Forstbetreiber verlieren gegen die Gemeinde
Die Gemeindeverwaltung hat in der Sitzung des Bauausschusses mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig am 27.11.2019 nach einer mündlichen Verhandlung die Klage der Forstinteressentenschaft Dannenbüttel gegen die Gemeinde Sassenburg abgewiesen hat.
In dem Verfahren des seit dem Jahr 2012 schwelenden Konflikt wollten die Dannenbütteler Forstbetriebe mit dem Anfang Februar eingereichten Klageverfahren die Gemeindeverwaltung verpflichten, die „Barnbruchbrücke“ über die Aller zu sanieren oder zu erneuern.
Die Gemeindeverwaltung hatte im Verfahren argumentiert, dass ausreichend Möglichkeiten bestehen, die hinter der Brücke liegenden Grundstücke, wenn auch über lange Umwege, zu erreichen. Das Gericht hat sich dieser Auffassung wohl angeschlossen. Für eine detaillierte Bewertung des doch überraschenden Urteils fehlt noch die schriftliche Urteilsbegründung.
Die Baukosten für eine Erneuerung der Brücke dürften um die 300.000 € liegen.
Bildnachweis: ©B.I.G.-Sassenburg