Freitag, 26. Sep. 25
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Zufahrt EDEKA Geträn­ke­markt - 3 wei­tere Unfälle

Es ist das beste Bei­spiel dafür, wie es in der Sas­sen­burg läuft - oder bes­ser nicht läuft! Seit der abschlie­ßen­den Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses Mitte Juni 2025, die Zufahrt zum EDEKA Geträn­ke­markt NICHT umzu­bauen, um das Ein­fah­ren auf die "Haupt­straße" Rich­tung Norden/Grußendorf zu ver­bes­sern, hat es 3 wei­tere poli­zei­be­kannte Unfälle mit erheb­li­chen Blech­schä­den gege­ben. Jetzt schlägt die Ver­wal­tung um Bür­ger­meis­ter Koslow­ski mit einem Dring­lich­keits­an­trag vor, die Zufahrt auf­grund der wie­der­hol­ten Unfälle doch umzubauen. 

Bereits im Dezem­ber 2024 hat­ten wir einen B.I.G.-Antrag gestellt, dies zu tun! Statt es ein­fach zu machen, wird 8 Monate in meh­re­ren Gre­mi­en­sit­zun­gen debat­tiert - mitt­ler­weile wur­den 4 Vor­la­gen erstellt. Poli­tik und Ver­wal­tung mit Bür­ger­meis­ter Koslow­ski ste­hen sich immer wie­der selbst im Weg, wich­tige Vor­ha­ben umzu­set­zen. Statt­des­sen wird sich wie gesagt 8 Monate mit sol­chen Kin­ker­litz­chen aus­ein­an­der­ge­setzt. Kein Wun­der, dass in der Gemein­de­ver­wal­tung immer Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten für Not­wen­di­ges feh­len! Hinzu kom­men die par­tei­po­li­ti­schen Kin­ker­litz­chen, auf­grund deren einem B.I.G.-Antrag trotz drin­gen­der Not­wen­dig­keit nicht zuge­stimmt wer­den darf. 

Auf­grund des grob fahr­läs­si­gen und vor­sätz­li­chem Han­delns könn­ten die ver­un­fall­ten Fahr­zeug­füh­rer durch­aus Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an die Gemeinde stel­len. Die Chan­cen dürf­ten auch vor Gericht äußerst gut ste­hen, denn die Gemeinde kommt ein­fach ihrer gesetz­li­chen Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nicht nach, eine bekannte Gefah­ren­quelle abzu­schaf­fen, um Dritte, hier die Ver­kehrs­teil­neh­mer, vor Schä­den zu bewah­ren. Die­je­ni­gen Per­so­nen, die gegen den Umbau gestimmt haben, soll­ten bis in das Pri­vat­ver­mö­gen dafür haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Nur so wird sich etwas ändern. Fehl­ver­hal­ten muss Kon­se­quen­zen haben! 

Aber es geht auch anders! Auf Zuruf, ohne poli­ti­schen Beschluss und ohne die Kos­ten vor Beauf­tra­gung zu ken­nen, wer­den Nach­bes­se­run­gen umge­setzt! Für einen ein­zel­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer - aber nicht für die All­ge­mein­heit wie die­ses Bei­spiel ein­drucks­voll zeigt! Dorf­ge­schäfte halt! Da kann die zusätz­li­che Pflas­ter­flä­che auch viel grö­ßer sein. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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