Samstag, 20. Apr. 24
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Bern­stein­see - die wich­tigs­ten Punkte gekippt

Die Ent­täu­schung ist rie­sig und stellt die Arbeit des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses mehr als in Frage. Ebenso wie die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit in der Sit­zung und im schrift­li­chen Ver­fah­ren. Der Ver­wal­tungs­aus­schuss (VA) hat in einem sechs­stün­di­gen Sit­zungs­ma­ra­thon, neben weni­gen ande­ren Tages­ord­nungs­punk­ten, die wich­tigs­ten Emp­feh­lun­gen des Bau­aus­schus­ses zum Bebau­ungs­plan (B-Plan) des Bern­stein­sees gekippt oder Ände­run­gen vor­ge­nom­men. Stü­des B.I.G.-Ortsbürgermeister Tris­tan Schmidt, selbst nicht Mit­glied im Ver­wal­tungs­aus­schuss, hat die lange Sit­zung als Zuhö­rer mit verfolgt. 

Ins­be­son­dere die Mög­lich­keit gemäß unse­rem Antrag zu schaf­fen, ein Dau­er­woh­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zu erlau­ben sowie der zusätz­li­che Lärm­schutz zwi­schen Hotel-/Club­be­reich und Wochen­end­haus­ge­biet, wel­che im Bau­aus­schuss eine Mehr­heit gefun­den hat­ten bzw. sogar ein­stim­mig emp­foh­len wur­den, wur­den ersatz­los gestrichen. 

Der B-Plan kommt also größ­ten­teils, ins­be­son­dere was die neuen Rege­lun­gen für das Wochen­end­haus­ge­biet betrifft, in der bis­he­ri­gen Ent­wurfs­fas­sung in die öffent­li­che Aus­le­gung. Kei­nes­falls kann dadurch das Ziel erreicht wer­den, das "Dau­ern­woh­nen" sicher zu ver­hin­dern. Ins­be­son­dere dadurch nicht, dass auch heute noch win­dige Geschäfts­leute das Wochen­end­haus­ge­biet als Wohn­ge­biet ver­mark­ten und Käu­fer mit fal­schen Infor­ma­tio­nen locken. 

Aber es wird immer deut­li­cher, was mit der Ände­rung des B-Pla­nes wirk­lich erzielt wer­den soll - zusätz­li­che „Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten“, sprich eine zusätz­li­che und inten­si­vere Bebau­ung, für die Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­see. Auch der leicht geän­derte Stand des B-Pla­nes ist nicht aus­ge­wo­gen. Auf der Seite des Wochen­end­haus­ge­bie­tes starke Ein­schrän­kun­gen und auf der Seite der Betrei­ber­ge­sell­schaft große Zuge­ständ­nisse, die erst recht zu einer Fehl­ent­wick­lung füh­ren kön­nen. Die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer des Wochen­end­haus­ge­bie­tes füh­len sich berech­tigt nicht ernst genommen. 

Was wurde noch geändert?

Abwei­chend zur Emp­feh­lung des Bau­aus­schus­ses wur­den fol­gende Ände­run­gen vorgenommen:

  • Unser Antrag, der im Bau­aus­schuss keine Mehr­heit gefun­den hatte, die soge­nann­ten Strand­bun­ga­lows der Betrei­ber­ge­sell­schaft wei­ter­hin dem Wochen­haus­ge­biet zuzu­ord­nen, wurde durch den VA ange­nom­men. Somit dür­fen diese Bun­ga­lows auch künf­tig nicht gewerb­lich ver­mie­tet werden. 
  • In dem Wäld­chen (Flä­che SSO2) dür­fen zukünf­tig Stel­zen­häu­ser mit einer Gesamt­höhe von 8,50 m und einer Flä­che von max. 20 m² ent­ste­hen. Der VA hat hier ledig­lich eine leichte Begren­zung der ange­streb­ten Nut­zung vor­ge­nom­men, sich aber gegen den Erhalt der Grün­flä­che ausgesprochen. 
  • Die "Flä­che SSO5" ent­lang der "Kas­ta­ni­en­al­lee", wo zur­zeit die Block­boh­len­hüt­ten ste­hen, wird jetzt ein Feri­en­haus­ge­biet, in dem dann eine gewerb­li­che Nut­zung, sprich Ver­mie­tung in einer Art Hotel­be­trieb, zuläs­sig ist. Bau­lich sol­len zu 100 Pro­zent die Rege­lun­gen des Wochen­end­haus­ge­bie­tes über­nom­men werden. 

Fol­gende Ent­schei­dun­gen des Bau­aus­schus­ses wur­den bestätigt:

  • Swim­ming­pools, feste in die Erde ein­ge­las­sene oder mobile Bau­ten, dür­fen wei­ter­hin errich­tet werden.
  • Die Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen im Club- und Hotel­be­reich (Läden für den täg­li­chen Bedarf / sons­tige Nutzungen) 
  • Der im Ent­wurf aus­ge­wie­sene "Sport-Frei­zeit-Erho­lung Bereich" (SSO 6) neben der Ein­fahrt ins Wochen­end­haus­ge­biet bleibt dem Wochen­end­haus­ge­biet zuge­ord­net und darf wei­ter­hin nicht inten­siv bebaut werden. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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