Dienstag, 19. Mrz. 24
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Auf­stel­lung für neuen B-Plan am Bern­stein­see beschlossen

Nach einem fast vier­stün­di­gen Sit­zungs­ma­ra­thon hat der Bau­aus­schuss vor gut 250 Zuhö­rern mit unse­rer Gegen­stimme beschlos­sen, den Bebau­ungs­plan für das Gelän­des des Bern­stein­sees zu ver­än­dern. Eben­falls mit den Stim­men der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe und wie­der unse­rer Gegen­stimme wurde die Ein­rich­tung einer Ver­än­de­rungs­sperre beschlossen.

Zuvor war der Antrag von B.I.G.-Bauausschuss-Mitglied Andreas Kau­t­zsch mit gro­ßer Mehr­heit abge­lehnt wor­den, die Auf­stel­lung des Pla­nes und die Ein­rich­tung der Ver­än­de­rungs­sperre zurück­zu­stel­len.  Andreas Kau­t­zsch (B.I.G.): "Der Bau­aus­schuss kann nicht zu einem Thema einen Beschluss fas­sen, wenn die Trag­weite des Beschlus­ses auf­grund von vie­len feh­len­den Fak­ten nicht abseh­bar ist. Lei­der war die Gemein­de­ver­wal­tung erneut schlecht auf die Sit­zung vor­be­rei­tet. So konnte zunächst nicht die Frage beant­wor­tet wer­den, wie viele Grund­stück von einem neuen B-Plan betrof­fen wären und wel­che Flä­che diese haben. Beson­ders erschre­ckend war, dass sich die Aus­schuss­mit­glie­der Knop (SPD), Merz (CDU) und Weh­meier (CDU) in einer so lan­gen Sit­zung nicht ein­mal zu Wort gemel­det hat­ten und offen­sicht­lich kein Inter­esse für das Thema haben. Bür­ger­meis­ter Arms war erst gar nicht erschienen"

Ange­nom­men wurde dann doch noch mit äußerst knap­per Mehr­heit der Antrag wie­derum von Andreas Kau­t­zsch, dass die Gemein­de­ver­wal­tung  mit Nach­druck eine Anpas­sung des "Regio­na­len Raum­ord­nungs­pro­gram­mes" (RROP) und "Frei­raum­si­che­rungs- und Ent­wick­lungs­kon­zep­tes" (FREK) beim Regio­nal­ver­band Braun­schweig ein­for­dern soll. Wie bereits am Tank­um­see in der Samt­ge­meinde Isen­büt­tel durch­ge­führt, sol­len die Flä­chen der Bebau­ung mit Häu­sern aus dem "Vor­gang­ge­biet Tou­ris­mus­schwer­punkt" her­aus­ge­nom­men wer­den. Die­ser Bereich war und wird auch zukünf­tig nie tou­ris­tisch genutzt wer­den kön­nen, da die­ser die Kri­te­rien nicht erfüllt. Ohne diese Anpas­sung ist keine sinn­volle Ände­rung des B-Pla­nes mög­lich! Was in Isen­büt­tel mög­lich ist, muss auch in der Gemeinde Sas­sen­burg mög­lich sein…

Ver­än­de­rungs­sperre trifft beson­ders hart

Beson­ders hart könnte es 51 Grund­stücks­be­sit­zer tref­fen, wel­che zwar schon einen Bau­an­trag ein­ge­reicht, aber noch keine Bau­ge­neh­mi­gung erhal­ten, haben. Sollte bis zum Ein­tritt der Ver­än­de­rungs­sperre, also dem Ein­frie­ren des aktu­el­len Stan­des, diese nicht erteilt sein, kann das Vor­ha­ben nicht nach dem aktu­el­len B-Plan mit 120 m² Grund­flä­che umge­setzt werden. 

Von der­zeit 581 Häu­sern auf dem Gelände des Bern­stein­sees errei­chen gerade ein­mal 30 Häu­ser die maxi­male Grund­flä­che von 120 m². Zu recht muss hin­ter­fragt wer­den, wel­ches Ziel die Ände­rungs des B-Pla­nes haben soll, zumal die Dau­er­wohn-Debatte damit nicht zu lösen ist. Anwend­bar wäre der neue Maß­stab, mit einer erlaub­ten Grund­flä­che von nur noch 90 m², auf 214 Grundstücken. 

Kin­der­be­treu­ung wird nicht geduldet

Da der Land­kreis Gif­horn in einem gewis­sen Umfang die dau­er­hafte Nut­zung von Wochen­end­häu­sern auf dem Gelände des Bern­stein­sees dul­det, wurde von unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft der Land­kreis Gif­horn ange­fragt, ob eine Umnut­zung für eine Kin­der­ta­ges­stätte geneh­migt und/oder deren Betrieb gedul­det wird. So könn­ten Kapa­zi­täts­eng­pässe in der Kin­der- und Hort­be­treu­ung auf­ge­fan­gen werden.

Der Land­kreis hat für den Betrieb einer Kin­der­ta­ges­stätte auf dem Gelän­des des Bern­stein­sees eine deut­li­che Absage erteilt, weil dies in einem Wochen­end­haus­ge­biet nicht zuläs­sig sei. 

Deut­lich weni­ger Zuhörer

Durch die äußerst kurz­fris­tige Ver­le­gung des Sit­zungs­or­tes, in die Mensa der IGS-Sas­sen­burg in Wes­ter­beck, waren deut­li­cher weni­ger Zuschauer erschie­nen. Viele Inter­es­sierte war­te­ten ver­geb­lich am Bern­stein­see, weil diese die Infor­ma­tion über die Ver­le­gung nicht erhal­ten hatten. 

Warum über­haupt eine Ver­le­gung erfor­der­lich war, bleibt unklar. Die Halle am Bern­stein­see wurde an die­sem Abend jeden­falls nicht ander­wei­tig genutzt. Mög­li­cher­weise wollte die Betrei­ber­ge­sell­schaft die Halle nicht mehr zur Ver­fü­gung stellen.

Ob durch die kurz­fris­tige Ver­le­gung die Sit­zung ord­nungs­ge­mäß statt­ge­fun­den hat, muss die Gemein­de­ver­wal­tung jetzt prüfen. 

 

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg

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