Donnerstag, 7. Nov. 24
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Bern­stein­see: Was tut sich

Der Orts­rat Stüde traf sich am 15. Februar 2022 mit Gemein­de­bür­ger­meis­ter Jochen Koslow­ski und Bau­amts­lei­ter Jörg Wol­pers, um sich über die aktu­elle Sach­lage des sich in Auf­stel­lung befind­li­chen neuen Bebau­ungs­pla­nes für das Wochen­end­haus­ge­biet Bern­stein­see infor­mie­ren zu lassen.

Zur recht­li­chen Sach­lage gab es sei­tens der Gemein­de­ver­wal­tung keine neuen Infor­ma­tio­nen. Die Gemein­de­ver­wal­tung wird wei­ter­hin den Anwei­sun­gen des Anwal­tes fol­gen. Die Gemein­de­ver­wal­tung wird sich nicht dafür ein­set­zen, beim Land­kreis eine Ver­bind­lich­keit der Stich­tag-Rege­lung durch­zu­set­zen. Pri­mä­res Inter­esse am Fest­hal­ten eines Wochen­end­haus­ge­bie­tes Bern­stein­see sei­tens der Ver­wal­tung ist die Sorge, finan­zi­ell nicht für die Ver­bind­li­chen an Kita- und Schul­plät­zen auf­kom­men zu kön­nen, wel­che durch ein Wohn­ge­biet am Bern­stein­see ent­ste­hen könnten.

Neuer B-Plan löst nicht Problematik

Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt zu die­sem Thema: "Die neue poli­ti­sche Kon­stel­la­tion hat bis jetzt noch kei­nen Ein­fluss auf die Mei­nung der Ver­wal­tung fin­den kön­nen. Es ist aber auch nicht Auf­trag des Baum­am­tes oder der Ver­wal­tung hier ander­wei­tig tätig zu wer­den. Es ist der Auf­trag des Rates der Gemeinde Sas­sen­burg, der eines jeden der gewähl­ten poli­ti­schen Ver­tre­ter, den Auf­trag zu beschlie­ßen, hier end­lich sozial und recht­lich rich­tige Beschlüsse zu fassen.

Stüde hat, gemes­sen an sei­ner Größe, einen sehr gerin­gen Anteil an Kin­der­zah­len (96 Kin­der in den Jahr­gän­gen 2011-2021) im Ver­gleich zu den übri­gen Ort­schaf­ten.  Die Miss­stände in der Ent­wick­lung der Infra­struk­tur sollte die Gemeinde also bei ihrer eige­nen Pla­nung und nicht beim Bern­stein­see suchen. 

Die Gemeinde hat auch erst jetzt die recht­li­chen Abläufe bei Immo­bi­lien- und Grund­stücks­ver­käu­fen am Bern­stein­see instal­liert, wel­che zum Schutz der Käu­fer schon vor Auf­stel­lung des letz­ten Bebau­ungs­pla­nes hät­ten vor­han­den sein müs­sen. Den bereits Betrof­fe­nen hilft dies jedoch heute nicht.

Der Orts­rat Stüde ist sich einig, dass sich die Situa­tion am Bern­stein­see mit dem sich in Auf­stel­lung befind­li­chen neuen Bebau­ungs­plan nicht ver­än­dern wird. Selbst die Ver­wal­tung gibt zu, dass sich das Dau­er­woh­nen auf den noch nicht bebau­ten Grund­stü­cken auch durch den neuen Bebau­ungs­plan nicht ver­hin­dern las­sen wird. Der Rat der Gemeinde hat die Pflicht jetzt ein Umden­ken ein­zu­lei­ten und Beschlüsse zu fas­sen, wel­che die Situa­tion befrie­den und das Thema end­gül­tig vom Tisch brin­gen."

Wie geht es weiter?

  1. Vor dem nächs­ten Ver­fah­rens­schritt, der öffent­li­chen Aus­le­gung, muss ein land­schafts­pfle­ge­ri­scher Begleit­plan erstellt wer­den. Die Beauf­tra­gung ist in der Februar-Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses erfolgt. Dazu müs­sen die Vege­ta­ti­ons­pe­ri­oden durch­lau­fen wer­den, sodass der Begleit­plan erst im Herbst 2022 vor­lie­gen könnte. 
  2. Für Mitte März ist ein Abstim­mungs­ge­spräch mit beauf­trag­tem Pla­nungs­büro und Rechts­an­walt zur Aus­wer­tung der wäh­rend des Vor­ver­fah­rens ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men vorgesehen. 
  3. Ein Abstim­mungs­ge­spräch zwi­schen Gemeinde und Land­kreis Gif­horn ist für Mitte April 2022 geplant. Die B.I.G.-Sassenburg hat den Wunsch zur Teil­nahme mit dem Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ten Andreas Kau­t­zsch angemeldet. 
  4. Aus­le­gungs­be­schluss des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses, wenn der land­schafts­pfle­ge­ri­sche Begleit­plan und das Boden­gut­ach­ten vor­lie­gen (siehe Punkt 1).
  5. Durch­füh­rung der öffent­li­chen Aus­le­gung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).
  6. Ab der öffent­li­chen Aus­le­gung kön­nen Aus­nah­men von der Ver­än­de­rungs­sperre bean­tragt werden. 
  7. Die Ver­än­de­rungs­sperre ist noch bis 31.01.2023 gül­tig. Eine wei­tere Ver­län­ge­rung ist an sehr hohe recht­li­che Hür­den gebunden. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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