Freitag, 29. Mrz. 24
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B-Plan Bern­stein­see: Nächs­ter Schritt eingeleitet

Unter kata­stro­pha­len Rah­men­be­din­gun­gen mit schlech­ter Akus­tik und ohne eine Vor­stel­lung der Pläne mit heut­zu­tage übli­chen elek­tro­ni­schen Stan­dard­hilfs­mit­teln hat der Bau­aus­schuss den nächs­ten Ver­fah­rens­schritt für den neuen B-Plan des Bern­stein­sees mit 5 zu 2 Stim­men (Andreas Kau­t­zsch (B.I.G.) und Tho­mas Klopsch (SPD)) ein­ge­lei­tet. Eine Ver­ta­gung der Sit­zung wurde trotz der kata­stro­pha­len Rah­men­be­din­gun­gen mit 4 zu 3 Stim­men durch die anwe­sen­den drei Mit­glie­der der CDU-Frak­tion und des Aus­schuss­vor­sit­zen­den Claus Schütze (SPD) abgelehnt. 

Der aktu­elle Ent­wurf kann dem­nächst durch die Öffent­lich­keit, also auch jeden Bür­ger, und Behör­den mit­tels Stel­lung­nah­men bewer­tet wer­den. Die Ver­wal­tung ist zur Bear­bei­tung von Stel­lung­nah­men auch von Pri­vat­per­so­nen ver­pflich­tet. Daher ist es wich­tig, dass mög­lichst viele Bür­ger eine indi­vi­du­elle Stel­lung­nahme abgeben. 

Zu Ände­rungs­an­trä­gen ist es in der Sit­zung trotz vie­ler offe­ner Fra­gen nicht mehr gekom­men, da Sieg­fried Weh­meier (CDU) als ein­zige Sit­zungs­be­tei­li­gung das Ende der Debatte bean­tragte. Beide Frak­tio­nen der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe sind bemüht, die öffent­li­che Dis­kus­sion mög­lichst kurz zu hal­ten. Zuvor wurde noch ein­mal deut­lich, dass aus­schließ­lich die Gemeinde selbst das Ver­fah­ren treibt. Über einen Antrag die Sit­zung auf­grund der vie­len feh­len­den Infor­ma­tio­nen zu wie­der­ho­len, wurde erst gar nicht abge­stimmt. Der Ent­wurf nimmt somit wie bereits vor­ge­stellt die nächste Ver­fah­rens­hürde.

Jedes Grund­stück ist betroffen

Obwohl es der Stü­der Orts­bür­ger­meis­ter André Bisch­off (CDU) nicht wahr­ha­ben möchte und in der Sit­zung als Zuhö­rer laut­stark gegen die B.I.G. wet­terte, wäre jedes Grund­stück, bebaut oder unbe­baut, von den Rege­lun­gen des neuen B-Plans betrof­fen. Zwar muss selbst­ver­ständ­lich ein bestehen­des und geneh­mig­tes Gebäude auf­grund des Bestand­schut­zes nicht zurück gebaut wer­den, aber bei­spiels­weise nur bei der Erwei­te­rung um eine Garage, würde sofort der neue B-Plan grei­fen. Auch Besit­zer von Bestands­im­mo­bi­lien wer­den dadurch in ihrer Gestal­tungs­frei­heit wei­ter ein­ge­grenzt. Die Frage, warum ins­be­son­dere die Neben­an­la­gen/-gebäude auf 25m² stark begrenzt wer­den sol­len, wurde nicht plau­si­bel beantwortet. 

Auch nicht plau­si­bel beant­wor­tet wurde die Frage, warum aus­schließ­lich die Betrei­ber­ge­sell­schaft von dem neuen B-Plan pro­fi­tie­ren soll. Für die Betrei­ber­ge­sell­schaft soll bei­spiels­weise durch Umwand­lung eine zur Zeit ille­gale Feri­en­haus­ver­mie­tung lega­li­siert wer­den. Zudem sol­len wei­tere Bau­vor­ha­ben, wie die Baum- und Pfahl­häu­ser, zu Guns­ten der Betrei­ber mit dem neuen B-Plan geneh­mi­gungs­fä­hig werden. 

B-Plan muss bis Endes Jah­res stehen

Da die Ver­än­de­rungs­sperre nur bis zum Anfang des nächs­ten Jah­res gül­tig ist, müsste der neue B-Plan bis dahin rechts­kräf­tig beschlos­sen sein. Die Ver­wal­tung rech­net nach heu­ti­ger Aus­sage aller­dings erst mit einem Sat­zungs­be­schluss im Jahr 2022. Läuft die Ver­än­de­rungs­sperre ohne neuen B-Plan aus, wären sofort Bau­an­träge nach dem aktu­el­len B-Plan wie­der geneh­mi­gungs­fä­hig. Mit neuer Mehr­heit im Rat könnte zudem ab Novem­ber 2021 der neue B-Plan umge­stal­tet werden. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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