Grußendorf: Standortsuche geht in die nächste Runde
Wo soll das neue Feuerwehrgerätehaus in Grußendorf entstehen? Mit dieser zentralen Frage wird sich erneut der Ortsrat in seiner Sitzung am Dienstag, den 26. Mai ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus beschäftigen.
Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt
Aufgrund der Restriktionen zum Schutz gegen eine Infektion mit dem "Corona-Virus" dürfen auf Weisung der Gemeindeverwaltung nur maximal 20 Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Zuhörer müssen sich für eine Teilnahme am Montag, den 25. Mai 2020, ab 10:00 Uhr, telefonisch unter der Nummer 05371 68881 anmelden.
Standort eine rein politische Entscheidung
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den bisher vorgeschlagenen neuen Standort am Eichenweg weiter zu verfolgen, da an dem bisherigen Standort aufgrund von Anforderungen des Lärmschutzes ein Neubau nicht möglich ist. Ein Gutachten, das die Position der Verwaltung untermauert, ist mehr als fragwürdig einzustufen und muss eher als "politisches Gutachten" gewertet werden.
Eine einfache Zusammenfassung des Gutachtens: Nachdem der ganze Ort durch eine Sirenen-Alarmierung geweckt wurde, halten die Fahrzeuge inbesondere nachts auf der Fläche des Gerätehauses (rot staffierte Fläche) die Lärmschutzgrenzwerte nicht ein. Fahren diese jedoch ein paar Meter weiter in Richtung Wohnbebauung auf die öffentliche Gemeindestraße, spielt Lärmschutz keine Rolle mehr. Willkommen in Deutschland!
Durch einen Neubau am derzeitigen Standort könnten 75.000 € für den Ankauf des Grundstücks am "Eichenweg" eingespart werden.
Wohnbebauung für den Eigentümer
In den neuen Bebauungsplan soll für den aktuellen Eigentümer der Fläche eine Wohnbaufläche von 2.500 m² zum "Eigenbedarf", aber wohl nicht zur Eigennutzung, entstehen. Die Gemeinde soll dann auch für die privat genutzten Flächen die Kosten für die Bauleitplanung komplett übernehmen.
Dies verstößt gegen den Grundsatz in der Gemeinde Sassenburg, nur Flächen mit einem B-Plan zu beplanen, die im Eigentum der Gemeinde sind. Ferner mussten bisher immer private Investoren die Kosten für die Bauleitplanung tragen. Beides zusammen wieder ein Grußendorfer Sonder- und/oder Ausnahmefall.
Die komplette Tagesordnung:
Bildnachweis: ©B.I.G.-Sassenburg
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