B.I.G. verzichtet auf Wahleinspruch
Unsere Wählergemeinschaft wird darauf verzichten, einen Wahleinspruch gegen die Kreistagswahl einzulegen. Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass die Kreiswahlleitung zusammen mit den Gemeindewahlleitungen Anfang November 2021 eine Reflexion der Kommunalwahl durchführen wird. Anschließend soll die Landeswahlleitung neben weiteren Verbesserungsvorschlägen dazu aufgefordert werden, klare Regelungen für den Fall zu schaffen, wenn ein bereits ausgegebener Stimmzettel fehlerhaft ist. Damit wäre unser Hauptanliegen zur Schaffung von verbesserten und eindeutigen Regelungen bereits richtig platziert.
Bei der diesjährigen Kommunalwahl waren im Wahlbereich 6 für die Samtgemeinde Wesendorf und die Gemeinde Sassenburg mit der Briefwahl rund 3000 Stimmzettel mit einem Druckfehler ausgegeben worden, von denen bereits ein Teil zurückgesendet wurde. Bei sechs Kandidierenden unserer Wählergemeinschaft fehlte der Kreis für die Abgabe der dritten Stimme. In einem Hin und Her hatte die Landeswahlleitung zunächst alle bereits abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt, aber die Entscheidung nach einer Woche widerrufen. Für beide Entscheidungen liegt bis heute keine Begründung vor. Daher ist es so wichtig, eindeutige Regelungen zu schaffen, um keinen Spielraum für individuelle oder willkürliche Entscheidungen zu schaffen.
Zusätzlich werden wir diese Thematik auch noch einmal an alle Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Gifhorn mit der Bitte platzieren, mit den jeweiligen Landtagsfraktionen den Gesetzgebungsprozess bis zur nächsten Kommunalwahl in fünf Jahren ins Ziel zu bringen.
Mit dem Verzicht möchten wir noch auch noch einmal ein Zeichen FÜR! Fair-Play und unsere Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit in allen kommunalen Ebenen signalisieren.
Symbolbild von Thor Deichmann auf Pixabay