nur noch Häu­ser mit einer maxi­ma­len Grund­flä­che von 60 m² gebaut wer­den? Der Ver­wal­tungs­aus­schuss der Gemeinde Sas­sen­burg hat dies auf Basis eines Antrags zur Ertei­lung einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zur bestehen­den Ver­än­de­rungs­sperre so erst­ma­lig so fest­ge­legt. Wir haben gegen die Fest­le­gung gestimmt.

Ent­spre­chend dem Gleich­heits­grund­satz dürfte damit eine Grund­satz­ent­schei­dung gefal­len sein, wel­che Fest­set­zun­gen im neuen B-Plan getrof­fen wer­den sol­len. Dar­über hin­aus darf nur eine Flä­che von 30 m² für Neben­an­la­gen (Abstell­raum, Ter­rasse, Stell­platz, etc.) bebaut wer­den, wenn diese nicht direkt mit dem Haupt­ge­bäude ver­bun­den ist. Wei­ter­hin gül­tig soll die ein­ge­schos­sige Bau­weise mit einer maxi­ma­len First­höhe von 5,75 Meter blei­ben. Mit die­sen neuen Rah­men­be­din­gun­gen dürfte eine neue Eska­la­ti­ons­stufe erreicht sein! 

In dem zuletzt bera­te­nen Fall sollte kon­kret ein Neu­bau für ein durch Brand völ­lig unbe­wohn­bar gewor­de­nes Haus ent­ste­hen. Der erste Bau­an­trag wurde vom Land­kreis Gif­horn mit Ver­weis auf die Ver­än­de­rungs­sperre abge­lehnt. Erst mit den genann­ten Ein­schrän­kun­gen besteht jetzt die Chance, ent­spre­chend der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung eine Bau­ge­neh­mi­gung zu erhal­ten. Dem durch ein außer­ge­wöhn­li­ches Ereig­nis in Not gera­te­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer wird der Auf­bau eines neuen Zuhau­ses völ­lig inak­zep­ta­bel erschwert. 

Land­kreis hat Ver­fah­ren eingeleitet

Ende Mai 2020 hatte das Bau­ord­nungs­amt des Land­krei­ses Gif­horn hat mit der bau­recht­li­chen Über­prü­fung der Wochen­end­haus­nut­zun­gen im Wochen­end­haus­ge­biet am Stü­der Bern­stein­see begon­nen und betrof­fene Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zu Stel­lungs­nah­men auf­ge­for­dert. Die Frist endet jetzt Ende Juli.

Der Land­kreis Gif­horn hatte bereits mehr­fach Betrof­fe­nen ein Zwangs­geld ange­droht. Zwi­schen­zeit­lich wurde durch unsere Anfrage bekannt, dass der Land­kreis Gif­horn selbst Rechts­ver­stöße begeht, indem die­ser rechts­wid­rig eine Bau­ge­neh­mi­gung zu Guns­ten der Betrei­ber­ge­sell­schaft erteilt hatte. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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