Freitag, 19. Apr. 24
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Forst­be­trei­ber ver­lie­ren gegen die Gemeinde

Die Gemein­de­ver­wal­tung hat in der Sit­zung des Bau­aus­schus­ses mit­ge­teilt, dass das Ver­wal­tungs­ge­richt Braun­schweig am 27.11.2019 nach einer münd­li­chen Ver­hand­lung die Klage der Forst­in­ter­es­sen­ten­schaft Dan­nen­büt­tel gegen die Gemeinde Sas­sen­burg abge­wie­sen hat.

In dem Ver­fah­ren des seit dem Jahr 2012 schwe­len­den Kon­flikt woll­ten die Dan­nen­büt­te­ler Forst­be­triebe mit dem Anfang Februar ein­ge­reich­ten Kla­ge­ver­fah­ren die Gemein­de­ver­wal­tung ver­pflich­ten, die „Barn­bruchbrü­cke“ über die Aller zu sanie­ren oder zu erneuern.

Brücke

Die Gemein­de­ver­wal­tung hatte im Ver­fah­ren argu­men­tiert, dass aus­rei­chend Mög­lich­kei­ten bestehen, die hin­ter der Brü­cke lie­gen­den Grund­stü­cke, wenn auch über lange Umwege, zu errei­chen. Das Gericht hat sich die­ser Auf­fas­sung wohl ange­schlos­sen. Für eine detail­lierte Bewer­tung des doch über­ra­schen­den Urteils fehlt noch die schrift­li­che Urteilsbegründung.

Die Bau­kos­ten für eine Erneue­rung der Brü­cke dürf­ten um die 300.000 € liegen. 

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg

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