Bernsteinsee: Erneute Auslegung beginnt
Auf ein Neues! Der Bebauungsplan (B-Plan) für das Gelände des Bernsteinsees wird in der Zeit von 06. Februar 2023 bis zum 20. Februar 2023 erneut öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können erneut Stellungnahmen eingereicht werden - allerdings nur zu den jetzt durchgeführten Änderungen zur ersten Auslegung. Wieder gilt - ohne die Abgabe einer Stellungnahme im Auslegungsverfahren sind spätere Rechtsstreitigkeiten um Baugenehmigungen oder Nutzungen absolut chancenlos. Wichtig EINGANG der Stellnahmen muss bis zum 20. Februar 23 - 24 Uhr erfolgen. Nutzen Sie wieder Ihr Recht!
Link zu den aktuellen Planungsunterlagen:
Was sind die wesentlichen Änderungen?
Ein Großteil der Änderungen wurden zur ersten Auslegung politisch beschlossen bzw. geändert - zum Teil sogar einstimmig - und jetzt wieder rückgängig gemacht. Was wird der Grund für den Meinungswechsel sein?
Die wesentlichen Änderungen:
Nebenanlagen wie Carports etc. dürfen zukünftig nicht mehr direkt an ein Wochenend- und Ferienhaus angebaut werden. Der Mindestabstand muss 1, 5 Meter betragen.
Im Bereich nördlich des "Seepferdchenweges" (SO WOCH 1) werden die sogenannten "Strandbungalows" (siehe Beitragsbild) dem "Sonstigen Sondergebiet “Sport-Freizeit-Erholung" (SSO 4) zugeordnet, damit die gewerbliche Vermietung nach 8 Jahren illegaler Nutzung legal wird. Dazu sollen 10 Flurstücke umgewandelt werden. Dadurch wird nicht nur der Bestand umgewandelt, sondern auch der Neubau von zwei weiteren "Strandbungalows" ermöglicht. Dies war nicht Abstimmungstand in den Sitzungen. Hier hat sich die Betreibergesellschaft nach Drohungen gegenüber der Politik durchgesetzt.
An der Einfahrt zum Wochenendhausgebiet gibt es ebenfalls Änderungen. Im nördlichen Bereich soll jetzt ein 250 m² großes Gebäude zur Verwaltung des Wochenendhausgebietes entstehen dürfen. Zusätzlich soll eine große Fläche für Nebenanlagen genutzt werden dürfen, während die Fläche für Nebenanlagen im Wochenendhausgebiet auf nur 40 m² begrenzt werden soll. Das beantrage Baufenster ist nicht in den Plänen enthalten und im Text wird von Gebäuden geschrieben. Wieder sind die Beschlüsse des Bauausschusses nicht korrekt umgesetzt worden.
Im südlichen Bereich soll eine „Fläche für Nebenanlagen" für "Stellplätze für das Wochenendhausgebiet" festgesetzt werden.
Im Club- und Hotelbereich sollen zukünftig auch „Läden für den täglichen Bedarf sowie für Sport- und Freizeitartikel" betrieben werden können.
Die Bekanntmachung im Detail:
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