Mittwoch, 24. Apr. 24
Beiträge/ThemenStüde

Bür­ger­ver­samm­lung an Pein­lich­keit nicht zu überbieten

Bür­ger­meis­ter Arms musste nach gut einer Stunde die Bür­ger­ver­samm­lung zur Infor­ma­tion der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer am Bern­stein­see abbre­chen. Grund für den Abbruch war, dass keine geeig­nete Laut­spre­cher­an­lage zur Ver­stän­di­gung mit den bestimmt 500 Besu­chern vor­han­den war. Eine nicht zu über­bie­tende Pein­lich­keit für den Bür­ger­meis­ter, die auch ein sehr schlech­tes Licht auf unsere Gemeinde wirft. 

Der Bür­ger­meis­ter hat letzt­end­lich den Vor­schlag des B.I.G.-Ratsherrn Andreas Kau­t­zsch ange­nom­men, die für den 10. Okto­ber 2019 geplante Sit­zung des Bau­aus­schus­ses mit dem Orts­rat Stüde zum Thema Bern­steins­see wie­der in die große Ver­an­stal­tungs­halle an den Bern­stein­see zu verlegen. 

Ver­än­de­rungs­sperre geplant

Ein schlech­tes Licht auf den Bür­ger­meis­ter wirft auch der Umstand, dass der Bür­ger­meis­ter nicht den Mut hat, die ganze Wahr­heit zu sagen. Ein wich­ti­ges Thema wurde auf der Bür­ger­ver­samm­lung nicht von ihm ange­spro­chen. Bür­ger­meis­ter Arms plant nicht nur eine Ver­än­de­rung des Bebau­ungs­pla­nes, son­dern möchte auch das Gebiet mit einer Ver­än­de­rungs­sperre belegen. 

Die Ver­än­de­rungs­sperre hätte zur Folge, dass Bau­vor­ha­ben, für wel­che noch keine Bau­ge­neh­mi­gung vor­lie­gen, wäh­rend der Pla­nungs­phase nicht mehr geneh­migt wer­den dür­fen. Der aktu­elle Ist­stand des gan­zen Son­der­ge­bie­tes soll damit ein­ge­fro­ren wer­den. Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, wel­che ein Grund­stück mit der Absicht gekauft haben, ein Haus mit 120 m² Nutz­flä­che zu bauen, kön­nen das Vor­ha­ben nicht mehr umsetzen. 

Was plant der Bürgermeister?

Bür­ger­meis­ter Arms will zusam­men mit dem Land­kreis Gif­horn und dem Regio­nal­ver­band den Bebau­ungs­plan (B-Plan) für den Bern­stein­see ändern und wei­tere recht­li­che Schritte ein­lei­ten, um das Dau­er­woh­nen im Feri­en­haus­ge­biet zu verhindern.

Wir hal­ten die Maß­nah­men für unge­eig­net und nicht zumut­bar. Bewoh­ner, wel­che mit Wer­be­sprü­chen wie "Woh­nen, da wo andere Urlaub machen" gelockt wur­den, mit denen die Betrei­ber­ge­sell­schaf­ten fette Geschäfte gemacht haben, dür­fen jetzt nicht abge­zockt vor die Tür gesetzt werden! 

Was im Detail geplant ist:

  • Im neuen B-Plan soll die Nutz­flä­che der Häu­ser von 120 m² auf 90 m² ver­rin­gert werden.
  • Alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, wel­che nach dem 2. Juli 2017 ihre Bau­ge­neh­mi­gung erhal­ten haben und Bewoh­ner, wel­che sich nach die­sem Datum mit ers­ten Wohn­sitz ange­mel­det haben, müs­sen ab Januar 2020 mit einer Über­prü­fung rechnen.
  • Alle Bau­vor­ha­ben und Wohn­sitz­an­mel­dun­gen vor dem dem 02. Juli 2017 wer­den geduldet. 

Alle vor­ge­stell­ten Maß­nah­men wur­den bis­her NICHT poli­tisch bera­ten und sind daher nur als Wunsch des Bür­ger­meis­ters zu sehen! Unsere Frak­tion wird alter­na­tive Anträge in der Sit­zung stellen. 

 

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg

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