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Hil­fe­ruf von der Schuldnerberatung

Was ist nur los im Land­kreis Gif­horn? Dro­hende Zah­lungs­un­fä­hig­keit im Sozia­len Bereich, Hil­fe­ruf von den Beschäf­tig­ten aus dem Jugend­amt und jetzt auch noch ein Hil­fe­ruf von der Schuld­ner­be­ra­tung, die über den AWO Kreis­ver­band Gif­horn als Trä­ger­ver­ein abge­wi­ckelt wird. Die Kreis­ver­wal­tung beab­sich­tigt den bestehen­den Ver­tag zum Endes des Jah­res 2025 zu kündigen. 

Als Grund für die Kün­di­gung wird die ange­spannte Haus­halt­lage im Land­kreis Gif­horn genannt. Diese Absicht ist bei ver­ständ­li­chen Bemü­hun­gen für Ein­spa­run­gen als abso­lut kri­tisch anzu­se­hen. Eine Fort­füh­rung muss sicher­ge­stellt wer­den. Für die Schuld­ner und auch für die Mit­ar­bei­ter der AWO. 

Die Pflicht­auf­gabe des Land­krei­ses wird über die AWO durch lang­jäh­rige und erfah­rene Mit­ar­bei­ter erfolg­reich und pro­fes­sio­nell durch­ge­führt. Die Sicher­stel­lung einer qua­li­fi­zier­ten Schuld­ner­be­ra­tung ist ein Teil der kom­mu­na­len Daseins­vor­sorge und ist bei einer zuneh­mend schlech­ter wer­den wirt­schaft­li­chen Lage in unse­rer Region auf kei­nen Fall verzichtbar. 

Bereits auf­grund der Debatte ist die Annahme von neuen Fäl­len kaum noch mög­lich, weil nicht abseh­bar ist, in wel­chem Zeit­raum diese abge­schlos­sen wer­den kön­nen. An wen sich Rat­su­chende dann wen­den könn­ten, ist zur­zeit völ­lig unklar. Fehlt ein gute Schuld­ner­be­ra­tung, könnte dies auch gra­vie­rende finan­zi­elle Fol­gen für den Land­kreis haben. 

Die Schuld­ner könn­ten in einen sozia­len Abstieg gera­ten, aus dem nur wie­der schwer raus­zu­kom­men ist. Die ange­dach­ten Ein­spa­run­gen haben ein gro­ßes Risi­ko­po­ten­tial für eher höhere Kos­ten, wenn bei­spiels­weise der Land­kreis Gif­horn die Kos­ten für die Obdach­lo­sig­keit über­neh­men und in Ein­rich­tun­gen mehr Kapa­zi­tä­ten schaf­fen muss. Kurz - Spa­ren an der fal­schen Stelle!

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg