Dienstag, 10. Dez. 24
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Bern­stein­see: Erneute Aus­le­gung beginnt

Auf ein Neues! Der Bebau­ungs­plan (B-Plan) für das Gelände des Bern­stein­sees wird in der Zeit von 06. Februar 2023 bis zum 20. Februar 2023 erneut öffent­lich aus­ge­legt. In die­ser Zeit kön­nen erneut Stel­lung­nah­men ein­ge­reicht wer­den - aller­dings nur zu den jetzt durch­ge­führ­ten Ände­run­gen zur ers­ten Aus­le­gung. Wie­der gilt - ohne die Abgabe einer Stel­lung­nahme im Aus­le­gungs­ver­fah­ren sind spä­tere Rechts­strei­tig­kei­ten um Bau­ge­neh­mi­gun­gen oder Nut­zun­gen abso­lut chan­cen­los. Wich­tig EINGANG der Stell­nah­men muss bis zum 20. Februar 23 - 24 Uhr erfol­gen. Nut­zen Sie wie­der Ihr Recht!

Link zu den aktu­el­len Planungsunterlagen:



Was sind die wesent­li­chen Änderungen?

Ein Groß­teil der Ände­run­gen wur­den zur ers­ten Aus­le­gung poli­tisch beschlos­sen bzw. geän­dert - zum Teil sogar ein­stim­mig - und jetzt wie­der rück­gän­gig gemacht. Was wird der Grund für den Mei­nungs­wech­sel sein?

Die wesent­li­chen Änderungen:

Neben­an­la­gen wie Car­ports etc. dür­fen zukünf­tig nicht mehr direkt an ein Wochen­end- und Feri­en­haus ange­baut wer­den. Der Min­dest­ab­stand muss 1, 5 Meter betragen.

Im Bereich nörd­lich des "See­pferd­chen­we­ges" (SO WOCH 1) wer­den die soge­nann­ten "Strand­bun­ga­lows" (siehe Bei­trags­bild) dem "Sons­ti­gen Son­der­ge­biet “Sport-Frei­zeit-Erho­lung" (SSO 4) zuge­ord­net, damit die gewerb­li­che Ver­mie­tung nach 8 Jah­ren ille­ga­ler Nut­zung legal wird. Dazu sol­len 10 Flur­stü­cke umge­wan­delt wer­den. Dadurch wird nicht nur der Bestand umge­wan­delt, son­dern auch der Neu­bau von zwei wei­te­ren "Strand­bun­ga­lows" ermög­licht. Dies war nicht Abstim­mung­stand in den Sit­zun­gen. Hier hat sich die Betrei­ber­ge­sell­schaft nach Dro­hun­gen gegen­über der Poli­tik durchgesetzt. 

Quelle: Aus­zug Lie­gen­schafts­ka­tas­ter des Lan­des Niedersachsen

An der Ein­fahrt zum Wochen­end­haus­ge­biet gibt es eben­falls Ände­run­gen. Im nörd­li­chen Bereich soll jetzt ein 250 m² gro­ßes Gebäude zur Ver­wal­tung des Wochen­end­haus­ge­bie­tes ent­ste­hen dür­fen. Zusätz­lich soll eine große Flä­che für Neben­an­la­gen genutzt wer­den dür­fen, wäh­rend die Flä­che für Neben­an­la­gen im Wochen­end­haus­ge­biet auf nur 40 m² begrenzt wer­den soll. Das bean­trage Bau­fens­ter ist nicht in den Plä­nen ent­hal­ten und im Text wird von Gebäu­den geschrie­ben. Wie­der sind die Beschlüsse des Bau­aus­schus­ses nicht kor­rekt umge­setzt worden. 

Im süd­li­chen Bereich soll eine „Flä­che für Neben­an­la­gen" für "Stell­plätze für das Wochen­end­haus­ge­biet" fest­ge­setzt werden.

Aus­zug aus der geän­der­ten Planzeichnung

Im Club- und Hotel­be­reich sol­len zukünf­tig auch „Läden für den täg­li­chen Bedarf sowie für Sport- und Frei­zeit­ar­ti­kel" betrie­ben wer­den können. 

Die Bekannt­ma­chung im Detail:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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