B-Plan Bernsteinsee: Nächster Schritt eingeleitet
Unter katastrophalen Rahmenbedingungen mit schlechter Akustik und ohne eine Vorstellung der Pläne mit heutzutage üblichen elektronischen Standardhilfsmitteln hat der Bauausschuss den nächsten Verfahrensschritt für den neuen B-Plan des Bernsteinsees mit 5 zu 2 Stimmen (Andreas Kautzsch (B.I.G.) und Thomas Klopsch (SPD)) eingeleitet. Eine Vertagung der Sitzung wurde trotz der katastrophalen Rahmenbedingungen mit 4 zu 3 Stimmen durch die anwesenden drei Mitglieder der CDU-Fraktion und des Ausschussvorsitzenden Claus Schütze (SPD) abgelehnt.
Der aktuelle Entwurf kann demnächst durch die Öffentlichkeit, also auch jeden Bürger, und Behörden mittels Stellungnahmen bewertet werden. Die Verwaltung ist zur Bearbeitung von Stellungnahmen auch von Privatpersonen verpflichtet. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Bürger eine individuelle Stellungnahme abgeben.
Zu Änderungsanträgen ist es in der Sitzung trotz vieler offener Fragen nicht mehr gekommen, da Siegfried Wehmeier (CDU) als einzige Sitzungsbeteiligung das Ende der Debatte beantragte. Beide Fraktionen der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe sind bemüht, die öffentliche Diskussion möglichst kurz zu halten. Zuvor wurde noch einmal deutlich, dass ausschließlich die Gemeinde selbst das Verfahren treibt. Über einen Antrag die Sitzung aufgrund der vielen fehlenden Informationen zu wiederholen, wurde erst gar nicht abgestimmt. Der Entwurf nimmt somit wie bereits vorgestellt die nächste Verfahrenshürde.
Jedes Grundstück ist betroffen
Obwohl es der Stüder Ortsbürgermeister André Bischoff (CDU) nicht wahrhaben möchte und in der Sitzung als Zuhörer lautstark gegen die B.I.G. wetterte, wäre jedes Grundstück, bebaut oder unbebaut, von den Regelungen des neuen B-Plans betroffen. Zwar muss selbstverständlich ein bestehendes und genehmigtes Gebäude aufgrund des Bestandschutzes nicht zurück gebaut werden, aber beispielsweise nur bei der Erweiterung um eine Garage, würde sofort der neue B-Plan greifen. Auch Besitzer von Bestandsimmobilien werden dadurch in ihrer Gestaltungsfreiheit weiter eingegrenzt. Die Frage, warum insbesondere die Nebenanlagen/-gebäude auf 25m² stark begrenzt werden sollen, wurde nicht plausibel beantwortet.
Auch nicht plausibel beantwortet wurde die Frage, warum ausschließlich die Betreibergesellschaft von dem neuen B-Plan profitieren soll. Für die Betreibergesellschaft soll beispielsweise durch Umwandlung eine zur Zeit illegale Ferienhausvermietung legalisiert werden. Zudem sollen weitere Bauvorhaben, wie die Baum- und Pfahlhäuser, zu Gunsten der Betreiber mit dem neuen B-Plan genehmigungsfähig werden.
B-Plan muss bis Endes Jahres stehen
Da die Veränderungssperre nur bis zum Anfang des nächsten Jahres gültig ist, müsste der neue B-Plan bis dahin rechtskräftig beschlossen sein. Die Verwaltung rechnet nach heutiger Aussage allerdings erst mit einem Satzungsbeschluss im Jahr 2022. Läuft die Veränderungssperre ohne neuen B-Plan aus, wären sofort Bauanträge nach dem aktuellen B-Plan wieder genehmigungsfähig. Mit neuer Mehrheit im Rat könnte zudem ab November 2021 der neue B-Plan umgestaltet werden.
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