Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien besucht
Vertreter der im Kreistag vertretenden Parteien/Gruppierungen haben auf Einladung der Kreisverwaltung die Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien besucht, um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Selbstverständlich war auch die B.I.G.-Sassenburg mit vor Ort.
Die Wohnanlage ist zur Zeit in zwei Bereiche aufgeteilt, die mit einem Bauzaun getrennt sind. Die Trennung ist auch aufgrund des rechtlich unterschiedlichen Status der Flüchtlinge erforderlich, die aber auch zur Sicherheit der Bewohner:innen dienen soll. Aktuell leben 304 Flüchtlinge aus der Ukraine, meist Frauen, Kinder und Senioren, und 232 Flüchtlinge aus sonstigen Staaten in der Einrichtung. Insgesamt hinterlässt der Besuch in der Flüchtlingsunterkunft als Momentaufnahme einen guten Eindruck mit ruhigen und geordneten Verhältnissen. Dies ist selbstverständlich auch den vielen ehrenamtlichen Helfern zu verdanken. Eine Sammelunterkunft bleibt selbstverständlich eine Sammelunterkunft, die aber als erster Anlaufpunkt Schutz bietet.
Mit Stand vom 05. Mai 2022 leben rund 1.800 geflüchtete Personen aus der Ukraine im Landkreis Gifhorn. Davon sind 1.250 Personen in privaten Unterkünften unterbracht. Aus der Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien konnten bereits rund 250 Personen in angemieteten Wohnraum vermittelt werden.
Situation in der Gemeinde Sassenburg
In der Gemeinde Sassenburg sind aktuell 125 Personen aus der Ukraine gemeldet, davon rund 25 Personen im Wochenendhausgebiet am Bernsteinsee. Diese wohnen zum Teil in einer Apartmentanlage im Wochenendhausgebiet, die nach dem aktuellen B-Plan nicht betreiben werden dürfte. Zwar gibt es nach Baunutzungsverordnung für die Unterbringung von Flüchtlingen Sonderregelungen, aber aufgrund der jahrelang, insbesondere durch den Landkreis Gifhorn, geführten Wohnsitzdebatte gegen "Dauerwohner" im Wochenendhausgebiet, hat die längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen schon ein "Geschmäkle". Der Landkreis Gifhorn wäre gut beraten, andere Lösungen außerhalb der Gesamtproblematik "Dauerwohnen" zu suchen, um kein Gefühl der Ungleichbehandlung aufzukommen zu lassen.
Unter den Flüchtlingen sind jeweils auch rund 15 Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter. Für diese besteht theoretisch ab dem fünften Tag eine Schulpflicht bzw. ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Bisher ist die Nachfrage allerdings gering. Nach den Sommerferien könnte sich die Situation, insbesondere in den Grundschulen, ändern. Für die Aufnahme in den Kindertagestätten würde selbstverständlich eine Platzvergabe nach dem in unserer Gemeinde bewährten Punktesystem erfolgen. Eine Priorisierung ist im Sinne der Gleichbehandlung nicht vorgesehen.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg