Freitag, 29. Mrz. 24
Beiträge/ThemenTriangel

Gewer­be­ge­biet soll erwei­tert werden

Das "Gewer­be­ge­biet Rohr­wie­sen" in der Ort­schaft Tri­an­gel soll um eine Flä­che von rund 26 Hektar erwei­tert wer­den. Wel­che Flä­che betrof­fen ist, haben wir im Bei­trags­bild dar­ge­stellt. Für die Aus­wei­sung der Flä­che als Gewer­be­ge­biet müs­sen der Flä­chen­nut­zungs­plan (F-Plan) und der Bebau­ungs­plan (B-Plan) geän­dert wer­den. Die erste Bera­tung zu dem Thema fin­det in der Sit­zung des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses am 08. Sep­tem­ber 2020 statt.

Nut­zungs- und Ver­mark­tungs­kon­zept erforderlich

Grund­sätz­lich sind wir für die Aus­wei­sung von wei­te­ren Gewer­be­flä­chen, um wei­te­ren Betrie­ben die Ansie­de­lung in der Gemeinde Sas­sen­burg zu ermög­li­chen! Wir for­dern aber im Gegen­satz zur Ver­wal­tung und der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe die Erstel­lung eines pro­fes­sio­nel­len Nut­zungs- und Ver­mark­tungs­kon­zep­tes, damit die Gemeinde zusätz­li­che Ein­nah­men durch die Gewer­be­steuer gene­rie­ren kann. 

Auf den bis­lang aus­ge­wie­se­nen Flä­chen fin­det bis­her kaum eine rege Gewer­be­tä­tig­keit statt. Bis auf ein paar posi­tive Licht­bli­cke kommt das Gewer­be­ge­biet trotz Ver­kauf von fast allen Grund­stü­cken nicht in Fahrt. Viele Grund­stü­cke lie­gen seit Jah­ren brach. Die Ein­nah­men aus der Gewer­be­steuer belau­fen sich bis­her nur auf rund 50.000€ (Jahr 2019) und dürf­ten in die­sem Jahr eher sin­ken als deut­lich steigen. 

Was muss sich ändern:

  • Ver­mark­tungs­kon­zept
    Die Flä­chen im Gewer­be­ge­biet Rohr­wie­sen müs­sen pro­fes­sio­nell und gezielt ver­mark­tet wer­den. Die Gemein­de­ver­wal­tung darf nicht dar­auf war­ten, dass die Inter­es­sen­ten vor der Tür ste­hen. Ein Wer­be­schild an der viel befah­re­nen B 188 auf­zu­stel­len wäre ein Minimalanspruch.
  • Nut­zungs­kon­zept
    Damit die Gemeinde durch die zu ent­rich­tende Gewer­be­steuer der Unter­neh­men pro­fi­tiert, müs­sen gezielt Betriebe mit einer Wert­schöp­fung ange­sie­delt wer­den. Durch eine mög­lichst hohe pro­duk­tive Tätig­keit oder Dienst­leis­tung muss vor Ort ein höhe­rer Geld­wert erzielt wer­den. Grund­stü­cke, wel­che bis­her als Lager­flä­chen, Stell­plätze für Autos, Mate­ri­al­la­ger etc. ver­kauft wur­den, erfül­len nicht die­sen Grundsatz.
  • Loka­ler Fir­men­sitz
    Damit die Gemeinde die Gewer­be­steuer ein­neh­men kann, muss der Fir­men­sitz in der Gemeinde gemel­det sein. Dies ist bis­her kein Ver­kaufs­kri­te­rium! Ansons­ten wan­dern die Gel­der zum Firmen(haupt)sitz ab und eine andere Gemeinde oder Stadt pro­fi­tiert von unse­ren Investitionen.
  • Bau­ver­pflich­tung
    Die Grund­stü­cke dür­fen nur mit einer Bau-/Nut­zungs­ver­pflich­tung inner­halb von zwei Jah­ren ver­kauft werden. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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