Donnerstag, 18. Apr. 24
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Antrag: Anlie­ger von der Stra­ßen­rei­ni­gung befreien

Seit vie­len Jah­ren ist das Ziel unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft, die Anwoh­ner der Bun­des-,  Lan­des- und Kreis­stra­ßen vor den Gefah­ren bei der Rei­ni­gung der Stra­ßen und Gos­sen zu schützen. 

Wir hal­ten ent­spre­chende Arbei­ten auf den ver­kehrs­rei­chen Stra­ßen für unzu­mut­bar und viel zu gefähr­lich. Unsere Frak­tion hat daher den Antrag gestellt, die Anlie­ger von die­ser Rei­ni­gungs­ver­flich­tung zu befreien. 

Ent­spre­chend der Arbeits­schutz­ver­ord­nun­gen für Tätig­kei­ten im Stra­ßen­ver­kehr haben die Anlie­ger den glei­chen Schutz­an­spruch zu erwar­ten, wie die­ser bei­spiel­weise für Mit­ar­bei­ter des gemeind­li­chen Bau­hofs gül­tig ist. Für Pri­vat­per­so­nen sind die Anfor­de­run­gen kaum umsetzbar.

Die erneute Dis­kus­sion in der Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses am 08.10.2020, dass Anlie­ger ihren Rei­ni­gungs­auf­ga­ben nicht voll­um­fäng­lich nach­kom­men, hat unsere Frak­tion zur Antrag­stel­lung motiviert.

Unser Antrag:

Sym­bol­bild von Hol­ger Lang­maier auf Pixabay

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