Bernsteinsee - die wichtigsten Punkte gekippt
Die Enttäuschung ist riesig und stellt die Arbeit des Bau- und Umweltausschusses mehr als in Frage. Ebenso wie die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Sitzung und im schriftlichen Verfahren. Der Verwaltungsausschuss (VA) hat in einem sechsstündigen Sitzungsmarathon, neben wenigen anderen Tagesordnungspunkten, die wichtigsten Empfehlungen des Bauausschusses zum Bebauungsplan (B-Plan) des Bernsteinsees gekippt oder Änderungen vorgenommen. Stüdes B.I.G.-Ortsbürgermeister Tristan Schmidt, selbst nicht Mitglied im Verwaltungsausschuss, hat die lange Sitzung als Zuhörer mit verfolgt.
Insbesondere die Möglichkeit gemäß unserem Antrag zu schaffen, ein Dauerwohnen unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben sowie der zusätzliche Lärmschutz zwischen Hotel-/Clubbereich und Wochenendhausgebiet, welche im Bauausschuss eine Mehrheit gefunden hatten bzw. sogar einstimmig empfohlen wurden, wurden ersatzlos gestrichen.
Der B-Plan kommt also größtenteils, insbesondere was die neuen Regelungen für das Wochenendhausgebiet betrifft, in der bisherigen Entwurfsfassung in die öffentliche Auslegung. Keinesfalls kann dadurch das Ziel erreicht werden, das "Dauernwohnen" sicher zu verhindern. Insbesondere dadurch nicht, dass auch heute noch windige Geschäftsleute das Wochenendhausgebiet als Wohngebiet vermarkten und Käufer mit falschen Informationen locken.
Aber es wird immer deutlicher, was mit der Änderung des B-Planes wirklich erzielt werden soll - zusätzliche „Entwicklungsmöglichkeiten“, sprich eine zusätzliche und intensivere Bebauung, für die Betreibergesellschaft des Bernsteinsee. Auch der leicht geänderte Stand des B-Planes ist nicht ausgewogen. Auf der Seite des Wochenendhausgebietes starke Einschränkungen und auf der Seite der Betreibergesellschaft große Zugeständnisse, die erst recht zu einer Fehlentwicklung führen können. Die Grundstückseigentümer des Wochenendhausgebietes fühlen sich berechtigt nicht ernst genommen.
Was wurde noch geändert?
Abweichend zur Empfehlung des Bauausschusses wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Unser Antrag, der im Bauausschuss keine Mehrheit gefunden hatte, die sogenannten Strandbungalows der Betreibergesellschaft weiterhin dem Wochenhausgebiet zuzuordnen, wurde durch den VA angenommen. Somit dürfen diese Bungalows auch künftig nicht gewerblich vermietet werden.
- In dem Wäldchen (Fläche SSO2) dürfen zukünftig Stelzenhäuser mit einer Gesamthöhe von 8,50 m und einer Fläche von max. 20 m² entstehen. Der VA hat hier lediglich eine leichte Begrenzung der angestrebten Nutzung vorgenommen, sich aber gegen den Erhalt der Grünfläche ausgesprochen.
- Die "Fläche SSO5" entlang der "Kastanienallee", wo zurzeit die Blockbohlenhütten stehen, wird jetzt ein Ferienhausgebiet, in dem dann eine gewerbliche Nutzung, sprich Vermietung in einer Art Hotelbetrieb, zulässig ist. Baulich sollen zu 100 Prozent die Regelungen des Wochenendhausgebietes übernommen werden.
Folgende Entscheidungen des Bauausschusses wurden bestätigt:
- Swimmingpools, feste in die Erde eingelassene oder mobile Bauten, dürfen weiterhin errichtet werden.
- Die Nutzungseinschränkungen im Club- und Hotelbereich (Läden für den täglichen Bedarf / sonstige Nutzungen)
- Der im Entwurf ausgewiesene "Sport-Freizeit-Erholung Bereich" (SSO 6) neben der Einfahrt ins Wochenendhausgebiet bleibt dem Wochenendhausgebiet zugeordnet und darf weiterhin nicht intensiv bebaut werden.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg