Donnerstag, 25. Apr. 24
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Flug­platz Stüde darf erwei­tert werden

Das Segel­flug­ge­lände in Stüde in der Nähe des Bern­stein­sees darf in einen "Son­der­lan­de­platz" für Motor­flug­zeuge umge­wan­delt wer­den. Bis­lang durf­ten auf dem Platz nur Segel­flug­zeuge und Motor­seg­ler im Win­den­start sowie für Hän­ge­glei­ter, Gleit­schirme und Frei­bal­lons gestar­tet wer­den. Nach der bean­trag­ten Erwei­te­rung sol­len dem­nächst auch Motor­flug­zeuge mit einem maxi­ma­len Start­ge­wicht von bis zu 2000 kg gestar­tet und gelan­det werden. 

Grund­lage für die Ertei­lung einer erwei­ter­ten Geneh­mi­gung ist ein schall­tech­ni­sches Gut­ach­ten. Die darin ermit­tel­ten Emis­sio­nen durch Flug­be­trieb sol­len die zuläs­si­gen Immis­sio­nen für ein all­ge­mei­nes Wohn- und ein Wochen­end­haus­ge­biet deut­lich unter­schrei­ten. Lei­der liegt das Gut­ach­ten nicht zur Ein­sicht­nahme für die Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes vor, sodass eine detail­lierte Prü­fung nicht mög­lich ist! 

Inbe­son­dere Anlie­ger auf dem Gelän­des des Bern­stein­see befürch­ten zusätz­li­che Lärm­be­läs­ti­gun­gen und hat­ten sich durch zahl­rei­che Stel­lung­nah­men am Ver­fah­ren betei­ligt. Da ein Gut­ach­ten immer einen Mit­tel­wert ermit­telt, sind schon "Lärm­spit­zen" zu erwar­ten. Beson­ders ,weil die Geneh­mi­gung über 700 Flüge/Jahr umfas­sen soll, wel­che haupt­säch­lich in den Som­mer­mo­na­ten und dann fast aus­schließ­lich am Wochen­ende durch­ge­führt wer­den sollen. 

Nach unse­rem Kennt­nis­stand soll die Geneh­mi­gung bis­her keine Beschrän­kun­gen auf eine maxi­male Anzahl von Starts und Lan­dun­gen pro Tag ent­hal­ten. Damit sich der Flug­platz mit dem Wochen­end­haus­ge­biet gut ver­trägt, wäre eine Fest­le­gung der Anzahl der Flüge pro Tag in bestimm­ten Zeit­kor­ri­do­ren ein guter Ansatz für eine Rege­lung bzw. Kom­pro­miss­lö­sung - viel­leicht sogar inner­halb einer frei­wil­li­gen Selbstverpflichtung.

Sym­bol­bild von Andreas Glöck­ner auf Pixabay 

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