Bernsteinsee: Was tut sich
Der Ortsrat Stüde traf sich am 15. Februar 2022 mit Gemeindebürgermeister Jochen Koslowski und Bauamtsleiter Jörg Wolpers, um sich über die aktuelle Sachlage des sich in Aufstellung befindlichen neuen Bebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet Bernsteinsee informieren zu lassen.
Zur rechtlichen Sachlage gab es seitens der Gemeindeverwaltung keine neuen Informationen. Die Gemeindeverwaltung wird weiterhin den Anweisungen des Anwaltes folgen. Die Gemeindeverwaltung wird sich nicht dafür einsetzen, beim Landkreis eine Verbindlichkeit der Stichtag-Regelung durchzusetzen. Primäres Interesse am Festhalten eines Wochenendhausgebietes Bernsteinsee seitens der Verwaltung ist die Sorge, finanziell nicht für die Verbindlichen an Kita- und Schulplätzen aufkommen zu können, welche durch ein Wohngebiet am Bernsteinsee entstehen könnten.
Neuer B-Plan löst nicht Problematik
Ortsbürgermeister Tristan Schmidt zu diesem Thema: "Die neue politische Konstellation hat bis jetzt noch keinen Einfluss auf die Meinung der Verwaltung finden können. Es ist aber auch nicht Auftrag des Baumamtes oder der Verwaltung hier anderweitig tätig zu werden. Es ist der Auftrag des Rates der Gemeinde Sassenburg, der eines jeden der gewählten politischen Vertreter, den Auftrag zu beschließen, hier endlich sozial und rechtlich richtige Beschlüsse zu fassen.
Stüde hat, gemessen an seiner Größe, einen sehr geringen Anteil an Kinderzahlen (96 Kinder in den Jahrgängen 2011-2021) im Vergleich zu den übrigen Ortschaften. Die Missstände in der Entwicklung der Infrastruktur sollte die Gemeinde also bei ihrer eigenen Planung und nicht beim Bernsteinsee suchen.
Die Gemeinde hat auch erst jetzt die rechtlichen Abläufe bei Immobilien- und Grundstücksverkäufen am Bernsteinsee installiert, welche zum Schutz der Käufer schon vor Aufstellung des letzten Bebauungsplanes hätten vorhanden sein müssen. Den bereits Betroffenen hilft dies jedoch heute nicht.
Der Ortsrat Stüde ist sich einig, dass sich die Situation am Bernsteinsee mit dem sich in Aufstellung befindlichen neuen Bebauungsplan nicht verändern wird. Selbst die Verwaltung gibt zu, dass sich das Dauerwohnen auf den noch nicht bebauten Grundstücken auch durch den neuen Bebauungsplan nicht verhindern lassen wird. Der Rat der Gemeinde hat die Pflicht jetzt ein Umdenken einzuleiten und Beschlüsse zu fassen, welche die Situation befrieden und das Thema endgültig vom Tisch bringen."
Wie geht es weiter?
- Vor dem nächsten Verfahrensschritt, der öffentlichen Auslegung, muss ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden. Die Beauftragung ist in der Februar-Sitzung des Verwaltungsausschusses erfolgt. Dazu müssen die Vegetationsperioden durchlaufen werden, sodass der Begleitplan erst im Herbst 2022 vorliegen könnte.
- Für Mitte März ist ein Abstimmungsgespräch mit beauftragtem Planungsbüro und Rechtsanwalt zur Auswertung der während des Vorverfahrens eingegangenen Stellungnahmen vorgesehen.
- Ein Abstimmungsgespräch zwischen Gemeinde und Landkreis Gifhorn ist für Mitte April 2022 geplant. Die B.I.G.-Sassenburg hat den Wunsch zur Teilnahme mit dem Kreistagsabgeordneten Andreas Kautzsch angemeldet.
- Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses, wenn der landschaftspflegerische Begleitplan und das Bodengutachten vorliegen (siehe Punkt 1).
- Durchführung der öffentlichen Auslegung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).
- Ab der öffentlichen Auslegung können Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragt werden.
- Die Veränderungssperre ist noch bis 31.01.2023 gültig. Eine weitere Verlängerung ist an sehr hohe rechtliche Hürden gebunden.
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