Corona: Neue Regeln - Ordnungsdienst nicht besetzt
Sind heute, Dienstag, den 24.03.2020 die neuen Regeln zur Eindämmung der "Corona-Pandemie" auch im Landkreis Gifhorn rechtsverbindlich in Kraft getreten? Eine gestern veröffentlichte "Allgemeinverfügung" des Landkreises Gifhorn bezieht sich beispielsweise nur auf den Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste etc. und nicht auf die "sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich". Die Stadt Wolfsburg hat eine viel umfangreichere Verfügung veröffentlicht und sich dabei an der Verfügung des Landes (Ende des Beitrags) orientiert. Mittlerweile scheint es in unserer Region Gifhorn - Wolfsburg unterschiedliche Regelungen und eine abweichende Informationspolitik zu geben. Wie sollen die Bürger da noch durchblicken und wie wird die Umsetzung überwacht?
Ordnungsdienst nicht besetzt
Der in der Gemeinde Sassenburg zur Überwachung der Regeln zuständige Ordnungsdienst ist zurzeit nicht besetzt! Was nutzen also neue und strengere Vorgaben, wenn deren Einhaltung nicht überwacht wird? Jetzt rächt es sich, nicht handlungsfähig zu sein!
Bereits im August 2019 hatte unsere Wählergemeinschaft einen Antrag gestellt, den Ordnungsdienst zum Schutz der Bürger, beginnend mit dem Jahr 2020, auszubauen. Dazu sollen in jeder Ortschaft ehrenamtliche oder geringfügig beschäftigte Hilfskräfte des Ordnungsdienstes beauftragt werden. Gute Idee - leider von der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe abgelehnt.
Landkreis informiert nicht die Gemeinden
Der Landkreis Gifhorn informiert nicht die Gemeinden des Landkreises über Infektionszahlen oder Verdachtsfälle. Weder der Gemeindeverwaltung, den Bürgermeistern oder den politischen Gruppen liegen entsprechende Informationen vor. Wir können daher keine Auskunft geben, ob es in der Gemeinde Sassenburg Fälle gibt!
Schon vor der zu erwartenden "großen Infektionswelle" scheint der Landkreis völlig überfordert zu sein. Landrat Ebel hat sich als Krisenmanager, insbesondere wegen seiner Informationspolitik, bisher nicht bewährt. Die Dunkelziffer im Landkreis Gifhorn sollte daher viel höher sein.
Allgemeinverfügung des Landes:
Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay