Bürgerversammlung an Peinlichkeit nicht zu überbieten
Bürgermeister Arms musste nach gut einer Stunde die Bürgerversammlung zur Information der Grundstückseigentümer am Bernsteinsee abbrechen. Grund für den Abbruch war, dass keine geeignete Lautsprecheranlage zur Verständigung mit den bestimmt 500 Besuchern vorhanden war. Eine nicht zu überbietende Peinlichkeit für den Bürgermeister, die auch ein sehr schlechtes Licht auf unsere Gemeinde wirft.
Der Bürgermeister hat letztendlich den Vorschlag des B.I.G.-Ratsherrn Andreas Kautzsch angenommen, die für den 10. Oktober 2019 geplante Sitzung des Bauausschusses mit dem Ortsrat Stüde zum Thema Bernsteinssee wieder in die große Veranstaltungshalle an den Bernsteinsee zu verlegen.
Veränderungssperre geplant
Ein schlechtes Licht auf den Bürgermeister wirft auch der Umstand, dass der Bürgermeister nicht den Mut hat, die ganze Wahrheit zu sagen. Ein wichtiges Thema wurde auf der Bürgerversammlung nicht von ihm angesprochen. Bürgermeister Arms plant nicht nur eine Veränderung des Bebauungsplanes, sondern möchte auch das Gebiet mit einer Veränderungssperre belegen.
Die Veränderungssperre hätte zur Folge, dass Bauvorhaben, für welche noch keine Baugenehmigung vorliegen, während der Planungsphase nicht mehr genehmigt werden dürfen. Der aktuelle Iststand des ganzen Sondergebietes soll damit eingefroren werden. Grundstückseigentümer, welche ein Grundstück mit der Absicht gekauft haben, ein Haus mit 120 m² Nutzfläche zu bauen, können das Vorhaben nicht mehr umsetzen.
Was plant der Bürgermeister?
Bürgermeister Arms will zusammen mit dem Landkreis Gifhorn und dem Regionalverband den Bebauungsplan (B-Plan) für den Bernsteinsee ändern und weitere rechtliche Schritte einleiten, um das Dauerwohnen im Ferienhausgebiet zu verhindern.
Wir halten die Maßnahmen für ungeeignet und nicht zumutbar. Bewohner, welche mit Werbesprüchen wie "Wohnen, da wo andere Urlaub machen" gelockt wurden, mit denen die Betreibergesellschaften fette Geschäfte gemacht haben, dürfen jetzt nicht abgezockt vor die Tür gesetzt werden!
Was im Detail geplant ist:
- Im neuen B-Plan soll die Nutzfläche der Häuser von 120 m² auf 90 m² verringert werden.
- Alle Grundstückseigentümer, welche nach dem 2. Juli 2017 ihre Baugenehmigung erhalten haben und Bewohner, welche sich nach diesem Datum mit ersten Wohnsitz angemeldet haben, müssen ab Januar 2020 mit einer Überprüfung rechnen.
- Alle Bauvorhaben und Wohnsitzanmeldungen vor dem dem 02. Juli 2017 werden geduldet.
Alle vorgestellten Maßnahmen wurden bisher NICHT politisch beraten und sind daher nur als Wunsch des Bürgermeisters zu sehen! Unsere Fraktion wird alternative Anträge in der Sitzung stellen.
Bildnachweis: ©B.I.G.-Sassenburg