Dienstag, 10. Dez. 24
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Gru­ßen­dorf: Stand­ort­su­che geht in die nächste Runde

Wo soll das neue Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus in Gru­ßen­dorf ent­ste­hen? Mit die­ser zen­tra­len Frage wird sich erneut der Orts­rat in sei­ner Sit­zung am Diens­tag, den 26. Mai ab 18 Uhr im Dorf­ge­mein­schafts­haus beschäftigen. 

Teil­neh­mer­zahl auf 20 Per­so­nen begrenzt

Auf­grund der Restrik­tio­nen zum Schutz gegen eine Infek­tion mit dem "Corona-Virus" dür­fen auf Wei­sung der Gemein­de­ver­wal­tung nur maxi­mal 20 Zuhö­rer an der Sit­zung teil­neh­men. Zuhö­rer müs­sen sich für eine Teil­nahme am Mon­tag, den 25. Mai 2020, ab 10:00 Uhr, tele­fo­nisch unter der Num­mer 05371 68881 anmelden.

Stand­ort eine rein poli­ti­sche Entscheidung

Die Gemein­de­ver­wal­tung schlägt vor, den bis­her vor­ge­schla­ge­nen neuen Stand­ort am Eichen­weg wei­ter zu ver­fol­gen, da an dem bis­he­ri­gen Stand­ort auf­grund von Anfor­de­run­gen des Lärm­schut­zes ein Neu­bau nicht mög­lich ist. Ein Gut­ach­ten, das die Posi­tion der Ver­wal­tung unter­mau­ert, ist mehr als frag­wür­dig ein­zu­stu­fen und muss eher als "poli­ti­sches Gut­ach­ten" gewer­tet werden.

Neuer Stand­ort am "Eichen­weg"

Eine ein­fa­che Zusam­men­fas­sung des Gut­ach­tens: Nach­dem der ganze Ort durch eine Sire­nen-Alar­mie­rung geweckt wurde, hal­ten die Fahr­zeuge inbe­son­dere nachts auf der Flä­che des Gerä­te­hau­ses (rot staf­fierte Flä­che) die Lärm­schutz­grenz­werte nicht ein. Fah­ren diese jedoch ein paar Meter wei­ter in Rich­tung Wohn­be­bau­ung auf die öffent­li­che Gemein­de­straße, spielt Lärm­schutz keine Rolle mehr. Will­kom­men in Deutschland!

Durch einen Neu­bau am der­zei­ti­gen Stand­ort könn­ten 75.000 € für den Ankauf des Grund­stücks am "Eichen­weg" ein­ge­spart werden. 

Stand­ort an der "Lin­den­straße"

Wohn­be­bau­ung für den Eigentümer

In den neuen Bebau­ungs­plan soll für den aktu­el­len Eigen­tü­mer der Flä­che eine Wohn­bau­flä­che von 2.500 m² zum "Eigen­be­darf", aber wohl nicht zur Eigen­nut­zung, ent­ste­hen. Die Gemeinde soll dann auch für die pri­vat genutz­ten Flä­chen die Kos­ten für die Bau­leit­pla­nung kom­plett übernehmen.

Dies ver­stößt gegen den Grund­satz in der Gemeinde Sas­sen­burg, nur Flä­chen mit einem B-Plan zu bepla­nen, die im Eigen­tum der Gemeinde sind. Fer­ner muss­ten bis­her immer pri­vate Inves­to­ren die Kos­ten für die Bau­leit­pla­nung tra­gen. Bei­des zusam­men wie­der ein Gru­ßen­dor­fer Son­der- und/oder Ausnahmefall. 

Die kom­plette Tagesordnung:

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg
Screen­shots vom Bürgerinformationssystem

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