Montag, 29. Apr. 24
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Hoch­was­ser: Sofort­hilfe für Privatpersonen

Wer als Pri­vat­per­son durch das Hoch­was­ser der ver­gan­ge­nen Wochen in eine akute Not­lage gera­ten ist, kann jetzt eine kurz­fris­tige Unter­stüt­zung erhal­ten. Das nie­der­säch­si­sche Umwelt­mi­nis­te­rium hat dem Haus­halts­aus­schuss des Land­ta­ges heute eine Bil­lig­keits-Richt­li­nie vor­ge­legt, die in Kürze in Kraft tritt. 

Anträge für die Not­hil­fen kön­nen dann beim zustän­di­gen Land­kreis Gif­horn gestellt wer­den. Die Ver­wen­dung der Hil­fen ist spä­ter durch Quit­tun­gen bzw. Rech­nun­gen für Dienst­leis­tun­gen zu bele­gen. Für den Fall, dass das Land den Betrof­fe­nen spä­ter wei­tere Zah­lun­gen gewährt, wer­den die Not­hil­fen angerechnet.

Ana­log zum Hoch­was­ser­ge­sche­hen von 2017 wird es daher eine kurz­fris­tige und unbü­ro­kra­ti­sche Sofort­hilfe als Bil­lig­keits­leis­tung geben. Diese gilt nur für Pri­vat­per­so­nen und noch nicht für Hoch­was­ser-Schä­den an Gebäu­den, Infra­struk­tur, land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen, die erst noch erho­ben wer­den müs­sen. Die Sofort­hilfe wird betrof­fe­nen Pri­vat­haus­hal­ten gewährt, um eine „vor­über­ge­hende akute Not­lage bei der Unter­kunft oder in der Lebens­füh­rung durch not­wen­dige Beschaf­fun­gen von Gegen­stän­den des Haus­halts (Haus­rat) oder durch andere Maß­nah­men finan­zi­ell zu bewäl­ti­gen", heißt es in der Richtlinie.

Ist - etwa beim Haus­rat - ein Gesamt­scha­den von vor­aus­sicht­lich min­des­tens 5.000 Euro ent­stan­den, soll eine Sofort­hilfe von min­des­tens 1.000 Euro und maxi­mal 2.500 Euro je Haus­halt gewährt wer­den. In beson­ders aku­ten Not­la­gen kann aus­nahms­weise auch eine Sofort­hilfe bis 20.000 Euro gewährt wer­den. Auch kön­nen in beson­de­ren Här­te­fäl­len Schä­den, die weni­ger als 5.000 Euro pro Haus­halt aus­ma­chen, aus­ge­gli­chen wer­den. Die Hil­fen sind grund­sätz­lich nicht rückzahlbar.

Ein­zugs­ge­biet sind bei­spiel­weise Pri­vat­haus­halte im Land­kreis Gif­horn im Bereich der Flüsse Aller und Oker sowie deren Neben­flüsse.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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