Mittwoch, 24. Apr. 24
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Experte emp­fiehlt Klageweg

Finanz­ex­perte und Steu­er­be­ra­ter Hart­mut Wip­per emp­fiehlt gegen die neuen Grund­steu­er­be­scheide der Gemeinde Sas­sen­burg vom 25.05.2020 Klage ein­zu­le­gen. Er hat dazu zwei Mus­ter­texte vor­be­rei­tet (einen für die All­ge­mein­heit und einen für Anlie­ger von Pri­vat­stra­ßen), wel­che Sie am Ende des Bei­tra­ges finden.

Der Kla­ge­weg ist in Nie­der­sach­sen bzw. in der Gemeinde Sas­sen­burg der ein­zige Weg gegen den Bescheid Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen. Dies muss bis zum 29.06.2020 gesche­hen! Ein mög­li­cher Wider­spruch wurde poli­tisch nicht zuge­las­sen, um eine mög­lichst hohe Hürde für die Bür­ger zu set­zen. Eben­falls hat es der Gemein­de­rat abge­lehnt, die Grund­steu­er­be­scheide nur vor­läu­fig aus­zu­stel­len. Unser Antrag dazu wurde ohne Bera­tung von der Tages­ord­nung genommen.

Laut Hart­mut Wip­per wäre natür­lich wich­tig,  dass mög­lichst viele Bürger*innen den Kla­ge­weg beschrei­ten. Dadurch wäre es ggf. mög­lich, die Ver­fah­ren bis auf ein zu füh­ren­des Mus­ter­ver­fah­ren auszusetzen.

Die Kos­ten für das Ver­fah­ren könn­ten durch eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Eine Kon­takt­auf­nahme mit der Ver­si­che­rung bezüg­lich einer Deckungs­zu­sage wäre sicher­lich erforderlich. 

Wei­tere Details sind den Mus­ter­brie­fen zu entnehmen: 

Mus­ter­brief Grund­steuer B:

Mus­ter­brief Grund­steuer B für Anlie­ger an Privatstraßen:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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