Freitag, 29. Mrz. 24
Beiträge/ThemenLandkreisStüde

Bern­stein­see: Neuer Land­rat gegen Aussetzung

Der neue Land­rat des Land­krei­ses Gif­horn, Tobias Heil­mann (SPD), hat die Bitte unse­res Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ten und stellv. Bür­ger­meis­ters Andreas Kau­t­zsch (B.I.G.) abge­lehnt, bis auf Wei­te­res Ver­fah­ren gegen die Dau­er­be­woh­ner des Wochen­end­haus­ge­bie­tes am Bern­stein­see aus­zu­set­zen. Begrün­det wird die Ableh­nung mit dem Feh­len einer Rechtsgrundlage.

Bereits Anfang Novem­ber 2021, kurz nach Beginn der neuen Wahl­pe­ri­ode und Amts­ein­füh­rung des neuen Land­ra­tes, wurde Herr Heil­mann gebe­ten, die lau­fen­den Ver­fah­ren bis auf Wei­te­res aus­zu­set­zen und vor­läu­fig keine neuen Ver­fah­ren ein­zu­lei­ten. Durch diese Maß­nahme sollte die Gesamt­si­tua­tion im Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see beru­higt und wie­der Ver­trauen geschaf­fen wer­den, um eine geeig­nete poli­ti­sche Lösung zu finden. 

Die nach einer schrift­li­chen Erin­ne­rung zum Jah­res­wech­sel 2021/2022 ein­ge­gan­gene Ant­wort zer­stört aller­dings jeg­li­che Hoff­nung auf einen poli­ti­schen Neu­an­fang und ein Umden­ken im Land­kreis Gifhorn.

Dazu Stü­des Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt (B.I.G.): "Das selbst die Aus­set­zung der weni­gen lau­fen­den Ver­fah­ren vom Land­rat Tobias Heil­mann als unnö­tig erach­tet wird, ent­täuscht mich sehr. Es war damals Herr Heil­mann selbst, der bei einem Tref­fen des Bür­ger­ver­eins Bern­stein­see Stüde e.V. mit der Gemeinde Sas­sen­burg anwe­send war, und auf eine sozi­al­ver­träg­li­che Lösung der Situa­tion plä­diert hat. 

Auch die aus­ge­spro­chene Dul­dung des Land­krei­ses zum Stich­tag 02.07.2017 sug­ge­riert fal­sche Sicher­heit für die Betrof­fe­nen, denn diese hat abso­lut kei­ner­lei recht­schaf­fen­den Wert. Ein offi­zi­el­ler Beschluss oder eine amt­li­che Bekannt­ma­chung zur Dul­dung per Stich­tag wird vom Land­kreis nicht ver­folgt. Auch erschre­ckend ist die Ein­stel­lung des Land­krei­ses: „Unwis­sen­heit schützt vor Strafe nicht.“, igno­riert die­ser damit sogar die Grund­sätze unse­rer Recht­spre­chung und bestraft damit die Leid­tra­gen­den anstatt die Ent­schei­der und Inves­to­ren, wel­che für diese Situa­tion pri­mär ver­ant­wort­lich sind, recht­lich zu belangen."

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt